Archiv bis und mit 26. Mai, 2007

Und die zweite aus 20 Minuten

Schweizer Premiere: Begleitdienst ohne Sex

Die Amriswilerin Sybille Oertli (37) will seriöse Begleitung für Businessleute und Private anbieten. Für den Kunden heisst das: kein Sex, dafür niveauvolle Unterhaltung.

Eine sympathische Frau, die den Geschäftsmann auf Reisen durch die fremde Stadt führt. Eine Partnerin für den Business-Lunch, die Abendgala oder den Ausflug ans Formel-1-Rennen: Für solche oder ähnliche Anlässe kann man in den USA schon lange professionelle Begleiterinnen mieten. Bald gibt es diesen Service auch in der Deutschschweiz.

Anbieterin ist die Agentur Incompany der Amriswilerin Sybille Oertli. Seit Anfang Jahr baut die 37-Jährige den Begleitservice auf und will Ende Februar starten. Derzeit nimmt Oertli Bewerbungen von gebildeten Damen und Herren mit Stil und guten Umgangsformen entgegen. «Ich erhalte täglich Anfragen», so Oertli.

Ganz wichtig ist der Agenturleiterin, dass ihr Begleitdienst absolut diskret und seriös ist:«Es gibt keine sexuell ausgerichtete Kontaktvermittlung.» Obwohl die Leistung mit 740 Franken für vier Stunden nicht gerade günstig ist, glaubt Oertli an ein grosses Bedürfnis: «Ich hatte bereits mehrere Anfragen.»

Annette Hirschberg

So long

Kevin2929

Interessant dieses Angebot, aber bei 740.-/4h OHNE Sex frage ich mich ob es nicht sogar günstger ist ein „All inklusive“ Angebot zu nehmen.

Denn erstens bekomme ich das für den gleichen Preis und andererseits weiss man(n) ja nicht was die Begleitung in einem noch auszulösen im Stande ist.

Natürlich könnte man da jetzt einwenden dass die oben angebotenen Damen alle sehr gut gebildet und jeweils Stil und gute Umgangsformen haben. Diesem Einsprecher würde ich dann raten einmal mit einer solchen „All Inclusive“ Dame ein gediegenes Nachtessen einzunehmen.

Trotzdem, innovativ ist das Angebot alleweil. Deshalb und sowieso, viel Glück Sybille. Ich warte jetzt schon gespannt auf den Katalog mit der obligaten Aufpreisliste.

Ich finde ,das man sich schon etwas am Gewissen greift ,solang dieser Beruf Betriebswirt im Sexbussines als Zuhälterei zugeordnet wird.
Es gibt solche und solche -welche das Ernst nehmen ,machen sich wenigstens Gedanken darum was sie Betreiben und entschuldigen sich eventuell dafür ,das sie nicht ganz frei von Schwächen sind ,das macht sie auch Symphatisch-weil sie ihre Berufung mit Vorsicht und Überlegung nach gehen.Die Doppelmoral in der Gesellschaft lässt ein das Gefühl nicht aussterben,das man etwas verbotenes macht,und doch starke Referenzen besitzt ,den man sich nicht verweigern kann diese zu nutzen.Wäre man ja auch Dumm wenn man sich verbietet Arbeitsplätze zu fördern.Es ist ein Beruf wie kein anderer und doch bleibt es ein Beruf an dem einige nicht unbeteiligt sind ,die einen normalen Beruf nach gehen ,das ganze hat ja einen Sinn von dem jeder lebt.Deswegen darf man ruig Gläubig sein,und seine Erziehung geniesen der man gewachsener Weise einem Lebensstiel erweist ,um sich für Anständig aufrecht zu halten.Ich glaub ja auch an das Gute und das schlechte am Menschen,ist nur die Frage wer bin ich und was brauch ich um mich gut zu fühlen.Kirche ist eine Andachtsstätte und an sich zu Denken und an die Regeln des Glaubens,find ich nicht schlecht,das zeugt davon ,das jemand nicht Skrubellos ist.

            in netter Meinung zu dem  Christine

Zürcher Bordell schliesst seine Tore 4.2.2007 16:14
Ein Edelbordell im Zürcher Quartier Hottingen muss geschlossen werden. Das Zürcher Obergericht verbietet den Betreibern, weiterhin sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Das Gericht hiess eine Klage der Stadt Zürich gut.

