@fuck
Menschlich gesehen ist das lobenswert, aber: Das Problem ist halt, das sich so ein Gesetz schnell rumspricht, und dann kommt einfach jede, die in den Westen will, mit einer erfundenen Geschichte über ihr angebliches Sklavendasein - wahrscheinlich gibt’s dann Schlepperbanden, die das ganze (gegen viel Geld) sogar inszenieren…
Ich bin kein Jurist (es hat ja solche im Forum, die mögen sich bitte äussern), aber soviel ich weiss ist ein Gesetz dazu da, die Gesellschaft als ganzes zu schützen und nicht das einzelne Individuum (auch wenn das abstrakt tönt): Es geht darum, dass die Gesellschaft vor Menschenhandel geschützt wird; als Opfer einer Straftat kann man im Prinzip nicht ein Recht auf Sonderbehandlung ableiten (z.B. Aufenthaltsgenehmigung). Allerdings ist dieser Grundsatz mit dem Opferschutzgesetz bereits aufgeweicht; umgekehrt kann in den USA die Genugtuung über privatrechtliche Prozesse eingeklagt werden (mit den bekannten hohen Summen).
Zurück zum praktischen Beispiel des Frauenhandels: Die Strafbehörden haben natürlich ein Interesse daran, dass die Frauen als Zeugen zur Verfügung stehen und nicht ausgewiesen werden; die Option, sie erst nach dem Prozess auszuschaffen, würde von den Frauen wiederum nicht akzeptiert werden (sie machen ja einen Deal mit der Polizei), also bleibt einem wohl nichts anderes übrig als die für Griechenland geschilderte Regelung (die ja übrigens auch bei uns gefordert wird).
Was ich sagen will: als Ausnahme („Härtefallregelung“) ist die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung wohl eine gute Strategie, an die Hintermänner des Frauenhandels zu kommen; allerdings sehe ich Gefahren des Missbrauchs, wenn’s zum Normallfall werden sollte (sozusagen ein Rechtsanspruch darauf besteht) - die Frage ist dann die Grenzziehung (zwischen schlimmsten Sklavenhandel und reiner Freiwilligkeit gibt’s ja jede Menge Abstufungen).
Es steht dem Gesetzgeber frei, welche Zwecke er mit den Gesetzen verfolgen will. Wie könnte es auch anders sein: Das Recht ist von Menschen gemacht und über dem Gesetzgeber steht in einem säkular verstandenem Staat keine Instanz. Der Inhalt und der Zweck der Gesetze werden darüber hinaus in einer Demokratie formal durch das demokratische Gesetzgebungsverfahren legitimiert. Natürlich schliesst das nicht aus , dass jedes Gesetz auch unvorhergesehene oder ungewollte faktische Wirkungen hat, wie Du es ja so deutlich aufzuzeigen versuchst.
Das StGB schützt sowohl Individualrechtsgüter (z. B. Leben, Eigentum etc.), als auch Rechtsgüter der Allgemeinheit (z. B. öfentliche Sicherheit, Funktion der Rechtspflege etc.). Auch wenn diese Unterscheidung an sich fragwürdig ist, so steht doch beim Verbot des Menschenhandels durch Art. 196 StGB der Schutz des Individualrechtsgutes „sexuelle Integrität“ klar im Vordergrund , wie die systematische Einordnung des Tatbestandes im Gesetz zeigt.
«Terre des Hommes»-Aufruf
Lasst die Kinder aus den Spielen!
BERN – Tausende Sportfans werden im Sommer nach Athen pilgern und auf Bestleistungen hoffen. Aber die Olympischen Sommerspiele ziehen auch andere Leute an: Kinderhändler.
Die Bilder sind leider allzu bekannt: Traurige dunkle Augen lugen aus schmutzigen Gesichtern. Hoffnungsvoll strecken sie die Hand aus und hoffen auf ein wenig Kleingeld. Die Kinder, meistens aus Albanien, werden zum Betteln gezwungen. Hintermänner verdienen damit gutes Geld. Viele der Mädchen werden nach ihrem 11. Lebensjahr auch als Prostituierte verkauft.
Die Olympischen Sommerspiele kommen den Kinderhändlern sehr gelegen. Wenn Tausende Sportfans die griechische Hauptstadt besuchen, liegen auch für sie fette Gewinne drin.
Heute hat das Kinderhilfswerk Terre des Hommes (TdH) vor dem abscheulichen Kinderhandel gewarnt. Zusammen mit albanischen und griechischen Partnerorganisationen sollen spezielle Massnahmen das Leid der Kleinen eindämmen. So würden zum Beispiel die Grenzübergänge überwacht. Ein bilaterales Abkommen soll weitere Schutzmassnahem ermöglichen und auch die Rückführung und Integration von verschleppten Kindern regeln.
Dass es Not tut, beweisen Zahlen aus Thessaloniki. In der zweitgrössten Stadt Griechenlands zählen Sozialarbeiter zwischen 30 bis 40 Kinder, die auf der Strasse arbeiten. Viele der kleinen Bettler, werden von ihren «Patrons» regelmässig ausgewechselt. Und von den rund 20’000 Prostituierten im Heimatland der Olympischen Spiele sind zehn Prozent minderjährig.