Archiv bis und mit 14. September, 2006

Meine Frage bezüglich einem anderen angeblichen Teenie auf der Flair-HP (Samantha) wurde von Liv nicht beantwortet.
Dies sind junge Girlies die kurz mal ihre Schulden abzahlen wollen oder es sonst mal kurz probiert haben mit dem Job. Nach ihrem Abgang lässt man dann die Fotos z.T. jahrelang noch auf der HP, da man weiss dass sich diese Girls nicht wehren können. Schäbig.

@spezialist… das Mädel wird nicht verwechselt!
@Thomas … leider muss ich dich entäuschen, du bist nicht der einzige, es haben schon einige berichtet

@ hank
das ist leider bei allen clubs so. damit wird vorgetäuscht, man habe 20 girls. vor ort sind dann aber meistens die gleichen 3-4 girls.
wenn man dann konkret nachfragt heist es, das girl mache eine pause und komme evtl. mal wieder zurück, deshalb sei das bild noch drauf. so geschehen beim „belle epoque“. wieviel man von dieser aussage halten kann wissen wir ja.

Hallo Pat
Ja klar, weiss man ja.
Es schadet aber meiner Meinung nach nicht, den Studiomanagern ab und zu darzulegen, dass man solches durchschaut und es nervt. Vor allem wenn sich solche hier im Forum als ehrlich und integer darstellen (wie die GF dieses Studios).
Abgesehen davon: Meinen Informationen gemäss gehören Flair, Belle Epoque und auch Calypso der gleichen Betreiber-Clique. Beim Calpyso lässt man Girls z.T. noch über ein Jahr auf der HP die schon längst weg sind.
In den Studios hat in den letzten Jahren einiges (zum Positiven) geändert, auch dies ist machbar.

da schaue ich lieber unter topgirl oder unter happysex nach. das sind fast alles studiogirls. aber für die werbung muss bezahlt werden; also sind die girls auch aktuell.

Von der Website don-juan.ch, welche von der Aids-Hilfe Schweiz betrieben wird (und somit m. E. zumindest halb-offiziellen Charakter hat):

Rechtliches
Prostitution ist in der Schweiz seit 1942 legal .
Die Rahmenbedingungen dafür (Strichzonenpläne, Vorschriften über die erlaubte Art von Prostitution etc.) können allerdings je nach Kanton und Gemeinde sehr unterschiedlich sein.

In der ganzen Schweiz darf die Prostitution als Gewerbe nur ausüben, wer

sexuell mündig (d.h. älter als 16 Jahre) ist

im Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ist

die geltenden Rahmenbedingungen einhält.

Soviel zum besserwisserischen Paragraphengeschwätz weiter oben.

shuguy2
5 sterne von mir, da endlich mal jemand etwas richtig belegt

@shyguy 2
auch 5 sterne von mir! …und ich hoffe, dass dieses thema nun endlich mal durch klare sachlickeit beendet ist.

Nun bin ich mal gespannt was @Rainer Fleiss und andere „Moralisten“ jetzt wieder für ein „Gesetz“ aus dem Hut zaubern? Nach ihrem unermüdlichen Kampf wird doch nicht, weil nicht sein kann - was nicht sein darf, einfach die Segel gestreckt!

Moralisch kann man durchwegs seine Bedenken haben aber Tatsache ist, dass wir (1993 glaub ich) über dieses Gesetz an der Urne abgestimmt haben und im Abstimmungskampf u.a. jeweils nur von der „entkriminalisierung der Jugendliebe“ gesprochen wurde. Ebenfalls war die Legalisierung der heute im Handel erhältlichen gängigen Pornofilme ein Abstimmungsthema. Mit keinem Wort wurde dabei erwähnt, dass genau diese Filme ebenfalls ab 16 Jahren zugänglich sind, ja sogar die aktive Teilname vor der Kamera ist ab 16 erlaubt! (Tracy Lords lässt grüssen)
Kino- und Videoindustrie kochen aber auch hier ihr eigenes Süppchen und plakatieren ihre „Ware“ mit Altersfreigaben ab 18 Jahren! Im aktuellen Filmgesetz, an das sich z.B. alle Kinos halten müssen, gibt es kein Mindestalter ab 18 Jahren, ab 16 ist die höchste Stufe!

Der Haken liegt, wie bei jedem neuen Gesetz, bekanntlich im Detail und um Peinlichkeiten zu vermeiden wird halt so manch pikantes Detail totgeschwiegen (Die Kohäsionsmilliarde zur EU-Erweiterung lässt grüssen)

Expert-ab-und-zu-auch-bei-§§§

Merke: Die Logik lautet: Wenn jemand das sagt, was mir passt, dann hat er Recht und ist eine Autorität; wenn er etwas sagt, was mir nicht passt, dann ist er ein Paragraphenreiter, Querulant, Moralist usw. usf.

Übrigens brauchen wir keinerlei obskuren Quelle zu folgen: Wir können alle Gesetze des Bundes auf der Homepage des Bundes abrufen, gedruckt bei der Bundeskanzlei beziehen oder billig über jede halbwegs brauchbare Buchhandlung bestellen.

Im übrigen brauchen wir nichts weiter auszuführen; jeder und jede hier hat die Freiheit, zu tun und zu lassen, was er bzw. sie will. Gutgemeinten Warnungen braucht niemand zu folgen. Nur dürfen wir Moralisten und Gutmenschen vielleicht doch soviel fordern, dass sich dann niemand beklagt, wenn er bzw. sie überraschend vor Gericht stehen sollte.

@Reiner Fleiss
Du sagtest:
Hinweisen möchte ich schliesslich noch auf folgende Texte:
StGB 188, Ziffer 1: Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, (…)
wird mit Gefängnis bestraft.
StGB 195: Wer eine unmündige Person der Prostitution zuführt, (…) wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

Was bitte hat das mit diesem Thread zu tun?

@ reiner fleiss
beim 188 solltest du mal den text, den du nicht zeigst genau studieren. ich vermute du hast diesen teil nicht verstanden.

Fragt sich letztendlich nur, wie toll man sich als mitt- end- oder gar übervierziger Kerl im Bett mit einer Sechzehnjährigen fühlen soll? Und wie weit man dann am Stammtisch noch das Maul aufreissen will, gegen ominöse Turnlehrer und dergleichen, die man ja sonst gewöhnlich einhellig am liebsten verwahrt, wenn nicht gleich gehängt, sehen möchte.

Ja, das muss man dann halt selber entscheiden, darüber steht nichts im ZGB oder OR oder so…

den einen reizt eine oma, den andern ein junges girl, wiederandere wollen kleinbusige, oder die mit hängetitten, dann die molliliebhaber…die liste könnte endlos fortgesetzt werden! bitte alle tun nichts ilegales, also jeder hat seine vorlieben und gelüste, kehrt zuerst vor eurer eigenen türe, liebe moralapostel geht ihr auch immer schön t shirts kaufen die garantiert nicht von kindern genäht sind, oder denkt ihr dort nur an den preis? ich glaube in solchen fällen leidet ein KIND mehr als eine jugendliche die sich FREIWILIG anbietet!

@roge
weise gesprochen

@romeo
Deinem Statement ist nichts beizufügen

aber hallo, habt ihr einen juristenkomplex. wolltet ihr alle juristen werden aber ihr habt die matura nicht gepackt. oder was!! ich muss leider sagen, ich hatte nie das bedürfnis.

in diesem forum geht es um das erlebt??!! ich möchte ja gerne einen bericht schreiben aber ich hatte bis jetzt keinen grund dazu. keine erfahrungen gemacht.
und für mich sind teenys von 16 bis 20 jahren.
ob die gute 16 oder 17, 18 ist. aber hallo!!

wenn ich grosse brüste möchte, gehe ich unter suchen gosse brüste. und da werde ich fündig.

ich wünsche allen ein schönes wochenende. und ich habe beide bücher auch zuhause.

philipp

Genau das wollte ich ja ausdrücken. Das Argument es sei ja legal ist gar nicht entscheidend. Das soll keine Aufforderung sein nun gleich illegales zu tun, sondern ein Denkanstoss zum selber Entscheidungen treffen und selber Verantwortung übernehmen. Anders gesagt, würdet ihr es auch mit einer 14jährigen machen, angenommen es wäre legal? Oder angenommen, ihr könntet ganz sicher sein, dass es nie jemand erfahren würde? Wäre also der einzige Grund es nicht mit einer 16jährigen zu tun, dass es illegal wäre?

Und verhaut mich bitte nicht gleich wieder als Moralisten. Man stellt sich solche Fragen ja auch selber.

Kleine Randbemerkung:

TEENIES sind Personen im Alter von 13-19 Jahren (thirteen, fourteen…)
TWENS ab 20-29 (Twenty, twentyone…) und dann kommen die Komposties, Grufties und uHu’s…

Greez
Obiwan, Klugsch****er aus dem All

PS: Hauptsache sie ist knusprig, eng und willig :wink:

@romeo und @Chatman … auch ihr werdet älter! Oder denkt ihr mit 40zig Jahren wollt ihr Frauen im gleichen Alter?