Dabei berufen sich die Instanzen auf eine „Dienstbarkeit“ genannte Bestimmung aus dem Jahre 1909. Der diesbezügliche Rekurs der Betreiber wurde abgelehnt. Auch nach heutiger Regelung sind Bordelle in Quartieren mit mehr als 50 % Wohnanteil nicht zulässig.
Das Edelbordell wurde 1995 in Betrieb genommen. Der Rechtsstreit dauert indessen bereits mehr als sechs Jahre.

Die Idee von Sybille finde ich gar nicht mal so schlecht, auch wenn es eher nichts für mich wäre.

Aber die Nachfrage nach diesem Begleitservice ist laut Sybille da. Und somit wünsche ich Ihr viel Glück und vorallem möge sie ihrer Geschäftsphilosophie treu bleiben !!!

Ich frage mich nur, was da genau der Unterschied ist. Ich bin überzeugt, dass doch auch andere „Escort-Firmen“ dies anbieten. Sprich Begleitung ohne Sex. Und dass auch diese Frauen gebildet, Anstand und Niveau haben versteht sich doch von selbst !!!

Jedenfalls war ich als Freier noch nie bei einer WG, die nicht gebildet war oder keinen Anstand hatte.

Es ist schon vorgekommen, dass ich eine WG, durch Ihre Art, unendlich respektiere und schätze und ich mich eher als ungebildet vorkam. Wobei „ungebildet vorkommen“ jetzt ein wenig zu hart ausgedrückt ist.

Aber was heisst schon un-/gebildet?! Schlussendlich sollte man doch einfach eine gute Zeit haben. Die Gesprächsthemen ergeben sich doch von selbst.

@Pussyblank

nun hier noch eine ergänzung aus dem web zum urteil gegen das edelbordell colosseum:

20min.ch/news/zuerich/story/24737357

tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu … 15975.html

nzz.ch/2007/02/05/zh/articleEW2H7.html

baz.ch/news/index.cfm?Object … 09AAE7A3D1

espace.ch/artikel_315199.html

espace.ch/artikel_315039.html

tagesschau.sf.tv/nachrichten/arc … _muss_raus

Artikel in der Thurgauer Zeitung zum Thema Cabaret-Sterben:

thurgauerzeitung.ch/default2 … re=Thurgau}

und mit dem colosseum geht es weiter. wie stand es heute doch ganz klein geschrieben in der zeitung:


quote:

Nobelbordell zieht Fall weiter

Die Betreiberin des Nobelbordells Colosseum will sich mit dem Urteil des Obergerichts nicht abfinden.

Das Gericht verbietet ihr, gestützt auf eine Bestimmung aus dem Jahr 1909, im Haus am Römerhofplatz sexuelle Dienste anzubieten. «Lächerlich, wir leben doch im 21. Jahrhundert», so die Salonbetreiberin gestern zu 20 Minuten. Sie werde den Fall an die nächste Instanz weiterziehen: «Das Colosseum ist mein Leben.»<!-/quote-!>



quelle: 20minunten.ch

Dies war keine Prostitution!

15.02.2007 | 21:19:37 www.blick.ch

ZÜRICH – Die Frau hatte einen guten Anwalt. Und so konnte sie sich wie eine Prostituierte aufführen – ohne dass es als Prostitution galt.

Fensterprostitution ist in Zürich seit bald vier Jahren verboten. Eine Frau darf sich also nicht auf eindeutig zweideutige Weise an einem Fenster zeigen.

Genau das machte die heute 41-jährige Brasilianerin aber. Sie zeigte sich gut sichtbar leicht bekleidet am offenen Fenster. Im Zürcher Langstrassenquartier versteht eigentlich jeder, wie das gemeint ist.

So auch der Zürcher Stadtrichter, der die Frau mit 200 Franken büsste.

