Thai-Star wegen illegaler Glücksspiel- und Pornoangebote verhaftet

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Berichten zufolge haben die thailändischen Strafverfolgungsbehörden die Fernsehschauspielerin Yam Thamolphan und ihren Ehemann wegen des illegalen Betriebs einer Website für Erwachsene mit Porno- und Glücksspielangeboten verhaftet. Ausserdem wird das Paar der Geldwäsche beschuldigt.

In Thailand hat die Polizei Vermögenswerte im Wert von mehr als 20 Millionen Dollar bei einem Ehepaar beschlagnahmt, dem vorgeworfen wird, neben anderen Online-Geschäften eine Webseite für Erwachsene zu betreiben.

Berichten der Bangkok Post zufolge hatte ein Richter des örtlichen Gerichts Thamolphan und ihrem Ehemann, der als wohlhabender Computerprogrammierer beschrieben wurde, eine Freilassung gegen Kaution verweigert. Das Paar soll „eine grosse Glücksspielseite und ein Pornoportal“ betrieben haben.

Die Polizei hat nach eigenen Angaben mehr als zwei Jahre lang gegen das Netzwerk der beiden ermittelt. Die Webseiten, die dem Paar gehörten, hießen ufa24h.net für das Glücksspielgeschäft und hd.star4k.com für die pornografischen Inhalte. Die Polizei konnte das mit diesen Geschäften verdiente Geld zurückverfolgen. Glücksspiel wie auch Pornografie sind in Thailand streng verboten.

Jirabhop Bhuridej, der leitende Ermittler in diesem Fall, erklärte gegenüber thailändischen Medien, dass die Glücksspielseite des Paares, mehr als 40.000 Kunden hatte und jeden Monat Transaktionen im Wert von mindestens 7 Millionen Baht (etwa 200.000 Dollar) umgesetzt wurden.

In den Steuerunterlagen des Paares sind angeblich die vier Häuser, 12 hochwertige Fahrzeuge, 42 Millionen Baht (1,2 Millionen Dollar) in bar und zahlreiche andere wertvolle Besitztümer nicht enthalten, die in den Wohnsitzen des Paares sichergestellt wurden.

Pornografisches Material, das erstellt, produziert, besessen, importiert, exportiert oder zum Verkauf, zur Verteilung oder zur öffentlichen Zurschaustellung vertrieben wird, ist in Thailand illegal und wird mit einer Geldstrafe von 60.000 Baht (1.700 Dollar) und möglicherweise mit einer dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet.