Sex Auktionen

Hallo Andy und Sharky,

Mir ist klar, dass da nix passieren wird. Keine Polizei in der Schweiz wird eine Anzeige wegen nicht eingehaltenem Date bei einer Sexauktion akzeptieren.

Man kann sich nur über das Deutsch des Schreiberlings amüsieren. Ganz toll finde ich ja den Satz „Du hast eine Auktion ersteigert…“. Geht das überhaupt?

so long

Das ist ja wirklich eine verrückte Geschichte, die Thomas da erlebt hat. Aber ehrlich gesagt wundert mich das nicht so sehr. Für mich gehört es mit zum weiter oben erwähnten Fingerspitzengefühl, nicht auf eine Dame zu bieten, die sich als „geilen Spermasch***pe“ anpreist. Das kann ja wohl nur schiefgehen.
Geld im Voraus überweisen würde ich echt niemals. Auktionen, die dies verlangen, lasse ich grundsätzlich links liegen. Wenn allerdings im Autionstext nichts davon gestanden ist, dass die Dame eine Vorausüberweisung will, dann kann sie lange drohen, da lässt sich nichts machen.

Die gehen nach dem Prinzip vor,dass sich
2-3% von den Männern einschüchtern lassen und einfach
zahlen.That’s it!

Gruss flatter

man sollte trotzdem aufpassen, was man so anklickt.
laut K-tipp dieser Woche sind versteckte Abos/Zahlungen in der letzten Zeit zu einem Hauptärgernis angewachsen, vor allem auf Seiten, die sich speziell an Jugendliche richten. Ich selbst hatte zwei Jugendliche aus meinem Bekanntenkreis, die sich um Hilfe an mich gewandt haben.
In einem Fall wurde ihnen von einer Beratungsstelle gesagt, sie müsstem, diese Gebühren bezahlen.
Im andern Fall wurde mir von einem Konsumentenschützer gesagt, dass diese Betreiber dabei seien, auch in der Schweiz Strukturen aufzubauen, um ihre Forderungen gerichtlich einzuklagen.
Deshalb sollte man auf jeden Fall mal einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen, bevor man solche Dinge anklickt.

Die IP Nummer wird wirklich bei jedem User aufgezeichnet.
Der Provider gibt die Daten aber nur der Polizei bei einer Strafrechtlichen Untersuchung raus, ansonsten verstösst er gegen den Datenschutz.
Damals bei der Geschichte mit den Kinderpornos in der Schweiz, als etwa 500 Verdächtige untersucht werden sollten, hat man ja gesehen, wie gut das alles funktioniert: Praktisch alle konnten ihre Daten auf der Festplatte löschen oder die PC verschwinden lassen, so dass am Schluss etwa 10 wirklich Strafrechtlich verfolgt wurden. Alle hatten schon vorher aus der Zeitung erfahren, dass eine Untersuchung läuft.
Gelöschte Daten auf HDs lassen sich wiederherstellen, trotzdem konnte es die Polizei anscheinend nicht… oder alle haben die HDs zerstört…

Diese Drohungen auch von Abzockerseiten wie vornamen-heute.com sind reine Angstmache.

Gruss

@nutello
Im Prinzip gebe ich Dir selbstverständlich recht, Voricht ist die Mutter der Porzellankiste. Im konkreten Fall von Thomas ist die Sachlage jedoch klar.
Thomas hat sich bei einem Online-Auktionshaus ein date ersteigert. In der ausgeschriebenen Auktion war nicht davon die Rede, dass im Voraus ein Betrag überwiesen werden müsse. Es gibt Sex-Auktionen, welche dies verlangen (z.B. Fahrspesen, Auktionsgebühren oder einen Prozentsatz des Endbetrages). Wer auf so eine Auktion bietet, der verpflichtet sich dazu, diese Überweisung im Voraus zu tätigen. Dies war jedoch bei Thomas nicht der Fall. Die Forderung 150.-- zu überweisen, damit es zu einem Treffen kommen könne, wurde erst im nachhinein gestellt. Somit hat die Dame keinerlei Handhabe, um diese Forderung durchzusetzen. Ich bin da ganz flatter’s Meinung. Da hofft eine auf die 2-3% Dummen, die sich einschüchtern lassen.