Doch die Frau hatte einen raffinierten Anwalt. Der liess die Brasilianerin argumentieren, es sei schliesslich nicht verboten, sich leicht bekleidet an einem Fenster aufzuhalten. Und: Sie habe auch keine eindeutigen Gesten gemacht.

Das fanden die Bezirksrichter jetzt auch: Die Frau habe zu Recht in dem Glauben gehandelt, sich ungestraft am Fenster aufhalten zu dürfen – solange sie nicht winke oder Freier anspreche.

Der Freispruch trägt ihr eine Prozessentschädigung von 2250 Franken ein.
Dies war keine Prostitution!

Produzent sucht neuen Ort für Fasnachtsporno-Dreh


quote:

Nach einer Intervention der Gemeinde wurde der Pornodreh in der Roggwiler Disco Fellini ganz abgesagt. Laut Pornokönig Jvo Ganz soll die Fasnachtsorgie nun in einem anderen Lokal stattfinden.

Keinen Softporno-Dreh, sondern ganz normalen Fasnachtsbetrieb gibt es am kommenden Samstag in der Disco Fellini. Grund: Die Gemeindeverwaltung drohte dem Eigentümer Albert Schnüriger am Freitag mit dem Patent-Entzug. «Es konnte dann alles schnell geregelt werden», sagt Gemeindeammann Werner Minder. Fellini-Betreiber Alex Bischof tut die ganze Sache leid. Er habe erst nach der Intervention der Eigentümer erkannt, dass der Name des Traditionshauses auf dem Spiel stehe.

Unbeeindruckt von der Aufregung ist Pornoproduzent Jvo Ganz von Eastside Studios in Goldach: «Der Fasnachtsdreh steigt trotzdem, einfach an einem anderen Ort.» Er habe schon mehrere Anfragen von anderen Lokalen erhalten, so zum Beispiel aus dem Rheintal. Ausserdem seien unzählige E-Mails von Interessierten eingegangen. «Viele wollen gern mitmachen oder zuschauen», so Ganz. Schnell will er nun entscheiden, an welcher neuen Ostschweizer Lokalität der Fasnachtsporno gedreht werden soll: «Thema bleibt die frivole Ostschweizer Fasnacht», so Ganz. <!-/quote-!>


quelle: 20min.ch

Diesmal wars doch Prostitution!

ZÜRICH – Im einen Fall wurde die 41-jährige Brasilianerin freigesprochen, aber im zweiten jetzt doch noch verurteilt. Die Polizisten mussten genau hingucken!

Wir dürfen annehmen, dass sie ihre Pflicht in diesem Fall nicht ungern erfüllten. Denn es handelt sich um eine Prostituierte aus Brasilien. Ihr «Verbrechen»: Sie zeigt sich gern am Fenster, und dies in eindeutig zweideutiger Bekleidung. Und wenn auch dies noch nicht klar genug ist, dann winkt sie vorbeischlendernden Männern auch schon mal.

Fensterprostitution ist das, und die ist in Zürich verboten. Im Prinzip. Denn was das konkret heisst, wann also Prostitution anfängt, das muss ziemlich schwierig zu definieren sein.

Denn erst letzte Woche war dieselbe Frau vom selben Vorwurf durch dasselbe Gericht freigesprochen geworden. Und hatte sogar noch eine Prozessentschädigung von 2250 Franken gekriegt.

Aber die Frau triebs immer wieder – bis sies zu weit trieb. Mit wenig Kleidern zeigen sich wohl auch schon andere Frauen am offenen Fenster, aber diesmal hatte die Brasilianerin eindeutig zu zweideutig gewinkt. Und so wurde sie heute verurteilt und muss auch die Gerichtskosten blechen. Wenigstens finanziell Gerechtigkeit – oder?

www.blick.ch

Ist ja wirklich schlimm was diese Frau da so tut !?!?! heeee -

Ob’s wirklich gerecht ist ??? glaube wohl eher nicht, aber es ist wieder einmal mehr die alte Leier über unsere doch (sorry)
etwas „verdrehte Moralauffassung“ in unserer Gesellschaft.

