Archiv bis und mit 26. Mai, 2007

Sex verweigert - Augen ausgerissen


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Ein in Frankreich lebender Marokkaner hat seiner Frau die Augen aus den Höhlen gerissen, weil sie ihm Sex verweigerte. Angesichts der barbarischen Tat folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts voll und ganz.

Nach einem Streit im Jahr 2003 kam es in einer Wohnung im französischen Nimes zu grausamen Szenen. Weil seine (Noch-)Ehefrau keinen Sex mit ihm haben wollte, rastete Mohammed Hadfi (31) aus und riss seiner Frau (23) die Augen aus. Die Frau, die zuvor die Scheidung verlangt hatte, ist seither blind. Hadfi floh im Anschluss an das Verbrechen nach Deutschland, welches ihn umgehend an Frankreich auslieferte. Dort wurde er wegen «Grausamkeit und Barbarei, die zu einer Behinderung geführt hat» vor Gericht gestellt.

Hadfis Verteidiger zeigte sich mit dem diese Woche gefällten Urteil nicht einverstanden. Verschiedene Einzelheiten seien nicht berücksichtigt worden. «Das Verbrechen ist das Resultat einer arrangierten Hochzeit», behauptete der Anwalt. Ausserdem sei sein Klient nicht voll zurechnungsfähig. Das Gericht sah es anders, folgte dem Antrag des Staatsanwalts voll und ganz: Hadfi soll für 30 Jahre hinter Gitter. Danach soll ihm die Einreise für immer verweigert werden.<!-/quote-!>



quelle: 20min

Heisse Wurstweggen von Sexunternehmer Lardelli


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In der Bäckerei Happy im Kreis 4 reibt man sich verwundert die Augen. Der einst wegen dreifachen Mordes verurteilte Erotikunternehmer Alfredo Lardelli bäckt neuerdings auch kleine Brötchen.

«Happy» steht draussen über der Bäckerei an der Dienerstrasse 32. «Herein», ruft jemand drinnen. Hinter der Auslage von Zimtschnecken, Crèmeschnitten und Eierschaum steht Alfredo Lardelli in der Bäckerskluft und begrüsst die Kundschaft.

«Grüezi Frölein, wir haben heute besonders gute Wurstweggen im Angebot.» Die Leute reagieren ziemlich perplex, wenn sie ihn sehen – und erkennen. Es seien schon Wetten abgeschlossen worden, ob das wirklich der berüchtigte Lardelli sei, der in der Bäckerei Happy hinter dem Tresen stehe, erzählt er. Er, der wegen dreifachen Mordes Verurteilte, der immer wieder Schlagzeilen macht als umstrittener Sexclub-Berater oder Rechtskonsulent, der sich vorzugsweise in der Wade von Nationalrat Ueli Maurer festbeisst. Ja, er ist es tatsächlich.

Konsulent ist er nun auch in der Bäckerei. «So quasi als Ausgleich zu meiner Arbeit am Gericht», sagt er. Als Sortimentsmanager bestimme er, welche Produkte in die Auslage kommen. Aktuell tüftelt er an einer kalorienarmen Patisserie-Linie, die auch für Diabetiker geeignet ist.

Am Wochenende steht Lardelli jeweils selber hinter der Vitrine und bedient die Kundschaft persönlich – vom Samstag auf den Sonntag sogar die ganze Nacht lang.<!-/quote-!>



quelle: 20min

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem ST-Team mal ganz herzlich zu danken. Ich finde die Idee von Euch, für unser Thema relevante Zeitungsartikel zu sammeln und hier reinzustellen „saugut“.

98 Prozent der Gewalt- und Sexualstraftäter werden entlassen


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Früher wurde oft vergeblich resozialisiert, heute wird - mit grossem Erfolg - therapiert, sagt Chefarzt Frank Urbaniok im Interview mit 20minuten.ch.

Zürcher Wissenschaftler um den Psychiater Frank Urbaniok haben hunderte von Mördern, Vergewaltigern und Kinderschänder untersucht. Für Urbaniok, den Chefarzt des psychiatrisch psychologischen Diensts im Justizvollzug des Kantons Zürich, zeigen die Zahlen vor allem eines: Früher hat man Straftäter mit falschen Massnahmen behandelt. Mittlerweile sei man aber auf gutem Weg.