@all

Mein Tipp: reagiert einfach nicht auf solche Mahn Emails. Mahnungen muessen auf dem Postweg erfolgen (Eingeschriebener Brief). Wer reagiert, oder sogar versucht den Sachverhalt klar zu stellen, gibt unnoetige Informationen an die Gegenpartei heraus. Die Beweisnot liegt eindeutigt bei der Gegenpartei.

Zuerst muss bewiesen werden, dass ein gueltiger Vertrag zu stande kam. Ob da eine IP Adresse reicht, darf bezweifelt werden. Es koennen viele Personen mit der gleichen IP Adresse im Netz unterwegs sein. Der Benutzer koennte auch minderjaehrig sein, dann waere der Vertrag ev. gar nicht gueltig (ich glaube nicht, dass eine Checkbox mit „Hiermit bestaetige ich, nicht minderjaehrig zu sein“ ausreicht). Oder ein Dritter koennte mit einem falschen Namen den Vertrag abgeschlossen haben. Dies ist jedoch das Problem bzw. Risiko des Anbieters, er muss sicherstellen, dass alle Bedinungen erfuellt sind.

Meistens haben die Anbieter verdammt wenig in der Hand, und probieren es einfach. Irgendjemand wird schon bezahlen.

Wer sich in der Abzocker-Szene ein wenig auskennt, kennt auch die alte Masche der „offiziellen Rechnungen“. Es gibt ganze Organisationen, die nichts anderes tun als Rechnungen verschicken, oft sogar auch „Zahlungserinnerungen“, „Mahnungen“, „letzte Aufforderungen“ usw. Damit machen sie offensichtlich ein gutes Geschäft, weil ansonsten solche Praktiken längst ausgestorben wären.
Die Gründe, warum jemand solche Rechnungen bezahlt, sind vielfältig:

  • Kein Überblick über die eigenen Zahlungen, meist in Verbindung mit Bequemlichkeit oder Zeitnot, um nachzusehen, ob der „Mahnung“ auch eine Rechnung voranging o. dgl.
  • Angst vor Konsequenzen,
  • Einfältigkeit, Unerfahrenheit, Unkenntnis
    usw.
    Ein Teil dieser Branche hat sich darauf spezialisiert, offizielle oder offiziöse Rechnungen nachzuahmen, etwa Rechnungen für Register, Telefonbücher u. dgl. Der Trick dabei ist, sich so eng an die echten Vorlagen zu halten, dass auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass es sich nicht ums Vorbild handelt, aber doch soweit abweichend, dass bei genauerem Hinsehen erkennbar bleibt, dass es sich um etwas anderes handelt. Damit bewegen sie sich genau in der Grauzone, in der stets nur im Einzelfall entschieden werden kann, ob eine betrügerische Täuschung vorliegt oder nicht.
    Daher ist es nicht unbedingt sinnvoll, solche Rechnungen zu ignorieren und fortzuwerfen. Es kann bei hartnäckigen Vertretern dieser „Branche“ durchaus von späterem Vorteil sein, ihr Geschreibsel aufzubewahren, um es bspw. einem Gericht vorlegen zu können.

Aber nun noch ein paar technische Informationen:

