Ich denke es wäre eine gute Idee mal eine Liste der Zeitungen mit für uns interessantem Inseratenteil zusammenzustellen.
Ich kann folgende Infos beitragen:
Aargau
Oltener Anzeiger (??evt. Name leicht anders??)
Basel
BaZ (= Basler Zeitung)
Baslerstab
Bern
Berner Zeitung (Inseratenteil gleich wie Solothurner Tagblatt)
Solothurn
Solothurner Zeitung (Inseratenteil gleich wie Berner Zeitung)
die BADENER WOCHE hat auch einen mehr oder weniger interessanten erotik inserateteil… ich lese den jeweils im büro auf dem wc, und im vergleich zur doppelseite im TAGES ANZEIGER wo mir beim lesen jeweils die oberschenkel einschlafen, ist diese halbe seite angenehm schnell durchgelesen g
Stadtanzeiger, Gratis jeden Mittwoch oder
am Kiosk für FR 0.80 (Raum Winterthur) erhältlich, oder Online Bestellen, wiwo.ch/kontakt.asp
(eigene Rubrik Erotik, viele Inserate, Winterthur - Frauenfeld - Schauffhausen
Rapperswil
Obersee Nachrichten, Gratis jeden Donnerstag oder am Kiosk - im Raum Rapperswil erhältlich. obersee-nachrichten.ch
(eigene Rubik Erotik und für Telefon Kiosk)
einige Salon Inserate für den Raum Rapperswil -
Stäfa - Freienbach - Uznach etc
Uster
Uster Nachrichten, Gratis am Donnerstag
(eigene Rubrik Erotik und Telefon Kiosk Inserate) uster-nachrichten (bald Online)
Schaffhausen
Schaffhauser Nachrichten Täglich
ganz wenige Inserate unter Vermischtes)
Schaffhauser Bock (Wochenzeitung) Gratis am Donnerstag, bestellen via E-Mail bockonline.ch/archiv/file/ak … tuell.html
wenige Salon Inserate, für den
Raum Neuhausen - Diessenhofen - Unterschlatt - Eschenz
Horgen und rechts Zürisee Ufer
Züri Nachrichten (Donnerstags) Gratis am Donnestag
(wenige Salon und Telefon Kiosk Inserate)
an den Kiosken in Adliswil - Thalwil - Horgen - Au und Wädenswil etc. erhältlich
Ab Montag kann man die Erotik Inserate die jeden Tag im Tagi erscheinen, jetzt auch im Netz abrufen. Es erscheinen aber nur die Inserate von den Kunden, die bereit sind eine zusätzliche Gebühr von Fr 8.00 zu bezahlen. tages-anzeiger.ch/erotik
ZÜRICH – Sie tanzen und geizen dabei nicht mit Reizen. Doch so transparent ihre Kostüme sind, so unklar sind die rechtlichen Bedingungen von Cabaret-Tänzerinnen.
Zwar hat sich die rechtliche Situation von Stripperinnen verbessert: Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen der Cabaret-Tänzerinnen werden durch zahlreiche Vorschriften reglementiert. Doch die Realität sieht für die Tänzerinnen vielfach ganz anders aus, sagt das Fraueninformationszentrum Zürich (FIZ) aufgrund einer neuen Studie.
Die Gesetze sollten die Frauen vor Missbräuchen schützen, aber fast alle Tänzerinnen würden zeitweilig Dienstleistungen erbringen, die nicht im Arbeitsvertrag geregelt oder sogar explizit verboten seien, betont das FIZ.
Zu lange Arbeitszeiten gehören danach zu den harmlosen Vergehen. Oftmals müssen sie die Kunden zum Alkoholkonsum animieren oder bieten Sex an. Beides trägt wesentlich zu ihrem Lohn bei, ist aber illegal.
Die meisten Stripperinnen befänden sich auf einer Art Gratwanderung. Sie hätten finanzielle Eigeninteressen, unterlägen aber auch Informationsdefiziten oder würden von aussen unter Druck gesetzt, hält die Studie fest.
Mit einem Ausbau der Rechte und noch mehr Information könnte der Schutz der Tänzerinnen verbessert werden, ist das FIZ überzeugt.