Archiv 2006

Hei allerseits,
beziehe mich auf’s Posting von Lucius

Ist das wirklich so ?
kann ein Kanton sich über ein, auf Bundesebene abgestimmtes Gesetz zur Personenfreizügigkeit, hinweg setzen und damit schärfere Bestimmungen, als in den anderen Kantonen gültig sind, durchsetzen ?

Ich weiss es nicht, kenne mich da nicht aus, weiss jemand noch mehr ?

Beste Grüsse
Andy

hallo(andy und lucius)
das stimmt nicht die haben alle die gleichen gesetze aber sie arbeiten unterschiedlich damit…aber viele frauen im gewerbe melden sie sich nicht an weil es geld kostet (Steuern AhV obligatroische Schweizer Krankenversicherung usw)oder sie hoffen darauf viel geld zu verdienen und sich nicht erwischen lassen. Nach meiner auffassung das geht ein paar mal gut und dann doch leider nicht!

Hier ein paar infos für alle Kantone gültig
die L bewilligung ist überall gültig das ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung
(Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.EG-/EFTA-Angehörige haben einen Anspruch auf Erteilung dieser Bewilligung, sofern die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen (Entlöhnungs- und Arbeitsbedingungen sowie Inländervorrang) eingehalten werden und - im Falle eines mindestens viermonatigen Aufenthalts - die Höchstzahlen nach Art. 10 Freizügigkeitsabkommen mit der EG nicht erreicht sind. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung entspricht derjenigen des Arbeitsvertrags. Sie kann bis zu einer Gesamtdauer von weniger als 12 Monaten verlängert werden. Sofern das neue Kontingent nicht ausgeschöpft ist, kann die Bewilligung nach einem Gesamtaufenthalt von einem Jahr erneuert werden, ohne dass der Ausländer den Aufenthalt in der Schweiz unterbrechen muss. Stagiaires erhalten ebenfalls eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ist auf ein Jahr beschränkt, kann aber ausnahmsweise um sechs Monate verlängert werden. Stagiaires sind Personen, die im Alter zwischen 18 und 30 Jahren nach Abschluss einer Berufsausbildung im Rahmen einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine berufliche oder sprachliche Weiterbildung absolvieren wollen. Für Stagiaires gelten Sonderregeln, die in besonderen Abkommen festgelegt sind. So gelten für sie besondere Höchstzahlen, und die landesrechtlichen Bestimmungen über die Vorrangbehandlung der inländischen Arbeitskräfte werden nicht angewandt. Diese Abkommen gewähren eine im Vergleich zum Freizügigkeitsabkommen mit der EG vorteilhaftere Rechtsstellung. Deshalb richtet sich auch die Zulassung der aus EG-/EFTA-Mitgliedstaaten stammenden Stagiaires nach diesen Abkommen.)

F-Bewilligung (Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat. Die vorläufige Aufnahme stellt demnach eine Ersatzmassnahme dar. Sie kann auch in Fällen einer schwerwiegenden persönlichen Notlage angeordnet werden, sofern seit vier Jahren nach Einreichen des Asylgesuchs kein rechtskräftiger Entscheid ergangen ist. Die vorläufige Aufnahme kann für 12 Monate verfügt werden und vom Aufenthaltskanton um jeweils 12 Monate verlängert werden. Sofern die Arbeitsmarkt- und die Wirtschaftslage es zulassen, erhalten in unserem Land vorläufig aufgenommene Ausländer grundsätzlich eine Bewilligung zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit. Eine Jahresaufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) kann vorläufig Aufgenommenen in der Regel nur im Rahmen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls aufgrund eines befürwortenden kantonalen Antrags erteilt werden. Ein Antragsrecht des Ausländers besteht nicht.)
An Robert
Ich denke nicht das es rache ist aber viele reisen ein wegen dem neuen gesetz und sind illegal hier in der Schweiz…vielleicht ein Schutzgedanke???

Lg guguss

Freunde seit froh, dass die Damen bestraft und ausgewiesen werden
und noch nicht die Kunden!

Hallo Gugus,

Men, you rock ! Besten Dank für Deine Ausführungen, Du must ein echter Fachmann sein, cool ! Jetzt ist endlich die Diskussion um dieses leidige Thema wieder mal auf die richtige Schiene gestellt ! (fachlich !)

Hallo Wirbelwind,

Du bist mir einer ! Die können uns, die Kunden, doch nicht auch noch ausweisen; wir finanzieren mit unseren Steuern ja gerade erst diese Aktionen (sh…t). Die werden sich hüten, ihre „Milchkühe“ (exgüsi für den Ausdruck, aber Milchstiere gibt’s meines Wissens nicht) an die Grenze zu stellen !!!

Nebenbei, die Damen bringen auch Steuern ein, allein durch ihr Hiersein, jeder Einkauf, jede Taxifahrt, u.s.w. machts ! Unsere „Freunde“ in den ehrwürdigen Regierunsratssälen scheinens nicht zu checken !

Beste Grüsse
Andy

Alle EU-WG’s die ihren Aufenthalt samt Arbeitsbewilligung inkl. AHV/Steuernachweis/Kranken-Versicherungen regeln, haben normalerweise bei einer Personenkontrolle in Etablissements nichts zu befürchten. Wer dies nicht tut, ist illegal hier. Es scheint, dass viele gerne mit Illegalen arbeiten, um Abgaben zu sparen und die Preise tief zu halten. Schwarzgeld lässt grüssen.

Es scheint mehr zwielichtige Puffs/Studios/Kontaktbars und illegal freischaffende WG’s zu haben, als es einige wahrhaben wollen!