  1. IP-Adressen sind Adressen von Netzwerk-Geräten. Ein Gerät muss dabei kein PC sein, sondern kann bspw. auch der Knotenpunkt eines Netzes sein, das über diesen Knotenpunkt mit der Welt verbunden ist. Eine IP-Adresse sagt daher zunächst gar nichts über die jeweiligen Personen dahinter aus. Weiter gibt es gewisse IP-Adressen, die millionenfach vorkommen, nämlich die sog. privaten Adressen. Bei Einwahl über Modem o. ä. zu einem Internet-Provider erhält der eigene PC regelmässig eine solche private IP-Adresse. Neben der IP-Adresse muss man daher immer auch vom jeweiligen Provider erfahren, welcher Kunde diese zu einer bestimmten Zeit benutzte; dazu stehen dem Provider Merkmale wie Einwahlnummer, Kennwort und Passwort zur Verfügung. Auch damit hat man aber bestenfalls erst den PC, noch nicht die Person erfasst.
  2. Festplatten lassen sich löschen. Dabei hinterlassen die Daten Spuren, die heute mit besonderen Mitteln lesbar gemacht werden können. Bis vor kurzem lag die Rekonstruktionstiefe solcher Spuren bei ca. 7 Schreibvorgängen (ein Löschvorgang ist ein Schreibvorgang). Heute dürfte die Rekonstruktionstiefe mit den besten Geräten bei ca. 10 Schreibvorgängen liegen. Wenn man annimmt, dass beim Löschen einer Datei jeweils die Daten durch Zufallsdaten überschrieben werden, dann gehen jeweils zwei Schreibvorgänge auf das Anlegen und Löschen einer Datei. Das bedeutet, dass in der Praxis etwa 5 Datenzustände tatsächlich rekonstruierbar sind. Moderne Dateisysteme und besondere Löschprogramme überschreiben übrigens gelöschte Dateien mit Zufallsdaten gleich mehrmals, bei Windows NT m. W. dreimal, neuere Dateisysteme teilweise siebenmal, eigentliche Löschprogramme im allgemeinen zehnmal. Eine andere Frage ist, ob solche Tiefen-Rekonstruktionen so zuverlässig sind, sie als Schuldbeweise vor Gericht standhalten. Wenn eine Rekonstruktion von Daten nur teilweise gelingt, wenn sie sich nicht einem bestimmten Speicherzustand zuordnen lässt usw., dann dürfte im allgemeinen ein begründeter Zweifel zu Gunsten der beschuldigten Person bestehen.
  3. Strafverfolgungen richten sich gegen Personen, und zwar gegen individuelle Personen. Daher genügt es nicht zu beweisen, dass ein Unrecht geschehen ist (was oft leicht fällt, etwa bei einem Sachschaden), sondern darüber hinaus muss eine Verantwortlichkeitsverbindung zu einer bestimmten Person hergestellt werden. Wohl verstanden: Eine ursächliche Schuld muss nicht zwingend vorhanden sein, eine Person kann nach Gesetzesvorschrift auch dann belangt werden, wenn sie für etwas verantwortlich gemacht werden kann. Berühmtestes Beispiel dürfte die Verurteilung der damaligen PTT-Direktoren wegen der 156er-Nummern (heute: 0906) bieten, weil sie es unterlassen hatten, wirksame technische Sicherung gegen das Anrufen durch Minderjährige anzuordnen, was in ihrer Verantwortung lag. Im Einzelfall ist es aber meist schwierig, die Herkunft bestimmter Dateien auf einem PC dem Verantwortungsbereich einer bestimmten Person zuzuordnen.
  4. Im allgemeinen dürfte diese vorgenannte Regel für den Browser-Cache gelten, in dem laufend beim Surfen Dateien zwischengespeichert werden. Die meisten PC-User wissen noch nicht einmal, dass es diesen Cache gibt, was er macht und wo er sich befindet. Im Einzelfall dürfte es dann auch schwierig werden zu beweisen, ob ein bestimmtes pornographisches Produkt durch den User bewusst aufgerufen wurde, auf ein Pop-Up-Fenster oder gar ein bösartiges Programm (Virus, Wurm, Spyware usw.) zurückgeht. Freisprüche bei Funden anstössiger Bilder im Browsercache hat es jedenfalls schon gegeben, in einigen Fällen kam noch hinzu, dass im Cache auch Schadprogramme gefunden wurden, was den Zweifel zu Gunsten der Beschuldigten verstärkte. Wer also bewusst etwas im Cache zwischenspeichert, wird faktisch damit wohl auch durchkommen.
  5. Das Zahlen oder Nichtbezahlen einer Schuld ist eine Sache des Zivilrechts. Die Tatsache, dass jemand eine bestehende Schuld nicht oder nur teilweise bezahlt hat, reicht allein nicht, ein Strafverfahren auszulösen. Dem Gläubiger stehen die Zwangsvollstreckungsmittel des Zivilrechts, des Betreibungs- bzw. Konkursrechts zur Verfügung. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: Die eine ist die im Stragesetzbuch verankerte Norm, wonach familienrechtliche Unterstützungspflichten (im Klartext: Alimente) zu vernachlässigen strafbar ist; daneben kann das öffentliche Recht auch das Nichtbezahlen gewisser öffentlicher Leistungen (Abgaben, Gebühren, evtl. Steuern) mit Strafen bedrohen. Damit das Nichtbezahlen einer Schuld strafrechtliche Konsequenzen auslösen kann, müssen besondere Umstände vorliegen, etwa eine Veruntreuung anvertrauten Geldes o. dgl. Im allgemeinen dürfte es also höchstens von Unkenntnis der Rechtslage zeugen, wenn jemand mit dem Strafrichter droht, um eine Schuld einzutreiben.
  6. Minderjährigkeit wird durch das Zivilrecht abschliessend und zwingend umschrieben. Wer minderjährig ist, wird also zwingend durch Gesetz bestimmt, eine Erklärung, man sei es nicht, vermag daran nichts wirklich zu ändern. Ob die entsprechenden Anklick-Knöpfe auf Webseiten im Einzelfall dem angestrebten rechtlichen Zweck genügen, kann daher nicht allgemein bestimmt werden.
  7. Nach Schweizer Recht kann jeder jedem jederzeit einen Zahlungsbefehlt zustellen lassen, eine irgendwie geartete Vorprüfung gibt es nicht. Dieses Mittel steht also auch Missbräuchen offen. Da auch missbräuchliche Zahlungsbefehle nicht einfach aus den Registern gelöscht werden, kann es, wie oben angedeutet, nützlich sein, die entsprechenden Schreiben aufzubewahren und etwa bei einem Kreditbegehren erläuternd zum Betreibungsregisterauszug zu legen; jeder seriöse Geschäftsmann wird daran die Natur der Zahlungsbefehle erkennen.

