Archiv bis und mit 20. August, 2006

Hallo Leute

Sex darf jeder ab 16 mit jedem haben egal wie und wo.

So Aber jetzt mal noch was Konstruktives:

Im Pssst-6.ch arbeitet die Melissa auf der Homepage ist sie mmit 17 angeschrieben was zwar auch nicht ganz stimmt, aber wenn ihr mich fragt ist das ein super Teeny Girls das immer noch wie 16 aussieht und sich auch mehr oder weniger so verhält. Ich habe sie früher offt besucht als sie noch an anderen Orten gearbeitet hat und da war sie schon 18. habe sie das letzte mal ca vor 2 Monaten besucht und muss sagen sie ist immer noch die Alte.

Frage an peter miller (piller)

Wo wrst du denn dein Girl geniessen?

So hoffe der Webmaster räumt hier mal einwenig auf und verschiebt die unnützlichen hinweise an ein anderes Ort. Danke

Euer Spezialist

Guten Nachrichten für euch, habe da beim stöbern in den ST Inseraten etwas gefunden; Ein ECHTES Schulmädchen! Und sie hat sogar noch am Freitagnachmittag frei und muss für einmal nicht nachsitzen.

Denn so wie sie aussieht ist sie anscheinend schon mehrere male sitzengeblieben.

Ahja, hier noch der Link. Wollen wir dann mal hoffen dass sie nicht noch Strafaufgaben von ihrem Lehrer bekommt; sexy-tipp.ch/inserate/insera … rub=4&loc=

Die völlig seminargebührenfreie Einführungsvorlesung zum Strafgesetzbuch:

Was im Zivilrecht die Abstraktion ist, dies ist im Strafrecht die Konkretion. Das Zivilrecht ist notwendig bunter und mannigfaltiger als das Strafrecht, denn schliesslich soll es die vielen verschiedenen Sachverhalte des Lebens, das sich im allgemeinen als „Alltag“ vollzieht, regeln und so bewältigen helfen. Diese grosse Zahl verschiedenartiger Fälle lässt sich jedoch nie umfassend regeln. Daher müssen notwendigerweise allgemeinere, d. h. abstrakte Regeln aufgestellt werden, unter die so viele konkrete Sachverhalte als möglich gezählt werden können, dies erforderlichenfalls durch die Mittel der Interpretation, der Analogie oder ggf. der richterlichen Rechtsbildung. Kasuistische Gesetzgebung, die versucht, jeden erdenklichen Fall zu regeln, woran noch eine Kodifikation wie das Preussische allgemeine Landrecht sich orientierte, gilt längst als verpönt, u. a. werden solche Kodifikationen auch der sich laufend wandelnden Lebenswelt nicht gerecht und veralten somit schnell, wohingegen abstraktere Kodifikationen lange Zeit in Geltung stehen können. Umgekehrt muss auch bei der Rechtsanwendung der Weg vom Konkreten zum Abstrakten gesucht werden: Zu einem konkreten Sachverhalt muss jeweils die Frage gestellt werden, unter welche abstrakte Regel er gestellt werden kann. Der konkrete Sachverhalt muss also abstrahiert werden. Die Königsdisziplin dieser Abstraktion bildet unbestritten die Billigkeitsjustiz vor allem der (internationalen) Schiedsgerichtsbarkeit, bei der aus allgemeinsten Rechtsgrundsätzen für einen konkreten Fall Recht abgeleitet und gesprochen wird.
Im Strafrecht verhält es sich genau umgekehrt: Konkretion ist das ein und alles. Stets muss die Frage gestellt werden: Was bedeutet dies konkret? Das Strafrecht erfasst nur einen eng begrenzten Bereich menschlicher Verhaltensweisen, die als delinquent und somit strafbar definiert werden. Nur jene Verhaltensweisen werden also erfasst, die ausdrücklich diesem Bereich zugeordnet sind, alle übrigen, die grosse Mehrzahl, bilden nicht Gegenstand des Strafrechts.
Daher müssen strafrechtliche Sachverhalte ausreichend konkretisiert und in dieser konkreten Weise im Gesetz umschrieben werden. In älteren Rechtstexten finden sich daher auch solche Reihungen wie: „Wenn einer oder eine einen andern oder eine andere mit einer Waffe, einem Messer, Knüppel, mit Feuer, durch Ertränken oder auf andere Weise zu Tode bringt, …“ Um ja keinen konkreten Fall auszulassen, werden in diesen historischen Rechtstexten also alle möglichen denkbaren Varianten des strafbaren Verhaltens umschrieben, wovon man heute abgekommen ist.
Solche konkrete Umschreibungen der strafbaren Sachverhalte sind allerdings niemals konkret genug; wie im Zivilrecht stellt sich auch dabei das Problem, dass es eine im voraus kaum abschliessend zu bestimmende Vielzahl konkreter Möglichkeiten gibt, wie eine bestimmte Tat ausgeführt werden kann. Dem verdanken sich dann solche Formulierungen wie: „… oder wer in anderer Weise einen andern an seinem Vermögen schädigt …“. Also bleiben auch die Definitionen des Strafrechts auf einer gewissen Abstraktionshöhe stehen. Notwendigerweise müssen sie also, um angewandt werden zu können, weiter konkretisiert werden. Bei jeder gesetzlichen Definition ist also stets zu fragen, was sie konkret bedeute, welche konkreten Handlungsweisen, Tatbestandsmerkmale usw. darunter vorzustellen seien. Dies bedingt zugleich, dass eine anschauliche Vorstellung dessen, was das Strafrecht umschreibt, zu gewinnen ist.
Nehmen wir beispielshalber einen umstrittenen Tatbestand, der erst durch eine spätere Novelle dem Strafrecht hinzugefügt wurde: strafbare Vorbereitungshandlungen. Wie bereitet sich ein Täter auf eine Tat vor? Unsere Aufgabe ist es, den Nachweis mit Tatsachen, die belegt werden können, zu erbringen, dass ein Täter die Absicht hat, eine bestimmte Tat zu begehen, und dazu erforderliche Vorbereitungen trifft, ggf. auch den Gegenbeweis anzutreten.
Wie bereitet sich nun aber ein Täter bspw. auf einen Mord vor? Was tut er konkret? Er wird sich etwa eine Tatwaffe beschaffen, eine günstige Gelegenheit suchen, die Tat auszuführen, dazu die Gewohnheiten seines Opfers auskundschaften, den Tatort besichtigen, vielleicht auch Vorkehrungen zur Beschaffung eines Alibis treffen. Wie aber geht die Beschaffung einer Tatwaffe konkret vor sich? Es wäre beispielsweise unklug, sich eine Waffe zu beschaffen, die als solche bereits registriert ist oder als Waffe leicht erkannt werden kann. Also wird sich ein Täter vielleicht eine Waffe illegal beschaffen. Der Besitz einer illegalen Waffen könnte also ein Indiz für das Vorliegen einer strafbaren Vorbereitungshandlung darstellen.
Ohne dieses Beispiel zu Ende zu führen, wird also klar, dass im Strafrecht stets konkret gedacht und somit eine anschauliche Vorstellung gewonnen werden muss.

  • Fortsetzung folgt -
  • fortsetzung folgt -

oje, lieber nicht…!

Hi Reiner

schon die Überschrift zu Deinem Beitrag verdient 5 Herzen.

So long

Kevin2929

Nun, das hier abgebildete Girl behauptet ja nicht, 16 zu sein (vgl. Thread-Titel)…

Ich habe sie übrigens bei ihrem Abstecher nach Bern kennengelernt. Gibt sich als 19 aus, ist wohl auch nur wenig älter. Photos in den Inseraten sind echt, ein hübsches, gepflegtes Girl, ganz rasiert, gute handvoll Busen, sehr schlanker, sportlicher Body.

(Noch) kein Profi, sehr unkompliziert und offen, an einer Strassenecke abgemacht, danach gemeinsam im Wald verschwunden, mitten am Tag unter heisser Sonne openair vergnügt und wieder zurück. Küsst mit (wenig) Zunge, bläst (zurückhaltend) ohne, ist jedoch herrlich eng. Etwas skurriles Date, aber mit Wiederholungswert.

Hallo Sexy-Tipp Leser,,

mein Name ist Olivia, ich bin die Geschäftsführerin im Club Flair.

bei mir hat auch ein 16 Jähriges Girl angefangen zu Arbeiten,
ich denke, das geht mit der richtigen Umsicht und Einfühlungsvermögen schon ok.

Ihr Name ist Lolita,

ein ganz liebes süsses Thai-Girl, das in der Schweiz den Kindergarten besucht hat und nun in der Ausbildung ist.

Viele Gäste haben mir Ihr Alter

  • nicht geglaubt,
  • waren verunsichert,
  • oder haben gar gemeint, dass es verboten ist !

nun:

  • ich habe Ihr eine Ausweiskopie gegeben, mit geschwärztem Namen.
  • Sie macht es auf Ihren Wunsch mit freier Zeiteinteilung.
  • und ab 16Jahren ist es vom Gesetzgeber zulässig
    Schutzalter im Sexualbereich ist mit dem Erreichen des 16.Geburtstag aufgehoben).

Da sie nun schon eine Weile bei uns ist konnten wir Ihren
siebzehnten Geburtstag ausgelassen feiern.

Bilder von Lolita

girlpage.ch/index.php?id=179

Liebe Grüsse
Olivia


CLUB-FLAIR – alte Notariat Strasse 4 – 8620 Wetzikon - Hotline 044 / 932’ 44’04 - www.flair.ch.
___________________________________________________________________________________________

Lolita gerade mal eben süsse 17 geworden? Seltsam - im November 2004 bei den „Hübschen Girls“ in Rümlang war sie 16, im Juli 2005 als „Vanessa“ im Pascha ebenfalls!? Ob Asiatinnen langsamer altern?

@leonardo

recht hast du, wir werden immer wieder für saudumm verkauft.
hier in unserem land arbeitet keine einzige 16-jährige als wg.
es ist nichts anderes als lockvogel geschrei. das geschäft mit angeblich manipulierten altersangaben ist gut für die betreiber. so klingelts in der kasse viel leichter.
aber es gibt immer wieder solche, die glauben diesen brei.

ich nicht

O.K. die Lügerei und Verarsche gehört ja zum „guten“ Ton in dieser Branche.
Aber manchmal geht es schon ins Dummdreiste über.
Immerhin erfährt man aufgrund von derartigen Beiträgen dass die jeweiligen Studiomanager ihre Kunden für Vollidioten halten.

Würde das Girl auf ca. 21-23 schätzen.
Ist seit mehreren Jahren im Business.

@Olivia … für wie blöd hälst du uns???

Vielleicht hat sie die 16 Jahre ab dem Kindergarten gezählt? Dann käme das ja in etwa hin.

romeo

Zum Glück arbeiten recht wenige echte 16-Jährige in diesem Bereich, es wäre ein Armutszeugnis für unser Land.

Und Olivia, bist du stolz drauf, den Männer fast verbotenes Fleisch zu verkaufen? Würdest du deine Tochter in dem Alter auch in den Puff lassen?

Was die Gesetzeslage anbelangt, ich wäre nach wie vor froh über eine Erklärung, wieso ich erst ab 18 auf die Webseite des Puffes darf, wo ich als 16-Jährige arbeiten kann.

Hallo Sexy-Tipp Leser,,

mein Name ist Olivia, ich bin die Geschäftsführerin im Club Flair.

www.flair.ch

@tineli (bath100) , ich verarsche Dich wirklich nicht !