Herr Urbaniok, insgesamt 71 Prozent der zwischen 1974 und 1986 in der Arbeitserziehungsanstalt Uitikon inhaftierten jugendlichen Straftäter wurden wieder straffällig. Sind diese Delinquenten nicht therapierbar?
Frank Urbaniok: Das wäre eine absolute Fehlinterpretation. Die Studie zeigt aber, dass unspezifische Massnahmen nichts nützen. Das wurde vor allem in den 1980er-Jahren gemacht, auch in Uitikon. Damals hat man den Fokus der Resozialisierung stark auf die Einhaltung von Regeln und auf Ausbildung gelegt. Die Studie zeigt, dass das wenig bringt. Man soll also nicht unspezifisch resozialisieren, sondern muss spezifische Massnahmen zur Resozialisierung vornehmen. Das hat aber gerade im Zürcher Justizvollzug und damit auch in Uitikon bereits seit einigen Jahren zu einem Umdenken geführt. Wir sind auf gutem Weg.

Sie sind also überzeugt, dass es in Zukunft weniger Rückfälle geben wird?
Die Zahlen belegen, dass schon in der Vergangenheit therapierte Straftäter nur selten rückfällig wurden. Spezifische Massnahmen sind erfolgreich. Und die Rückfallquote war früher deutlich höher als heute.

Auf welcher Basis liegen diese Erkenntnisse?
Die Studie umfasst Beobachtungen über die letzten fünf bis sechs Jahre. Von den therapierten Straftätern wurden 5 Prozent rückfällig. Ich bin allerdings vorsichtig mit dieser Zahl, denn sie wird über die nächsten Jahre sicher noch steigen, weil Täter ja auch noch viele Jahre nach der Therapie rückfällig werden können.

Welche Zahl ist realistischerweise anzustreben?
Wie behandeln stark rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter, viele davon befinden sich in Freiheit. Wenn es gelingt, die Rückfallquote solcher Täter auf ca. 10% zu drücken, wäre das schon ein grosser Erfolg. Aber: Welches Risiko bzw. welche Rückfallquote vertretbar ist, muss die Gesellschaft entscheiden, wir können das nicht.

Wird es in Zukunft weniger verwahrte Sexualstraftäter geben?
Es ist sicher so, dass auch in Zukunft einige Straftäter verwahrt bleiben müssen. Seit dem Mord in Zollikerberg 1993 ist man mit solchen Tätern viel vorsichtiger geworden. Aber in unserer Gesellschaft wird die Diskussion immer nur auf die kleine Gruppe der Verwahrten gelenkt. Rund 98 Prozent der Gewalt- und Sexualstraftäter werden aber sowieso entlassen und sind irgendwann wieder in Freiheit. Die Frage ist nur: wurden sie vorher therapiert oder nicht.

Welche Programme sehen Sie in Zukunft für welche Täter?
Für Gewalt- und Sexualstraftäter haben sich sogenannte deliktorientierte Therapiemethoden bewährt. Das sind spezielle Therapietechniken, bei denen das Tatverhalten des Täters ganz im Zentrum der Behandlung steht.

Auch die Berufsausbildung in der Strafanstalt wird in der Studie stark angezweifelt. Soll man sich diesen Aufwand in Zukunft ersparen?
Das kommt auf die Klientel drauf an. Aber unsere Erkenntnisse zeigen, dass sie vor allem für schwere Sexual- und Gewaltverbrecher nicht geeignet ist, um die Rückfallgefahr zu senken. Das zeigt: Man kann nicht flächendeckend mit allen Straftätern das gleiche Programm durchführen.<!-/quote-!>



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Sex-Vorwürfe gegen Sex-König


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Eine 25-jährige Frau erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Arbeitgeber, den Erotik-Unternehmer Patrik Stöckli.

Er soll die Angestellte seines Sex-Tempels Cruising World in Littau zweimal vergewaltigt haben. Der 58-jährige Stöckli wurde daraufhin von der Polizei befragt, wie sowohl die Luzerner Strafverfolgungsbehörden als auch sein Anwalt bestätigen. Dieser weist aber alle Vorwürfe zurück.<!-/quote-!>



quelle: www.20min.ch

In Thailand ist ein Schweizer wegen Majestätsbeleidigung zu 10 Jahren Haft verurteilt worden. Der 57-Jährige hatte Porträts von König Bhumibol verunstaltet.


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Bei Majestätsbeleidigung versteht die thailändische Justiz keinen Spass. Ein in dem südostasiatischen Land lebender Schweizer muss für zehn Jahre ins Gefängnis.