@Reiner

zu Punkt 2, loeschen der Festplatte, moechte ich bemerken: ein normales Loeschen ueberschreibt keine Daten, sondern loescht nur die „Verpointerung“, d.h. (vereinfacht gesagt) den Eintrag im Inhaltsverzeichnis.

Man kann die Daten jedoch „wipen“ oder „purgen“, was bedeutet, dass auch der Datensektor mit verschiedenen Bitmustern mehrfach ueberschrieben wird. Es gibt Dokumente, welche empfehlen, diesen Vorgang 7 bis 12 mal zu widerholen.

Daten lassen sich einfach rekonstruieren, wenn nur das Inhaltsverzeichnis geloescht wurde. Beim Ueberschreiben bin ich mir da nicht mehr so sicher. Man braucht wohl teueres technisches Geraet, um die „magnetischen Schatten“ sichtbar und lesbar zu machen. Ob man dann aus diesem minimalen Signalen die Bits wieder so rekonstruieren kann, dass man die Ursprungsdatei wieder hervorzaubern kann, da habe ich starke Zweifel, gerade bei den heutigen Harddisks im bald Terabyte Bereich.

Ich frage mich, wie man die verschiedenen Signale dem richtigen Bitstream zu ordnen kann. Wuerde das gehen, warum nutzen das die Hersteller nicht aus, und beschreiben eine Disk nicht einfach mehrfach. So koennte man aus einer 200GB Disk eine 400 oder sogar 600GB Disk zaubern, indem man die Daten mehrfach an die gleiche Stelle schreibt.

Ich vermute mal, dass ein Rekonstruieren von ueberschriebenen Daten nicht wirklich zuverlaessig funktioniert, man im besten Falle Teilinformationen erhaelt, diese vielleicht noch (im Falle von Texten) mit Woertebuechern oder (im Falle von Bildern) mit statistischen Methoden oder Referenzdaten wieder einigermassen hinbiegen kann.

Da du dich auf diesem Gebiet ja offenbar auskennst: sind dir Faelle bekannt, bei welchen man auch geloeschte und (mehrfach) ueberschriebene Files rekonstruieren konnte? Oder waren das nicht einfach Faelle, welche in Kategorie 1 (loeschen der Eintraege) fallen?