Wenn Du Zivilcourage hast,
kommst Du vorbei,
schaust Dir den Ausweis an und
entschuldigst Du Dich hier im Forum öffentlich !

Bilder von Lolita :

girlpage.ch/index.php?id=179


CLUB-FLAIR – alte Notariat Strasse 4 – 8620 Wetzikon - Hotline 044 / 932’ 44’04 - www.flair.ch.
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@all

Ich frage mich echt was diese Diskussion soll. 16, 17 oder 20. Was spielt das für eine Rolle? Wenn die Chemie stimmt darf die Frau der ich Geld für sex bezahle von mir aus auch 35 sein!

Wirklich pervers ist aber nicht die Tatsache, dass sich bereits 16-Jährige Mädchen prostituieren, sondern, dass es hier jede Menge über 40 Jährige Männer gibt die genau das suchen!

Seid Ihr denn alle Kinderfi***er? Kriegt Ihr Euren Lümmel nur hoch wenn Ihr glaubt ein Schulmädchen zu vögeln? Vielleicht hat der eine oder andere von Euch ja sogar eine Tochter in diesem Alter.

Denkt mal ein bisschen nach!

PS. für mich gehört dieser Tread geschlossen.

@Liv

Wann war Samantha auf eurer HP das letzte Mal bei euch im Studio?
Und wann kommt sie wieder?

Nur so zum Thema Teenie-Lockvögel auf der HP.

Dass Pascha (Besitzer gutinformierter Jurist) ein Underage Girl beschäftigt hat, glaube ich weniger.
Ausser man hat der GF dort einen gefälschten Ausweis vorgelegt.

Ob es was mit Zivilcourage zu tun hat, so junge Girlies zu beschäftigen und in der Werbung unterschwellig (ganz bewusst) auch Kinderschänder anzusprechen (kürzlich noch Fotos mit Schleckstängel und Stoffbärchen), sei dahingestellt.
Eine Sechzehnjährige kann auf keinen Fall die Tragweite eines Milieu-Einstiegs abschätzen. Bzw. die späteren Folgen die damit einhergehen.

Auch mir geht es überhaupt nicht ums Alter ob ein Girl interessant ist oder nicht. Die Studios können die Altersangaben ruhig weglassen, stimmen eh fast nie. Und wenn es altersmässig gar nicht mehr passt, merkt man es auch ohne diese Angaben, sofern die Augen noch einigermassen funktionieren.
Es ging hier in der Diskussion darum, dass dieses Studio ganz gezielt mit dem (angeblichen) sehr tiefen Alter des Girls wirbt und hier im Thread noch eine diesbezügliche Werbung plaziert hat.
Teenies sind SEHR begehrt und bringen gutes Business.
Flair u.a. Studios sprechen ganz bewusst diese Zielgruppe an weil es sehr lukrativ ist.
Es hat hier niemand diese Klientel verteidigt.

Hank (der rät zuerst selbst zu denken bevor man Leute zum Denken auffordert)

Für einmal bin ich ganz Hanks Meinung.

@FM

Ich denke es ist wirklich besser diesen thread zu schliessen statt ihn noch als kostenlose Werbeplattform für potentielle Kinderschänder zur Verfügung zu stellen. Denn wenn jemand so unverblümt eine 16jährige anbietet wie diese Olivia.

Natürlich ist für jeden offensichtlich, dass diese „Lolita“ - welch anzüglicher Name übrigens - die 20 wohl überschritten hat, aber eben, was wird damit angelockt und bezweckt?! Dieser thread überschreitet in meinen Augen die Grenze des Akzeptablen.

Gruss Rider

@hank

du sprichst mir aus dem herzen. da ist alles gesagt worden.
dafür kriegst du 5 herzen.

diejenigen welche die schliessung des tread fordern sollen doch woanders hinschauen. niemand hat ihnen gesagt sie müssen hier mitlesen

tineli