Archiv bis und mit 27. Dezember, 2006

Warum, wertgeschätzte Leute, macht ihr euch nicht mal auf, die echten 16- bis 18-jährigen an den Orten, derer gar nicht so wenige sind, zu suchen, an denen sie sich regelmässig aufzuhalten pflegen?
Erstens gibt es dort wirklich echte 16- bis 18-jährige, zweitens sind davon durchaus auch manche willig und billig, drittens hat der Gesetzgeber nichts dagegen, wenn es sozusagen „auf freier Wildbahn“ aus Lust und Laune abseits jedweden Anscheins eines Hauches von Verdacht auf Prostitution, Unfreiheit, Fremdbestimmung, Ausbeutung oder Abhängigkeit völlig freiwillig und selbstbestimmt geschieht.

Warum also nicht einmal diesen Weg versuchen? Gespannt harren wir also der Berichte von der freien Wildbahn.

An alle, die ein ernsthaftes Interesse an Erfahrungsberichte über echte 16 Jährige haben:

Antwortet doch bitte nicht mehr auf Beiträge, die auf auf die schweizerische Rechtslage hinweisen. Ansonsten wird diese Diskusion nie enden. Ihr braucht euch nicht zu verteidigen und wenn doch, tut es im Thread „Fightclub“.

Danke an alle!

Pass nur auf Reini, dass dich dann nicht plötzlich der Abwart mit fuchtelndem Besen und einem „Hau ab du S**hund“ vom Pausenplatz jagt. g

Ich habe diesen Thread heute zum ersten und garantiert zum letzten mal geöffnet. Mir jetzt auch absolut egal das ich vielleicht von wem auch immer als Moralapostel bezeichnet werde und ich würde es ohnehin begrüssen das dieser Tread geschlossen wird…

Für mich ist st es absolut nicht erklärbar, dass erwachsene Männer Befriedigung suchen beim Sex mit jungen Mädchen die gerade an der Schwelle des Erwachsenswerden stehen.

Ist diesen Männer die wahrscheinlich selbst Väter von jungen Mädchen sind, die besondere Verletzbarkeit eines heranwachsenden Teenager nicht bewusst ?

Ich hoffe, dass diese Männer noch sehr oft von 25-jährigen die sich als 16-jährige ausgeben reingelegt werden.

Und sonst sollen sie einfach zu einen DJ Bobo oder Tokio Hotel-Konzert gehen und ein „Eroberungs-Versuch“ starten. Vielleicht werden sie dabei merken wie geradezu erbärmlich das ist.

Als letzte Möglichkeit bleibt noch sich auf dem Klo mit einen Bravo-Heft einzuschliessen.


quote:

16-Jährige in Sexclub tätig

Bei einer Kontrolle in einem Sex-Etablissement ist die Stadtpolizei Winterthur am Dienstag nicht nur auf mehrere ausländische Frauen ohne Arbeitsbewilligung gestossen, sondern hat auch eine 16-jährige Schweizerin angetroffen, die dort ihre Liebesdienste anbot.

Weil sie sich nicht mehr im Schutzalter befindet, ist es der Teenagerin erlaubt, dieser Tätigkeit nachzugehen. Trotzdem sagt Peter Gull, Sprecher der Stapo Winterthur: «Wir untersuchen jetzt, welche Hintergründe dazu geführt haben, dass die Minderjährige dort arbeitete.» Abklären wolle man auch, ob man dafür jemanden belangen könne.

Auch bei der Stapo Zürich stiess man in seltenen Fällen schon auf minderjährige Prostituierte. Sprecher Michael Wirz: «Wir informieren dann jeweils die Eltern und die Vormundschaftsbehörde.»<!-/quote-!>


quelle: 20min

siehe auch mein post unter Polizei-Kontrollen / Razzien

An alle Hobby-Juristen und diejenigen die es gerne sind:

Hab eine Seite gefunden, wo ein Jurist ein Statement abgibt: frag-einen-anwalt.de/Annahme … -(16-Jahre-in-der-Schweiz-erlaubt?__f15389.html

Kurz: In Deutschland und der Schweiz ist Sex mit einer 16-järigen definitiv erlaubt! Eventuell kann der Betreiber eines Studios Probleme bekommen, wenn man ihm nachweisen kann, dass er die Kleine der Prostitution zugeführt hat. Der Freier jedoch kann in keinem Fall belangt werden!