Beim „Löschen“ muss man in der Tat aufpassen:
Es gibt je nach Filesystem verschiedene Arten von Löschvorgängen. Bei einer Daten-CD beispielsweise ist es in der Regel so, dass diese zuerst neu formatiert werden muss, bevor sie neu beschrieben werden kann (anders, wenn nur zusätzlich Daten angehängt werden).
Unter traditionellen Filesystemen wie FAT oder FAT32 oder auch auf der guten alten Diskette ist es so, dass in der Regel nur das Inhaltsverzeichnis gelöscht wird, und auch dieses nicht vollständig, so dass die Daten immer noch vollständig vorhanden sind.
Unter dem heute doch ziemlich verbreiteten Dateisystem NTFS, wie es Windows NT/2000/XP meist aufweisen, ist es jedoch tatsächlich so, dass die Daten einer gelöschten Datei vollständig überschrieben werden, auch Löschprogramme und gewisse Kryptographie-Programme wie bspw. Steganos leisten solche Dienste, wobei diese dann meist zulassen, eine höhere Zahl von Überschreibvorgängen einzustellen (was allerdings Zeit braucht!). Wird die Zahl der Überschreibvorgänge bspw. auf 20 gesetzt, dürfte damit eine Rekonstruktion der Daten ohnehin unmöglich sein.
Das Rekonstruieren von Daten ist nur mit verhältnismässig teuren Geräten überhaupt möglich, die Zuverlässigkeit sinkt mit der Rekonstruktionstiefe, daneben ist sie auch abhängig von der Art der Speicherbausteine. Daher lässt sich nichts sagen, was allgemein Gültigkeit hat.
Eine andere Frage ist die, wie sich die Gerichte zum Beweiswert solcher Rekonstruktionen stellen. M. W. gibt es dazu noch nicht allzuviele Entscheidungen und noch keine Leitentscheide. Man vergleiche die Problematik der genetischen Abstammungstests (v. a. Vaterschaftstests): Da Kinder keine identischen genetischen Kopien ihrer Eltern darstellen, sondern weil die Gene von Vater und Mutter gemischt werden, lässt sich nur sagen, dass Kinder sowohl von Vater als auch von Mutter her gewisse mit diesen gemeinsame Genfolgen aufweisen müssen. Wie gross die jeweiligen Übereinstimmungen aber sind und an welchen Stellen sie auftreten, unterliegt zufäliigen Faktoren. Da zudem weite Teile der Genstränge bei allen lebenden Menschen identisch oder doch sehr ähnlich sind und andere Teile anscheinend keine Bedeutung haben, bleiben nur bestimmte Teile, die individuellen Charakter tragen und eindeutige Bestimmungen von Verwandtschaft zulassen. Dabei kann es schon einmal vorkommen, dass ein genetischer Vaterschaftstest das Ergebnis liefert, dass eine Vaterschaft nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht sicher ist. Entsprechend geringer Beweiswert kommt solchen Ergebnissen dann auch zu. Ich denke, dass sinngemäss die von der Rechtsprechung für solche Tests entwickelten Regeln auch auf Rekonstruktionen von Speicherinhalten anwendbar sein dürften.

Das mit dem „wiederauslesen“ der Daten ist meistens nur Angstmacherei. Ich habe selber mal aus Dummheit mit einem 2 Mega File den Bootblock meiner HD überschrieben. Nach dem Schweissausbruch, habe ich diverse HD Repair Softwares installiert. Keine konnte irgend was rekonstruiren. Also habe ich die HD an eine Spezialfirma eingesandt. Diese offerierte mir die Rekonstruktion für 3000 Sfr. Ok, es blieb mir nichts anderes übrig. Da ich schon seit einer Ewigkeit keine Datensicherung mehr gemacht hatte. Das Ergebnis nach 2 Wochen… 12% konnten herausgelesen werden. Leider nichts was ich gebrauchen kann. Aber die 3000 Sfr. musste ich natürlich hinblättern. Zur erinnerung: Ich habe nur ein Teil von meinem Inhaltverzeichnis überschrieben. Nichts der Daten gelöscht. Und diese Firma arbeitet Europaweit mit der Polizei zusammen und Rekonstruiert HD’s. Also Vergesst die Hirngespinnste von magnetischen Schatten usw.

Und gleich ein schönes Erlebnis zum neuen Jahr!