Flying Andy - wir Steuerzahler finanzieren nicht nur solche Polizei-Aktionen, sondern auch die Ausschaffungs-Kosten der Illegalen, sowie deren Arztbesuche und Spitalkosten bei Notfällen! Wer clever vorgeht, schafft sogar eine Zahnkorrektur in der Zahnklinik die am Steuerzahler hängen bleibt. Die „Touristinen“ geben ja immer an, mittellos zu sein. Die „Arbeitgeber“ werden „Touristinen“ kaum mit hohen Depotzahlungen unterstützen, der Staat übernimmt ja die Kosten.

An Flying Andy, ich wollte nur auf Schweden aufmerksam machen,
soviel ich weiss wird dort der Freier bestraft!

Also da gebe ich allen recht aber wenn du in einer Razzia als gast anwesend bist wenn sie verdacht auf drogenhandel, usw können die Polizei sogar deine Personalien aufnehmen und überprüfen!!! Die polizei die können aber müssen nicht…

Klar jeder von uns Steuerzahler muss im klaren sein das ein kleiner Teil auf kosten von anderen bezahlt wird! Teilweise wird auch ein hoher Betrag strafe den Illegalen und Bordellbesitzer auferlegt!

an die zunge: nicht nur zwielichte Bordelle sondern auch von denen man es nicht denkt!!!

Ich habe mich auch im Ausland informiert wie es dort gehand habt wird, die haben schon jahre zuvor dieses problem und bekommen es nicht in den Griff…

Hallo Mimmozh,

Sicher, ich stimme Dir absolut zu; für mich war das klar, dass wir jeweils die ganze Aktion berappen incl. Nebenkosten die Du bereits erwähnt hast, meisstens auch noch den Heimflug !

Hallo Wirbelwind

Auch Dir stimme ich voll und ganz zu, aber Du siehst, die Schweden sind noch cleverer als unsere Gesetzeshüter, die Schweden nehmen Dir erst mal eine Busse ab, werden sich dann aber doch hüten, die eigenen Steuerzahler danach auszuweisen, währen ja keine Milchühe mehr da zum weiter melken !!!

Beste Grüsse
Andy

Hallo an alle,

ich will jetzt wieder brav sein und nicht mehr weiter über dieses Thema motzen und rumsticheln, Ehrenwort !

Hier vielleicht noch ein konstruktiver Vorschlag:
Wenn schon die Illegalen Ladies festnehmen, warum sie dann bestrafen ? Viel besser statt Ausweisen währe doch, diese sowiso schon geplagten Frauen, in eine Art Schutzhaft (Frauenhäuser) nehmen und Ihnen Hilfe anbieten, wenn Sie im Gegenzug mithelfen, die Schlepper fest zunageln. Dieses Vorgehen würde mit der Zeit das ganze Problem von selbst lösen. Nötig währen dazu aber Abkommen mit den betroffenen Ländern, welche Zusicherungen machen müssten, dass sie der Schlepper in Ihrem eigenen Land habhaft würden ! Im Gegenzug müsste unser Land natürlich auch etwas anbieten, ist eine Sache für unsere Politiker, sowas auszuhandeln.

Was denkt Ihr?
Ich jedenfalls könnte dann sogar den Festnahmen und den damit verbundenen Steuerausgaben zustimmen.

Beste Grüsse
Andy

Das Problem dabei ist nur folgendes: „Schlepper“ verstossen in der Regel gegen keine Gesetze in ihrem jeweiligen Herkunftsland. Denn Ausländer ist man in allen Ländern der Welt, nur nicht in seinem eigenen. Aus seinem Heimatland kann man aber legal ausreisen (nur gewisse totalitäre Staaten machten da eine unrühmliche Ausnahme, es sei nur so an eine gewisse Mauer erinnert …). „Republikflucht“ oder dergleichen ist also in den Herkunftsländern kein Delikt, nur illegale Einreise bzw. illegaler Aufenthalt in einem Zielland.
Das sind die Tatsachen, die rechtliche Konsequenz daraus ist folgende: Rechtshilfe zwischen Staaten setzt in aller Regel voraus, dass ein Delikt vorliegt, das in beiden Staaten strafbar ist (dabei muss es nicht so sein, dass das Delikt genau gleich umschrieben oder mit denselben Strafen bedroht ist, die deliktische Handlung muss aber in den Strafrechtsordnungen beider Länder zweifelsfrei strafbar sein).
Weil aber eben die Schlepper und Ausreisewilligen in der Regel gegen kein Gesetz ihres Heimatlandes verstossen, nur gegen Gesetze in den Zielländern, ist die Rechtshilfe in der Regel ausgeschlossen.
Kommen noch ein paar andere Faktoren hinzu: Manche Länder schränken die Rechtsfhilfe zu Gunsten fremder Staaten ohnehin ein oder schliessen sie ganz aus, wenn sie eigene Staatsangehörige betrifft. Und manche Staaten sind wohl auch gar nicht so unglücklich darüber, wenn sie etwas weniger Leute durchfüttern müssen, die ihnen vielleicht sogar noch ein paar Devisen aus dem Ausland einbringen könnten.

Hallo Reiner

ich stimme Dir zu Deinen Ausführungen völlig zu, ich denke eigentlich an die Fälle, bei denen offensichtlich mit falschen Versprechungen die Girls angeworben werden. Die Schlepper handeln sowieso nie allein, das sind immer ganze Klans, wohl organisierte Betrügerbanden, welche Ihr Leute hüben wie drüben im Einsatz haben. Es ist mir klar, dass es sehr schwierig sein würde, die ganzen Verbindunegen aufzudecken und alle die Hintermänner fest nageln zu können.
Aber, anyway, man sollte trotzdem in diese Richtung vorwärts machen.

Beste Grüsse
Andy