Ja, die Amis! Die „fördern“ auch einiges. Wer im Glashaus sitzt …
Ich finde, man sollte die Prostitution fördern und zwar dahingehend, dass man mal mit dieser „Illegalen-Geschichte“ der Frauen aufhören kann. Da wir ja wahrscheinlich zu wenig „Arbeitskräfte“ aus der Schweiz und der EU haben (Anm. des Red: Bin kein Freund der EU ;-), sollte doch den arbeitswilligen Mittel- und Südamerikannerinnen sowie Afrikanerinnen und Osteuropäerinnen (und dem Rest der Welt) eine Arbeitsbewilligung für die Tàtigkeit als Prostituierte erlaubt sein.
Mein Vorschlag (falls ein Politiker oder eine Politikerin mitliest):
- L-Aufenthalts-Bewilligung für 6 Monate innerhalb von 12 Monaten
- Registrierung bei der örtlichen Polizei/Einwohnerkontrolle durch das Geschäft
- dadurch gleichzeitig Einschluss einer Krankenversicherung und Bezahlung ordentlicher Steuern (ca. 10-15%), welche durch den Betrieb abgegeben werden müssen. Dieser fordert mit der Zimmermiete auch diese Abgaben ein.
- Monatliche medizinische Checks zu einem Pauschalpreis bei Haus-/Frauenarzt
- Dies kann mit einem relativ geringen administrativen Aufwand geführt werden.
- Die Polizei macht entsprechende Kontrollen und schickt die dann effektiv illegal Anwesenden nach Hause.
- Alle sind glücklich und zufrieden
Greez
Obiwan
die amis machen nur immer dort studien wo sie nicht zu vorderst sind!
wie währe es mal mit der studie von menschenrecht(guantanamo)oder klimaschutz (kyotoprotokol).aber eben, jedem land den presidenten den es verdient…!
Die Damen aus den neuen EU-Ländern haben 7 Tage Zeit sich anzumelden, wenn sie in der Schweiz einen Job anfangen.
In der Praxis heisst das: Sie arbeiten solange, bis Sie das 1. Mal kontrolliert werden.
Bei einer Kontrolle heisst es dann immer, dass sie gerade vor 2 bis 3 Tagen angefangen haben, auch wenn es schon einige Wochen her ist.
Wer kann das schon kontrollieren? Bis zur 1. Kontrolle sind die Einnahmen natürlich steuerfrei, für beide Seiten.
ab heute nicht mehr,praxisänderung-gültig ab 1.7.2007
AMT FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT-ZÜRICH
das merkblatt für tätigkeit, als masseuse, besagt,seit dem
1.7.es gibt keine selbständigkeit mehr.
(MAN NIMMT ES IHNEN EINFACH NICHT MEHR AB),dass sie auf eigene rechnung arbeiten.
girls aus den neuen EU staten,(malta und zypern,sind nicht dabei).
dürfen nur noch,als angestellte arbeiten.
die club-besitzer, müssen jedoch nachweisen, dass sie sich entsprechend,um einheimische,sowie girls aus den alten bundesländern,erfolglos
bemüht haben.
alle sind paff.denn eingentlich,ist gerade dieses gewerbe,an selbständigkeit gebunden.
ich habe dieses merkblatt selber barbara, einem girl aus polen
übersetzen müssen.da sie nur die hälfte,davon verstand.
sie hat es erhalten,als sie eine verlängerung in zürich im einem club anmelden wollte.
Und was sollen sie den tun für in die Schweiz arbeiten???
Eine wohnung mieten zu eine andere kategorie erweben??? B,C,L…
® antwort auf diesen posting, admin sexy-tipp ¬
Hi Markus.
hier etwas genauer.
Die Anmeldung und wie es weitergeht
Einmal in der Schweiz angekommen, darf sich die ausländische Person ohne Bewilligung bis zu drei Monaten im Land aufhalten. Sollte sie für längere Zeit hier bleiben wollen, muss sie sich bei der Fremdenkontrolle ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Gemeinde ist übrigens für fast alle Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Schweiz die erste Anlaufstelle.
Die Gemeinde reicht anschliessend den Antrag auf Aufenthaltsbewilligung an den Migrationsdienst weiter. Dieser entscheidet dann, ob dem Gesuch entsprochen werden kann.
Wer in die Schweiz einreist, um hier zu arbeiten, muss sich innert 8 Tagen bei der Wohnortgemeinde melden.
der hudilumper.