Ich habe mir bei gesext.de ein dreistündiges date mit „sweetstella“ aus Stuttgart ersteigert. Wer leicht „üppigere“ Girls mag, ist bei ihr genau richtig. Stella ist der zärtliche, liebevolle, verschmuste Typ, eine Frau, die auch geniessen und sich gehen lassen kann. Beim GV darf man dann aber ruhig auch richtig ran. So konnte ich sie in der zweiten Runde schön lange doggystyle „rannehmen“. Das ist halt das Schöne an einer zweiten Runde, ich kann dann einfach länger und so kann der Matratzensport auch einmal Schweisstreibend sein.
Stella hat am Ende des Dates mit einem Lächeln gesagt: „So wie das neue Jahr anfängt, wird es meistens auch.“ Ich hoffe sehr, dass sie recht behält!

So, ich habe jetzt mal mitgeboten bei gesext. Wenn es zum Date kommt, werde ich hier ausführlich berichten.

@shaft

Da bin ich mal gespannt, was Du zu berichten hast. Somit wäre ich endlich nicht mehr der Einzige hier, der von seinen gesext-Erlebnissen plaudert.

Viel Glück und Erfolg wünscht

beezle

Danke sehr!

Bin also tatsächlich Höchstbieter geblieben. Und das bei einer nicht ganz alltäglichen Auktion im BDSM Bereich. Uff, ist das nun Vorfreude oder Nervorität, was mir den Magen zusammenschnürt?!

Bericht folgt!

shaft viel glück und vergnügen!!

Ich habs getan!

Hatte also eine session mit bizzarr-lady myra lacklady-myra.com/ ersteigert, für 51 Euro eine Stunde. Es sollte meine erste Erfahrung in diesem Bereich werden. Die ganze Abwicklung des Geschäftlichen war ein wenig mühsam. Zum Auktionspreis hinzu kommen 15% Gebühren des Gesext.de Seitenbetreibers. Zusätzlich wollte Myra noch 20 Euro für die Benutzung ihrer Räumlichkeiten, wovon aber im Auktionstext nicht die Rede war. Summasumarum sollte mich der Spass also irgendwo um 78 Euro kosten. Nun gut, immer noch nicht teuer, für mich ok. Weil offenbar viele mitsteigern, die dann nicht zum Date erscheinen, verlangen die meisten Anbieter eine Vorauszahlung, bevor sie ihre Kontaktdaten rausrücken. So auch Myra. Nur gibt es da einen Denkfehler im System: Wie soll ich eine Banküberweisung machen, wenn ich keinen vollständigen Namen und keine Adresse des Begünstigten habe, sondern nur Initialen und I-Ban?! Weiss ja nicht wie das sonst in D läuft, meine Bank führt solche Zahlungen jedenfalls nicht aus. Nun gut, so bin ich dann um die Anzahlung rumgekommen und gestern zum vereinbarten Date ins Elsass losgedüst. Gottseidank konnte ich das Verbinden mit einem Termin heute in Freiburg, sonst wären mir die 270 Km Anfahrtsweg definitiv zu weit gewesen.

Bon. Bin also gegen 19:00 Uhr bei ihr angekommen (super Wegbeschreibung, hätt ich auch ohne Navi gefunden) und von einer 75 Kilo Dogge (ein Hund, nicht die Lady ;-)) mehr oder weniger freundlich begrüsst worden. Gottseidank mag ich Hunde! Die Lady selbst war sehr nett und Casual, vielleicht 45 Jahre alt, klein und schlank und recht gut aussehend. Die Session sollte sich in ihrem Privathaus abspielen, wo sie im oberen Stock eine vielleicht 25m2 Kammer mit allerlei Spielsachen inklusive eines kleinen Krans und eines Folterstuhls ausgestattet hat. Myra begann sofort mit dem Vorgespräch und fragte mich als Anfänger nach meinen Phantasien. Da war ich etwas hilflos, wusste wirklich nicht, was ich genau wollte. Also schlug sie mir eine „Einführungssession“ vor und zeigte mir, was sie alles benutzen würde.