„… die Inanspruchnahme der Dienste von minderjährigen Prostituierten über 16 ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland straffrei. Strafbar ist gemäß Art. 187 Schweizerisches Strafgesetzbuch die Vornahme von sexuellen Handlungen an einem Kind unter 16 Jahren. Gemäß Art. 195 Schweizerisches Strafgesetzbuch macht sich derjenige strafbar, der Personen unter 18 Jahren der Prostitution zuführt. Damit kommt eine Strafbarkeit der Betreiber dieser Begleitagenturen in Betracht. Der Freier macht sich jedenfalls nicht strafbar. Ähnliche Regelungen treffen in Deutschland die §§ 182, 180 StGB…“

Es macht es trotzdem nicht „richtig“ aber was solls. Vielleicht sollte man den Christoph mal direkt anschreiben, was er dazu meint…

Anwälte sollen Leute verteidigen, die einer Straftat beschuldigt werden. Eine gute Strategie ist es immer auszuführen, eine Straftat liege gar nicht vor.
Staatsanwälte, Untersuchungsrichter, Polizisten und auch Anzeigenerstatter (Privatkläger) hingegen haben umgekehrt die Aufgabe, anderen die Strafbarkeit ihrer Taten nachzuweisen.
Entscheiden werden nicht die Anwälte darüber, was nun tatsächlich gilt, sondern die Richter.

Strubbeli. Stimme Dir zu, es ist nicht richtig, auch wenn es vor dem Gesetz erlaubt ist, vor allem finde ich es schade wenn ein 16 jähriges Mädchen auf diese Weise Geld verdienen muss oder will. Ich bin ein alter „Knacki“ und finde es manchmal schon bedenklich, dass sich eine 25 jährige mit mir abgeben muss. Aber was soll’s, so ist die Welt in der wir leben. Grüessli Rolf

Nein Der Richter entscheidet nicht. Er wendet nur einfach an. Ein Richter ist nichts anderes als ein anderer Anwalt, wenn überhaupt. Schliesslich ist es nicht Bedingung Jurist oder gar Anwalt zu sein um Bundesrichter zu werden.

@ affidavit:Es widerspricht diametral den strafrechtlichen Grundsätzen, wenn das Strafrecht so Gummig ausgelegt werden könnte, wie Du es behauptets. Schliesslich verlangt der Staat und auch alle Mitbürger verlangen vom einzelnen, dass er auf strafbare Handlungen verzichtet. Auch Du möchtest doch wissen, was genau jetzt strafbar ist oder nicht. Es gibt also keine Diskusionen, ob etwas Strafbar ist oder nicht. Das Strafverfahren hat zum Ziel herauszufinden, ob eine solche zu bestrafende Tat verübt wurde oder nicht. Grundsätzlich möchte ich aber einem so erfahrenen Anwalt wie Dir nicht widersprechen, denn Du hälst ja nichts von Anfängervorlesungen im StGB. Es ist aber schade, dass sich gewisse Leute immer wieder Laut machen, ohne das Thema genau zu kennen. Es gibt auch ein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung. Das bedeutet aber nicht, dass man eine Meinung haben muss und die dann auch noch äussert.

Fakt ist: Mit dem Beedenden des 16 Lebensjahres ist man nicht mehr im Schutzalter von Art. 187 StGB.

Ob dies jetzt Moralische verwerflich ist oder nicht kann ja flores bestimmen.

@flores. Ich finde schade, dass Du das alles bedenklich findest … bis es Dich selbst betrift, dann heisst es: „was solls, so ist die Welt“
Wieso ist es schade, wenn sie das will. Es ist eben gerade so, dass ab 16 Jahren alle selbst wissen müssen und dürfen, was sie mit ihrer Sexualität machen. Mädchen, die sich prostituieren wollen zu verurteilen, wenn sie so was machen wollen ist auch eine Beschränkung der Sexuellen Freiheit dieses Mädchens.

@hanibal. Es liegt sicher nicht an mir zu bestimmen, was verwerflich ist oder nicht. Schade ist, dass meine Meinung einfach umgedreht wird nach eigenem Gutdünken. Richtig lesen und richtig interpretieren bitte.

Ach, Richter wenden nicht bloss an, sie legen aus, subsumieren, finden selten, aber doch gelegentlich Gesetzeslücken und füllen sie dann aus. Und vor allem taucht immer wieder ein Begriff auf, den es amtlich eigentlich gar nicht geben dürfte, ein Begriff, der eigentlich in einer anderen Rechtsordnung beheimatet ist: Präjudiz oder Präzedenzfall.
Niemand hat bspw. bestritten, dass das Schutzalter mit 16 Jahren endet. Das bedeutet aber sonst rein gar nichts. Schutzalter ist ein strafrechtlicher Begriff ohne Rückwirkungen ins Zivilrecht. Eine „sexuelle Mündigkeit“ statuiert das Zivilrecht allerdings nirgends. Aus dem strafrechtlichen Schutzalter so etwas herleiten zu wollen, ist gleichsam an den Schamhaaren herbeigezogen.
Wenn man ausser dem Schutzalter-Paragraphen noch etwas weiter liest, weiss ich nicht, wie man das praktisch anstellen will, sich nicht irgendwo zwischen Ausbeutung, Förderung der Prostitution, Fremdbestimmung usw. zu verfangen.
Aber es sei jedermann unbenommen, sich selbst zu verfangen, worin er immer mag.