Ist aber wieder mal typisch, die Prostituierten kann man ja sehr einfach anzeigen, ohne grossen Aufwand, aber die wirklichen Verbrecher, die lachen sich nur „tot“ und spielen während dem weiter „Katz und Maus“ mit unseren „bewaffneten Briefträgern“.

Haben wir eigentlich keine dringenderen Probleme mehr als winkende Frauen im Fenster ?

Soooo was von scheinheilig !!!

Andy

Die rechtliche Seite dürfte seitens des Gerichts zweifellos astrein abgeklärt worden und die Urteile damit wohl auch richtig sein. Ob sie auch gerecht und aktuellen Vorschriften unsinnig sind, ist eine ganz andere, durchaus berechtigte Frage.

Als geradezu stossend erachte ich jodoch, dass sich gewisse Richter und Polizisten mit eben diesen ach so illegal sich prostituierenden Damen vergnügen, was ich mit eigenen Augen schon wiederholt beobachten konnte. Wie diese Herren ihr berufliches und privates Verhalten mit Amt und Würde sowie ihrem Gewissen vereinbaren können, ist mir schlichtweg schleierhaft und würde mich weit brennender interessieren, als die sicherlich scharfsinnigen Urteilsbegründungen.

Gruss
Gandalf

Ausnüchterungszelle statt Flirt mit Damen


quote:

Basel. Bei einer Kontrolle im «Inter Pub» entdeckte die Polizei nicht nur einen Gast mit geladener Waffe, sondern wurde auch von einem Betrunkenen attackiert. In der Steinentorstrasse und dort vor allem in und vor den dort domizilierten ein-schlägigen Lokalen kommt es immer wieder zu tätlichen Auseinandersetzungen, Schlägereien und Lärmbelästigungen. Im «Inter Pub» hat die Polizei deshalb am späten Montagabend sämtliche Anwesende einer genauen Kontrolle unterzogen. Geladene Waffe gefunden Dabei wurde bei einem in Basel wohnhaften albanischen Staatsangehörigen eine geladene Faustfeuerwaffe gefunden. Sie wurde ihm abgenommen. Während der Kontrolle begehrte ein alkoholisierter Passant sofortigen Einlass ins Lokal, worauf er gebeten wurde zu warten. Da ihm dies gar nicht passte, wurde er gegen die Polizei tätlich. Da der Mann mit rund 2,5 Promille doch massiv betrunken war, verbrachte er statt mit den Damen im Lokal die Nacht zwecks Ausnüchterung in einer Zelle im Spiegelhof.


quelle:SiDep BS

Fasnachtsporno: Dreh im Cheers Club in Volketswil


quote:

In Volketswil soll am Samstag ein Fasnachtsporno gedreht werden. Die Gemeindepolizei erlaubt dies aber nur unter strengen Bedingungen.

Erst hätte der Pornodreh der Eastside Studios von Jvo Ganz in Goldach SG in der Ostschweiz stattfinden sollen, wo zurzeit die feuchtfröhliche und freizügige Beizen-Fasnacht läuft. Doch die Dreharbeiten in einer Disco in Roggwil TG wurde von der Gemeindeverwaltung verboten. Jetzt soll der heisse Film im Cheers Club in Volketswil gedreht werden, der auf seiner Homepage bereits einen «Erotic-Maskenball mit Porno-Dreh im Nebenzimmer» ankündigt.

Die örtliche Polizei wurde von den Veranstaltern schon kontaktiert: «Produktionsleiter Jvo Ganz hat bestätigt, dass der Dreh des Fasnachtspornos in Volketswil stattfindet», sagt Georges Poli, Chef der Gemeindepolizei Volketswil. Poli hat darum bereits Abklärungen über den zulässigen Rahmen der Veranstaltung getroffen: «Der Dreh muss in einem abgeschlossenen Raum ohne Zuschauer stattfinden.» Zulässig sei nur die Übertragung der Aufnahmen auf Grossbildschirme. Ob die Bedingungen eingehalten werden, will die Volketswiler Polizei genau überprüfen. Poli: «Wir werden sicher zwei bis drei Mal im Cheers vorbeischauen, um zu kontrollieren, ob die Auflagen eingehalten werden.» <!-/quote-!>


quelle: 20min.ch

@ST-Team
Ich wette, dass die ganze Volketswiler Polizei inkl. Reservisten an diesem Abend auf Kontrollgang sein wird !!