Er hatte im Mai vergangenen Jahres im Vollrausch mehrere Porträts von König Bhumibol Adulyadej mit schwarzer Farbe besprüht. Der 57-Jährige hatte sich in allen Punkten der Anklage schuldig bekannt.

Er war wegen fünf Fällen von Majestätsbeleidigung angeklagt -auf jedes einzelne Vergehen stehen bis zu 15 Jahre Haft. Statt maximal 75 Jahre Haft zu verhängen, begnügte sich das Gericht mit 20 Jahren, wegen des Schuldeingeständnisses wurde die Strafe um die Hälfte reduziert.

Von Videokameras gefilmt

Richter Pitsanu Tanbuakli bezeichnete die in der nordthailändischen Stadt Chiang begangenen Taten als «schweres «Verbrechen». Der Verurteilte war von Videokameras bei seinen Schmiereien gefilmt worden.

Er hatte sich ausgerechnet den 5. Dezember für seine Tat ausgesucht - den Geburtstag des Königs. Der aus Zürich stammende und mit einer Thäiländerin verheirateten Jufer kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der 79-jährige König Bhumibol feierte im Juni vergangenen Jahres sein 60-jähriges Thronjubiläum - kein anderer Monarch weltweit ist schon so lange im Amt. Von vielen seiner Landsleute wird er aufrichtig verehrt. Noch heute tragen Millionen Thailänder montags ein gelbes T-Shirt. Gelb ist die Farbe der Monarchie, und Bhumibol wurde an einem Montag geboren.

Dank dieser Beliebtheit und seiner in 60 Jahren auf dem Thron erworbenen Autorität verfügt der König auch über starken Einfluss auf die Politik seines Landes, auch wenn er kaum gesetzlich verbriefte Befugnisse hat. Sehr weitgehend ist er allerdings vor kritischen Worten geschützt.

Das thailändische Recht erlaubt jedermann, sich wegen möglicher abschätziger Worte oder Handlungen über den Monarchen an die Polizei zu wenden.

Viele Thailänder verzichten deswegen gänzlich darauf, sich in der Öffentlichkeit über ihren geliebten König zu äussern. Bhumibol selbst hatte in einer Rede zu seinem 60-jährigen Thronjubiläum gesagt, er sei bereit, mehr Kritik zuzulassen.<!-/quote-!>



quelle: www.20min.ch

Die Moral der Geschichte ist: Nicht zuviel trinken, lieber mehr Sex haben…

ich glaube nicht, dass der 10 jahre sitzen muss. normalerweise werden solche handlungen nach 1-2 jahren begnadigt. kann durchaus sein, dass der könig bei seinem nächsten geburtstag den typen begnadigen wird.

ansonsten kann ich nur sagen: die haben sie nicht alle!

Legale Bordelle und Liebes-Innung


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Wien. Im Wirbel um angebliche Rotlicht-Nähe mancher Wiener Polizisten ist eines wenig diskutiert worden: Die unklare Gesetzeslage, die Prostitution und Bordellbetriebe in Wien regelt. Oder besser gesagt nicht regelt: Denn offiziell sind Bordelle in Wien laut Gewerbeordnung gar nicht erlaubt. Das heißt, entsprechende Lokale müssten (spätestens) bei Polizeikontrollen eigentlich gesperrt werden.

Ähnlich verhält es sich mit dem Straßenstrich, der im bewohnten Gebiet fast überall verboten ist. Dass in Wien dennoch mehrere tausend Liebesdienerinnen oft an belebten Geschäftsstraßen ihre Leistungen verkaufen (dürfen), bedingt also ein mehr oder weniger kräftiges Augenzudrücken aller Verantwortlichen.

„Genau diese unsichere Gesetzeslage führt zur schiefen Optik, wenn Beamte bei jeder Razzia entscheiden müssen, was dulde ich noch und was stell ich ab“, argumentiert der Rechtsanwalt und Sicherheitssprecher der Wiener ÖVP, Wolfgang Ulm. Gemeinsam mit seiner Kollegin und Sozialsprecherin Karin Praniess-Kastner forderte er am Mittwoch eine klare gesetzliche Regelung von Sexarbeit sowie eine Konzession für Bordellbetriebe – nicht zuletzt auch im Sinne der Prostituierten selbst: Immerhin wird deren Tätigkeit im Wiener Prostitutionsgesetz als „sittenwidrig“ definiert.