Liebe Sexy-Tip Gemeinde:

Vielleicht sollte ja mal einer von uns einen ausgedehnten Service bei einer 16 oder 17 Jährigen geniessen - am besten gleich mit GV und allem drum und dran. Nachher sollte er nach Hause gehen und sich dann selbst oder vielleicht noch besser von einem Kollegen anzeigen lassen. Ich empfehle dann die Urteile (auch wenn unschuldig) weiter bis vor Bundesgericht zu ziehen. Dann wissen wir endlich was Sache ist! Und ich schlage vor, dass dann die Kosten für den Service vom jungen Mädchen an unseren Probanden zurückerstattet werden - am besten Sammeln wir im ST für diesen Zweck - da ohne diese Selbstlosigkeit niemals ein solcher Präzendenzfall hätte entschieden werden können. Was meint ihr?

…ich würde 5.- Fr. beisteuern…

Hallo allerseits,

So ne blöde Idee habe ich ja noch nie gehört, ist wohl hoffentlich ironisch gemeint, dass mit diesem Versuch ! ? ! !

Man denke nur mal schon an die Folgen, den absolut unnötigen Strafregistereintrag !

Best Grüsse
Andy

hmm ist es in der scheiz nicht so das diese probleme die hier besprochen wurden nur mit bis 16 jährigen haben kann?

war doch als das gesetz mit dem schutzalter geändert wurde so, das man mit einer 14 jährigen schlafen kann, da aber die eltern oder vormünder klagen können und es dann strafbar sein kann (wurde ja später so abgeändert das die altersdifferenz höchstens 3 jahre sein darf, damit es straffrei bleibt unter 16)
aber das umgekehrt ab 16 alles erlaubt ist?

so weit ich das mitgekriegt habe ist das problem bei den hier erwähnten 16 jährigen nicht das sie 16 sind, sonder das die polizei halt denkt das es in dem fall nicht aus freiem willen geschah (zb um der gucci handtasche oder spasseshalber) sonder das da halt eine person die den jugendlichen schützen solle, seine position missbrauchte und sie quasi in das metier einführte

aber ist eh sonderbar vor ein paar jahren war es so das ein mädchen sobald es anfing zu menstruieren automatisch als erwachsen galt, heute menstruiert man zwar immer früher, aber dafür wird man immer später erwachsen
man rechnet ja heute noch die 29 jährigen zu den jugendlichen und zumindest bis zu den 25 jährigen ist es strafbar, wenn zb ein lehrer was mit ihnen anfüängt, die sind also auch noch jugendliche
heute ist ja eh alles ein bisschen überspannt und die medien schlachten da alles aus, da wird sicher auch bei der 16 jährigen das als kinderprostitution und kindersex bezeichnetm einfach weil die leute auf so was stehen und sich das kaufen wenn sie die schlagzeilen sehen, den gibt genügend famillien wo solche sachen nicht erst ab 16 passieren, aber da schaut halt keiner hin, passiert aber leider hier zu offt da wären evt so bordells nur mit 16 jährigen noch was das linderung schaft, wobei man halt dafür bei den dort arbeitenden 16 jährigen nicht sicher sein kann, ob sie schon den magen dazu haben, aber gibt ja leute die mit 80 noch kinder sind und genau so leute die halt schon früher erwachsen werden von dem her sollte man da vielleicht einfach mehr vertrauen in die dort arbeitenden mitbringen…

was das delikate an der sache wäre wenn es wirklich ab 16 legal ist wie es den mit den photos aussieht die man so macht oder filmen
FALLS es so wäre, wäre es ja wie in dänemark und die touristen würden hier auch herkommen um solches zeugs zu kaufen, da das aber ausbleibt, liegt da entweder eine sonderregelung für medien vor, oder es ist wirklich erst ab 18 legal und das ganze mit 16 ist im graubereich und ist einfach noch nicht ausgeputzt, da der präzedensfall fehlt auf den sich die ämter stüzen können…

wie dem aiuch sei, ob 16 oder 60 so lange der mensch was aus spass und freiwillig macht kann er von mir aus machen was er will, so lange er nicht andern schadet, aber wie will man kontrollieren wer schon so weit ist und wer nicht? das alter zumindest scheint mir da nicht gerade sehr hnilfreich wenn man daran denkt das schon in der einschulung die lehrer davon sprechen das kinder mehr als 5 jahre auseinanderliegen was ihre entwicklung betrifft…

adrian

nicht vergessen werden darf, dass nachtarbeit für jugentliche generell verboten ist.