Gruss

Allegro

@allegro

Vielleicht kommt ja der Stadtpresident zu einer Routinekontr.?!

Ein Artikel von 20 min:

Sex: Das wollen Sie wissen

Interessiert es Sie, wie lang der grösste jemals gemessene menschliche Penis ist? Dann müssen Sie unbedingt weiterlesen - und sich festhalten!

Laut peety-passion.com fand das Kinsey Institut in einer Umfrage so einiges Wissenswertes Rund ums Thema Sex heraus. So zum Beispiel, dass der längste Penis sage und schreibe 33.02 Zentimeter misst. Das kleinste Glied eines ausgewachsenen Mannes brachte es auf nur 4.45 Zentimeter.

Weitere Sex-Fakten

Die am weitest verbreitete Fantasie beinhaltet Oral-Sex.

Acht Prozent der sexuell aktiven Menschen hat regelmässig Analsex.

60 Prozent der Männer und 54 Prozent der Frauen hatten schon mal einen One-Night-Stand.

Vier von zehn verkauften Kondomen werden von Frauen gekauft.

1609 wurde in Bologna eine Leiche mit zwei Penissen entdeckt. Bis heute wurden 80 solcher Fälle bekannt.

Glaubt man den Männern, misst der erigierte Penis eines durchschnittlichen Mannes 25.4 Zentimeter. Laut den Frauen 10.16 Zentimeter.

Der weibliche Orgasmus wirkt - wegen den Endorphinen - wie ein Schmerzmittel. Wegen Kopfschmerzen keinen Sex zu haben ist also eine schlechte Ausrede.

56 Prozent der Männer hatten schon einmal Sex am Arbeitsplatz.

Jeder dritte Mensch ging schon einmal fremd.

62 Prozent finden es nicht schlimm, Affären zu haben.

Geschwindigkeit, mit der erotische Gefühle von der Haut zum Hirn geschickt werden: 251 Stundenkilometer.

In den USA sterben mindestens 500 Menschen pro Jahr beim Versuch, die Lust zu verstärken, in dem sie die Luftzufuhr verringern.

29 Prozent der Menschen gehen jungfräulich in die Ehe.

Durchschnittliche Dauer des Sexualaktes: 39 Minuten.

58 Prozent mögen es, wenn während dem Sex geredet wird - natürlich nicht über das Wetter!

Bei der durchschnittlichen Häufigkeit, mit der Amerikaner miteinander schlafen, würde es für ein Paar über vier Jahre dauern, um alle 529 Positionen des Kama Sutras durchzuprobieren.

Rufnummer-Unterdrückung wird nicht verboten


quote:

Handy-Rufnummern sollen nach dem Willen des Bundesrats auch künftig nicht im elektronischen Telefonverzeichnis registriert werden müssen. Und die Unterdrückung von Rufnummern soll weiter erlaubt sein.

Der Bundesrat lehnt deshalb eine Motion des Walliser SVP-Nationalrats Oskar Freysinger ab. Dieser hatte die Abschaffung unterdrückter Handy-Rufnummern und den obligatorischen Eintrag ins Verzeichnis gefordert, um Missbräuche zu bekämpfen.

Der Bundesrat verwies in der heute veröffentlichten Antwort auf die geltenden Gesetze, wonach der Eintrag ins Verzeichnis freiwillig ist, und zwar auch für Festnetzteilnehmer. Und zur Rufnummer-Unterdrückung verwies die Landesregierung auf berechtigte Interessen zum Schutz der Privatsphäre sowie die bereits bestehenden Möglichkeiten, Missbräuche zu unterbinden.<!-/quote-!>


quelle: tagi.ch

Wenn man daran denkt, dass alle Banken die Rufnummernunterdrückung eingeschaltet haben, um das Bankkundengeheinmis nicht zu verletzen, hat ein solcher Vorstoss wohl wenig Chancen …

Patric