„Die Lebenssituation dieser meist hart arbeitenden Damen ist geprägt von gesellschaftlicher Ausgrenzung, Stigmatisierung, Abhängigkeit, Schulden und später oft auch Obdachlosigkeit“, betont Praniess-Kastner, „im Ernstfall ist ihre Leistung nicht einmal bei Gericht einklagbar, wenn jemand nicht bezahlt.“
„Deckel“ am wichtigsten

Der ÖVP-Forderung nach arbeits- und sozialrechtlicher Gleichstellung Prostituierter mit anderen Erwerbstätigen haben sich auch die Grünen sowie die Bundes-SPÖ angeschlossen: So wünscht sich SP-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek gleich eine bundesweite Regelung.

Doch die ist nicht einmal auf Landesebene in Sicht: Ein Lokalaugenschein der „Wiener Zeitung“ in städtischen Rotlicht-Vierteln ergab auf den ersten Blick eine relativ friedliche Koexistenz zwischen streifenden Exekutivbeamten und streifenden Liebesdienerinnen. „Wir sind schon froh, wenn die Ladies einen Deckel haben und sich regelmäßig untersuchen lassen“, meint ein Polizist, „so lange die sich unauffällig verhalten und sich Anrainer nicht aufregen, lassen wir sie in Ruhe.“ Notfalls wird weggewiesen, die Damen stehen dann eben eine Ecke weiter.

Die Verkehrspolizisten sind jedenfalls froh, dass sie nur den Straßenstrich kontrollieren müssen: „Die Lokale sind zum Glück Sache der Kollegen vom Kriminaldienst“, sagt ein Beamter erleichtert. Und die haben derzeit ein Imageproblem. Doch das hat ihre Klientel schon immer.

„Sexuelle Ausbeutung“

„Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Prostitution in erster Linie sexuelle Ausbeutung von Frauen darstellt“, erklärt Gabriele Philipp, Sprecherin der zuständigen Frauenstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) aus Anfrage der „Wiener Zeitung“.

Die Mehrheit der Sexarbeiterinnen würden unfreiwillig arbeiten, wären von Gewalt betroffen, daher sei eine einfache Gleichstellung, wie die ÖVP dies fordere, zu wenig: „Da geht es um eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen von Prostituierten, das gehört auf breiter Basis diskutiert.“ Die Wiener SPÖ sei dazu bereit, Zeitplan gebe es allerdings keinen. Entsprechende Anträge der Opposition im Gemeinderat wurden bisher aber immer abgeschmettert.

Klare Vorstellungen von legalen Bordellen hat Cassandra Hasewend, grüne Bezirksrätin in der Josefstadt und selbst langjährige Ex-Prostituierte: „Es fängt schon bei der Geschlechterdominanz an – Bordelle mit Frauen sollten auch von Frauen geführt werden; Männer sollten dort nur als Kunden Zutritt haben“, erklärt Hasewend, die auch Obfrau des Prostituierten-Ausstiegs-Vereines A.U.S. im 15. Bezirk ist.

„Wenn die ÖVP es ernst meint mit ihren Forderungen, dann sollte sie auch die Schaffung einer entsprechenden Innung anregen, mit genauen Richtlinien für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Branche“, sagt Hasewend.

Hilfsvereine, wie es sie vereinzelt gibt (Lefö, Sophie) hält sie für reformbedürftig: „Dort sitzen fast nur Leute, die unser Leben aus der Theorie kennen, aber keine Prostituierten.“

Polizeipräsident Peter Stiedl will dazu nichts sagen: „Das ist ein rein politisches Problem, da halte ich mich raus. Eine Art Bordelle wie sie jetzt im Gespräch sind, gab es schon einmal – aber die mussten wir wegen Anrainerbeschwerden wieder abdrehen.“<!-/quote-!>



quelle: www.wienerzeitung.at

Pakistan - Islamistinnen stürmen Bordell


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Bewaffnete Koranschüler in Islamabad, unter ihnen zahlreiche Mädchen, haben ein Bordell angegriffen und die Leiterin, zwei weitere Frauen sowie zwei Polizisten in ihre Gewalt gebracht. Die Polizei nahm daraufhin einige Schülerinnen fest, und es kam zu Protesten. Ein Leiter der „Jamias Hafsa Madrassa“, von der der Angriff ausging, drohte am Mittwoch damit, eine „Kampagne gegen die Regierung“ zu beginnen, sollten seine Schülerinnen nicht freigelassen werden.