eine 16 jährige darf anschaffen; aber eine 16 jährige darf nicht beschäftigt werden.

und jetzt sollten wir doch mal wieder zum thema kommen:

wo gibt es 16jährige…:wink:

@Reiner Fleiss: Na was bedeutet den Subsumieren? Subsumieren ist nichts weiteres als Anwenden. Es ist die Prüfung, ob ein Sachverhalt auf einen Tatbestand passt. Tut er das nicht, da 16 nun mal 16 ist, so ist die Strafbarkeit weg subsumiert worden.
Lückenfüllung im Strafrecht, und darum gehts, ist absolut verboten. Art. 1 StGB. Wir haben es hier nicht mit Zivilrecht zu tun, sondern mit dem Bestrafen. Es geht nicht um Verträge oder so, sondern es geht darum jemanden zu bestrafen, da er mit einem etwas jüngern Mädchen Sex hatte.
Im Zivilrecht mag es Lückenfüllung geben. Im Strafrecht ist dies aber nicht zulässig. Jeder, um mich zu wiederholen, muss wissen oder wissen können, ob er für dieses Tat ins Gefängnis kommt oder nicht.

Nocheinmal Zivilrecht spielt keine strafrechtliche Rolle. Darum ist das eine ja zivilrecht und das andere strafrecht mit schon ganz unterschiedlichen ersten Artikeln. (Wenn Du mal genau liest, siehst Du, dass sich die ersten Artikel der beiden Gesetze ähnlich sind. Dennoch unterscheiden sie sich total. )

Für die Bornierten hier nochmals zum Mitschreiben:
Es geht absolut nicht ums Schutzalter, sondern um die andern Paragraphen.
Aber wer sich eben mal festgefahren hat, der kann nicht mehr unterscheiden.

Für Professor Dr. Dr. hc. mult Plattner oder hanibal den Mädchenschlächter: Zivilrecht habe ich nicht ins Spiel gebracht, sondern gewisse Leute, die eine nicht existierende „sexuelle Mündigkeit“ erfunden haben.
Im übrigen bleibt und Herr ach so klug und allwissend nach wie vor die Antwort schuldig, wie man all die schönen Paragraphen gegen Ausbeutung der Unerfahrenheit usw. umschifft.
Um einen Plattner strafrechtlich platt zu walzen, braucht man keine Analogien und keine Lückenfüllung, sondern bloss ein paar ganz einfache Subsumtionen. Am Ende kommt er dann ganz flach oder eben platt heraus.

Da war der Fleiss aber fleissig. Mit den schönsten Wortklaubereien voll auf Angriff. Hat man in der Sache nichts mehr zu sagen oder keine Ahnung, so wird man auf der Persönlichen Seite mit ein Wenig Retorik schnell den Diskusionspartner als lächerlich hinstellen können. Ja wohl so kann man auch Recht erhalten. Als wird der Richter, wenn es keinen Straftatbestand gibt (es gibt nun mal kein zum bestrafen geeignetes Recht ausser dem Strafrecht, darum habe ich mich wohl darin festgefahren) dann kann der Richter immer noch dem Herrn Verteidiger sagen, ich mache sie platt, da ich Pragraphen und Artikel verwechsle und sowieso Unerfahren bin muss ich mich auf etwas niederem Niveau mit ihnen abgeben und werde in ironischer oder sarkastischer Art und Weisse mich mal über jemanden Lustig machen. Vielleicht verliert er ja dann seine Glaubwürdigkeit.
Wenn Du Reiner Fleiss hättest Jurist werden wollen, hättest Du Dich in der Schule vielleicht besser anstrengen sollen. Aber zum Glück bist Du das nicht, sonst würden wir noch durch Richter bestraft, die das Strafrecht auf Zitat: andere Paragraphen ausweiten, natürlich ohne solche anzuführen und dann den Angeklagten sofort und mit Freuden ins tiefste Verliess sperren um ihn dort zu vergessen.
Wie gesagt, zum Glück bist Du nicht Richter. Und nur wegen der Meinungsfreiheit braucht man noch lange eine Meinung zu haben oder die Meinung zu äussern. Es empfiehlt sich manchmal, besonders, wenn man keine Ahnung hat, die Klappe zu halten. Dafür gibt es nämlich auch eine Strafprozessrechtliches Recht. Man darf als Angeklagter die Klappe halten.
Meinen Tip an Dich: Kauf Dir ein paar Beobachterratgber übers Strafrecht und schlag den ganzen Mist mal nach.

Oder halte einfach die K**ppe.