Dann musste ich mich ausziehen und mich auf einen kleinen Stuhl unter dem Kran setzen. Sie band meine Hände an der Querstange über meinem Kopf fest und verschwand, um sich umzuziehen. Bald darauf gings auch schon los. Mir wurden die Hoden und der Penis abgebunden, ein Halsband wurde mir angelegt und die Augen verbunden. Sie strich mir irgend so ein Zeugs auf die Hoden und den Hintern, was dann die ganze Zeit hindurch ein wohliges Brennen verursacht hat. Dan kamen Wachs, eine sanfte Peitsche, irgendwelche Rädchen und Kneifer und Klammern zum Einsatz, an Hoden, Brustwarzen usw. Ich hatte die ganze Zeit über einen riesen Ständer und empfand diese neue Erfahrung des ausgeliefert seins und der sanften Qual als wirklich sehr sehr geil. Nach gut einer Dreiviertel Stunde band sie mir ein kleines Vibi Ei am meinen Penis und reizte mit diesen kleinen fiesen Rädchen meine Eichel. Mann, war ich geladen! Dann machte sie meine linke Hand frei und ich musste/durfte mich selber erlösen. Und schon war der Spuk auch wieder vorbei. Sie war die ganze Zeit eher sanft zu mir, fast zu sanft, soviel weiss ich nun für eine nächste SM Session.

Alles in allem ein gutes Erlebnis sowohl bezüglich Gesext.de als auch bezüglich Myra. Einzig dass es im ganzen Haus ziemlich penetrant nach Hund riecht und nicht gerade klinisch sauber ist (in der Kammer ist es ok), kann ich Myra empfehlen. Mir schein auch, sie kann erheblich strenger zur Sache kommen.

@shaft

Super Bericht! Jetzt bin ich endlich nicht mehr der Einzige, der über gesext berichtet…

Folgendes möchte ich jedoch noch anmerken. Wenn es im Inseratetext nicht erwähnt wurde, hat die Anbieterin keinerlei Recht, Vorüberweisungen oder zusätzliche Gebühren für die Raumbenützung zu verlangen. In deinem Fall war das jetzt auch für dich OK, sollten aber mal Forderungen kommen, die nicht akzeptabel sind, kannst Du mit gutem Recht das Geschäft verweigern. In diesem Fall würde ich eine Kopie der mail mit den Forderungen an gesext senden. Damit ist man fein raus, denn die Lady hat gegen die AGB’s verstossen und der deal ist somit nichtig.

e liebe Gruess

beezle

der schon bald wieder ein gesext-date vor sich hat.

Übrigens nur mal so zur Erheiterung. Bei gesext.de kann man sich neben heissen dates auch durchaus seltsame Dienstleistungen ersteigern. Besonders die Rubrik „Sonstiges“ bietet immer wieder Anlass zum Schmunzeln oder Kopfschütteln. Beispiel gefällig?


quote:

"Schwängerung zuverlässig und diskret

Ich biete Damen und Paaren mit Kinderwunsch einen schnellen,
zuverlässigen und diskreten Schwängerungsservice an.

Mit dem Kauf erwirbt die Dame / das Paar das Recht auf eine
regelmässige Besamungsleistung über einen Zeitraum von 3
Monaten.

Nachweis über Gesundheits und IQ wird erbracht.

Gesext und Fahrttkosten ab 50 km übernimmt der Käufer."
(Allfällige Rechtschreibefehler stammen vom Anbieter dieser Auktion)<!-/quote-!>



Ab 500€ ist man dabei…

Falls ihr mal im Rhein-Main-Gebiet sein solltet und eine äusserst charmante und hocherotische Begleiterin für die ganze Nacht sucht, dann kann ich euch wärmstens empfehlen, bei gesext.de mal nach der Anbieterin „Jasmin_duprey“ Ausschau zu halten. So romantisch wie ihr „Künstlername“ ist diese Frau auch in Tat und Wahrheit und dazu eine geistreiche Unterhalterin und eine wunderbare Bettgespielin. Und das alles mit einem unwiderstehlichen sexy Akzent, wie ihn nur eine Französin haben kann.

Jasmin ist etwas für Geniesser, die sich gerne Zeit nehmen für eine Frau. Deshalb bietet sie in der Regel auch nur ganze Nächte an, bei denen man sich erst einmal bei einem Abendessen kennen lernen kann. Schon hier ist sie eine charmante Begleiterin und was darauf im Bett von ihr zurückkommt, ist einfach nur wunderschön. Für einen Moment vergisst man, dass es sich hier um ein „geschäftliches Arrangement“ handelt! Zudem ist dieses Arrangement preislich sehr fair (ich hab 450€ für die ganze Nacht bezahlt, was natürlich je nach „Auktionsglück“ etwas variieren kann).

Schön, dass es Frauen wie sie gibt!