In der Koranschule wurde die Aktion mit den Worten verteidigt, man habe das Recht, sich gegen „unmoralische Aktivitäten“ zu wehren. Entsprechende Aufforderungen an die Polizei, das nahe gelegene Bordell zu schließen, seien ungehört verhallt. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte ein Direktor der Koranschule, die Bordellleiterin werde nun „umerzogen“. Die Koranschule, die im Herzen der Hauptstadt steht und zur bekannten „Roten Moschee“ gehört, hatte in den vergangenen Wochen mehrfach Aufsehen hervorgerufen.

Bewaffnete Wächter

Seit mehr als zwei Monaten halten Hunderte bewaffnete Schülerinnen eine Bibliothek besetzt, die an die Moschee grenzt. Damit demonstrieren sie gegen die Pläne der Regierung, bestimmte muslimische Gotteshäuser zu schließen. Mehrere Schüler haben außerdem bei „Razzien“ auf Musikmärkten und Internetcafés deren Schließung verlangt. Die Jamias Hafsa Madrassa, in der 6500 Mädchen unterrichtet werden - nebenan erhalten 3500 Koranschüler Unterricht -, war nach den Bombenanschlägen in London im Sommer 2005 durchsucht worden, durfte aber weiterbetrieben werden. In ihr befinden sich mehrere bewaffnete Wächter.

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quelle: www.faz.net

mit Monarchen und anderen Regenten muss man generell sehr vorsichtig sein. Ich habe schon von anderen Leuten gehört, die in Marokko arge Schwierigkeiten bekommen haben, weil sie auf einem Geldschein rumkritzelten, wo ein Portrait des Königs drauf war.

Der Mann lebte in Thailand und wusste, dass hier der Spass aufhört. In jedem Land, in dem man lebt, achtet man die Bräuche und Gesetze. Das verlangen wir ja auch - in diesen Tagen sehr stark - von allen, die in die Schweiz gekommen sind;aus dem Osten oder andern Ländern.

Andere Länder, andere Sitten. Daran müssen wir CH-er uns auch im Ausland halten. Verlangen wir von den Ausländern in Helvetien ja auch.
Glaube auch, dass der alte Randalierer in den nächsten paar Jahren begnadigt wird.

Ich habe auch schon mal gelesen das ein Tourist im Flugzeug nach Bangkok über die Monarchie oder den König Gelästert hat als das Flugzeug in Bagkok landete wurde er gefasst und mit den nächsten Flugzeug nach hause geschickt. Ich finde das jeder der in Thailand lebt oder viel mit Thais zutun hat wisse sollte das der König sehr geehrt wird und das man über den keine witze machen oder Lästern sollte. Es ist mir auch schon aufgefallen das praktisch nie über den König oder die Monarchie gesprochen wird

Natürlich ist der Typ ein Dummkopf. Aber 10 Jahre für sowas, im Vollsuff dazu? Da stimmt das Verhältnis nicht mehr.

Da möchte ich dann doch lieber Ausländer in der Schweiz sein … für 10 Jahre Knast brauchts mindestens eine vorsätzliche Tötung.

ansonsten kann ich nur sagen: die haben sie nicht alle!

Das kannst Du denken, rubinstein, aber wenn du Thailand und die Thai’s kennen würdest wüsstest Du, dass dort die Uhren anders ticken. Und wer das nicht schnallt, zahlt. Der Typ lebte offenbar schon 10 Jahre dort und dem kann man wirklich nicht helfen. Respekt vor der anderen Kultur ist das Wichtigste, Ueberlebenswichtig in solchen Ländern. Und wer glaubt, unsere Werte in die Welt exportieren zu können bleibt besser hier.

Abgesehen davon: auch hierzulande gibt es Vorkommnisse wo man sagen muss, wir haben sie auch nicht mehr alle, wenn ich z.B. an unsere Bussen im Strassenverkehr denke!!!

Zum Posting von Robert gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Bin genau gleicher Meinung.
Nur kennen die Meisten Oliver und die Hintergründe von dieser dummen Tat nicht und können somit schlecht darüber urteilen.

mo. Bangkok, 29. März

Ein seit zehn Jahren in Thailand lebender Schweizer Bürger ist am Donnerstag in Chiang Mai wegen Majestätsbeleidigung zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der mit einer thailändischen Frau verheiratete, 57-jährige O. J. hatte im Dezember letzten Jahres mit schwarzer Sprayfarbe fünf in Chiang Mais Strassen aufgehängte Porträts des bei der Bevölkerung äusserst beliebten Königs verunstaltet. Er beging die Schmierereien ausgerechnet am Abend des 5. Dezember, also am 79. Geburtstag des Monarchen, und zudem in dem Jahr, in dem sich die Thronbesteigung des Monarchen zum 60. Mal gejährt hatte. Diese zwei Ereignisse hatten im seit Beginn letzten Jahres von einer politischen Dauerkrise erschütterten Königreich eine Aufwallung öffentlicher Verehrung für das Staatsoberhaupt hervorgerufen. O. J. war beim Farbsprühen beobachtet, von einer Überwachungskamera gefilmt und kurz darauf von der Polizei festgenommen worden.

Halbiertes Strafmass
Die sogenannte «lèse-majesté» ist nach hiesigem Strafrecht ein schweres Delikt, das mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Der Schweizer hätte also, weil die fünf Besudelungen der Königsporträts nach Ansicht des Anklägers je als Einzeltaten zu werten waren, zu bis zu 75 Jahren Gefängnis verurteilt werden können. Obwohl auch das nun gefällte Urteil noch drastisch erscheinen mag, blieben die Richter also weit unter dem Höchstmass. Sie verurteilten den Angeklagten für die fünf Einzeltaten zu je 4 Jahren. Sie halbierten dann wegen der Geständigkeit des Verurteilten die Gesamtstrafe von 20 auf 10 Jahre. O. J. hatte sich bei der Gerichtsverhandlung der Taten schuldig bekannt. Als Begründung gab er an, er sei zur Tatzeit angetrunken und zudem wütend gewesen, weil ihm in Läden und Restaurants der Kauf von Alkohol verweigert worden sei.

Das weitere Schicksal von O. J. ist unklar. Laut seinem Pflichtverteidiger hat der Schweizer noch nicht entschieden, ob er gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Die Chancen eines milderen Urteils durch ein Appellationsgericht sind nicht gross. An sich gäben zwar die wenigen bekannten Präzedenzfälle Anlass zu Hoffnung. Mehrere ausländische Geschäftsleute und Touristen, die im vergangenen Jahrzehnt der Majestätsbeleidigung bezichtigt worden waren, wurden des Landes verwiesen. Ein 69-jähriger Japaner, der sich in einem Buch über das ländliche Leben im Norden Thailands abfällig über die Königin geäussert hatte, wurde zwar im Juli 2003, ebenfalls in Chiang Mai, vorerst zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Doch weil auch er geständig war, reduzierten die Richter das Urteil auf eine bedingte Strafe von 18 Monaten Haft und suspendierten es anschliessend im Hinblick auf das hohe Alter des Angeklagten und darauf, dass das Buch ohnehin nur im Ausland und ausschliesslich auf Japanisch erschienen war, sogar ganz.

Politische Komponente
Dass mit O. J. nachträglich ebenso milde umgegangen wird, ist nach Ansicht von Beobachtern aber wegen der besonderen politischen Umstände zu bezweifeln: Auch gegen den letzten September gestürzten Regierungschef Thaksin sind gegenwärtig noch sechs Verfahren wegen Majestätsbeleidigung hängig. Die Putschgeneräle hatten damals sogar Thaksins «Unhöflichkeiten» gegenüber dem König als einen der Hauptgründe für ihren Umsturz genannt. Von der «Staatsräson» her ist also eher zu erwarten, dass die Richter bei der Beurteilung der Taten des Schweizers weiterhin Härte markieren werden. Dennoch ist nicht anzunehmen, dass O. J. die gesamten 10 Jahre in den alles andere als angenehmen hiesigen Strafanstalten absitzen muss. Zum einen könnte er in den Genuss eines Gnadenaktes des Königs kommen, also genau jener Persönlichkeit, deren Porträt er verunstaltet hat. Zum anderen werden Strafen in Thailand routinemässig nach einiger Zeit wegen «guter Führung» reduziert. Anschliessend könnte O. J. nach Absitzen der Hälfte der verbleibenden Strafe gemäss einem bilateralen Abkommen der Schweiz mit Thailand Antrag auf Überführung stellen, um die Reststrafe in einem Schweizer Gefängnis zu verbüssen.

Gruss Kong

Playboy-Chef freigesprochen


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Der Chefredaktor der indonesischen Ausgabe des «Playboy» muss nicht wegen der Veröffentlichung «unzüchtigen» Materials ins Gefängnis.

Ein Gericht in Jakarta sprach den 42- jährigen Erwin Arnada am Donnerstag von diesem Vorwurf frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn beschuldigt, «die Gesellschaft in Verwirrung gebracht» und der «Moral des Landes geschadet» zu haben, und bis zu zwei Jahre Haft gefordert. Etwa 100 militante Moslems demonstrierten vor dem Gerichtsgebäude.

Sie kündigten Selbstjustiz an, falls Arnada nicht verurteilt werde. Hunderte Polizisten und Wasserwerfer waren im Einsatz, um Übergriffe zu verhindern. Die islamistische Vereinigung Front der Islamischen Verteidiger hatte einen «Krieg» für den Fall einer Freilassung Arnadas angedroht.

Arnada hatte sich im Prozess unter anderem mit dem Hinweis verteidigt, dass im indonesischen «Playboy» - im Gegensatz zu Ausgaben in anderen Ländern - keine Fotos nackter Frauen gezeigt werden.

Stattdessen werden die Frauen mit nackten Beinen und tiefen Dekolletées gezeigt. Im grössten muslimischen Land der Welt gibt es Männermagazine, die freizügiger sind als der «Playboy».

Das Magazin war schon vor Beginn des Prozesses gegen Arnada zur Zielscheibe wütender Proteste geworden. So verlegte das Magazin seinen Sitz von Jakarta auf die mehrheitlich hinduistische Insel Bali, nachdem Kritiker das Redaktionsgebäude in der Hauptstadt angegriffen hatten.<!-/quote-!>



quelle: www.20min.ch

Rent-a-wife: Hausfrauenhandel im Netz


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Von dieser belgischen Internetseite träumt die Männerwelt: Für Hausarbeit und andere Dienste bestellt sich man(n) eine Frau nach seinen Vorstellungen. Die als Parodie gedachte Internetseite löste in Belgien einen Proteststurm aus.

Internetreklame für einen angeblichen Frauenverleih hat in Belgien breiten Protest ausgelöst. Eine Verbraucherorganisation reichte nach Medienberichten Klage gegen das Unternehmen ein, das seinen Kunden eine Auswahl unter 9500 Frauen und die Lieferung per Post verspricht. „Es ist inakzeptabel, Frauen wie eine Ware zu behandeln“, kritisierte auch die Sozialistische Partei, die der Regierungskoalition angehört. Hinter der Werbung verbirgt sich ein DVD-Anbieter, der Filme - aber keine Frauen - per Post ins Haus liefert.

„Mietet eine Frau und habt was vom Leben“, heißt es auf der Webseite, die kostenlose Tests verspricht. „Fügen Sie die gewünschten Modelle ihrer Liste zu und Sie erhalten Ihre erste Frau nach zwei Wochen.“ Die Kunden könnten sie so lange behalten, wie sie wollten. Es gebe weder Strafen noch irgendwelche Einschränkungen. Wer von seiner Bestellung genug habe, brauche die Frau nur zurückzusenden und erhalte umgehend das nächste Modell von seiner Liste.

Kunde hat stets mehrere Frauen

Angebliche Kunden von www.rentawife.be berichten, sie liebten den Wechsel und hätten stets mehrere Frauen zu Hause. Der „Frührentner Benoît P.“ erklärt, er bestelle Frauen bei der Firma, um die Hausarbeit zu organisieren und sich ab und zu eine „Überraschung“ zu gönnen. Die Startseite zeigt eine junge Frau beim Staubsaugen und anderen Hausarbeiten. Im Katalog können Kunden ihre Wunschfrauen nach Haar- und Augenfarbe, Körpermaßen, Alter und Rasse aussuchen.

Das Institut für Geschlechtergleichstellung forderte, die Webseite „wegen Sexismus“ sofort zu schließen. Die Verbraucherzentrale OIVO reichte Klage beim Belgischen Verband für Direkt-Marketing ein, weil die Werbung gegen das Verbot des Menschenhandels und andere Gesetze verstoße. Das Unternehmen, das die Webseite entwickelte, sieht darin hingegen nur eine „nette Parodie auf Webseiten für E-Commerce“. Man wolle die Verbraucher damit überraschen, aber nicht verführen.<!-/quote-!>



quelle: www.stern.de