Wenn die Polizei eine Kontrolle macht und jemanden verhoeren will, muss sie diese Person darauf aufmerksam machen, dass er das Recht hat, die Aussage zu verweigern. Wird dies seitens der Polizei unterlassen, sollte man den Vorfall unbedingt mit Zeugen protokollieren lassen und ein Aufsichtsverfahren gegen den/die verfehlenden Beamten einleiten. Ich habe dies durchgezogen und der verfehlende Beamte wird sich noch einige Zeit daran erinnern. Also lasst Euch von den Freunden und Helfern bloss nicht einschuechtern!
Anders sieht es vor Gericht aus. Wird jemand vom Richter als Zeuge vor Gericht vorgeladen, besteht eine Aussagepflicht, ausser man belastet sich selbst. Erfolgt die Vorladung jedoch als Auskunftsperson oder gar als Angeklagter besteht ebenfalls das Recht auf Aussageverweigerung.
Es ist eher unueblich, dass Richter veruschen Zeugen eizuschuechtern. Sollte ein Richter das tortzdem machen, gehoert er unverzueglich aus seinem Amt entfernt. Ich empfehle, bei jeder Vorladung (polizeilich oder gerichtlich) einen Anwalt mitzunehmen. Dies garantiert den noetigen Respekt der Vertreter des Gesetzes und ein Fehlverhalten dieser Leute kann leichter zur Anzeige gebracht werden.
Egal um was es sich handelt, man hat immer die gleichen Rechte.
Rechtlich gesehen ist es so, dass man sich selber nicht belasten muss. Egal welches Verbrechen man begangen hat. Man darf als Beschultigter lügen. Als Verdächtiger darf man flüchten.
Als Zeuge muss man hingegen die Wahrheit sagen und muss auch aussagen. Ausser gegen Familienmitglieder. Man kann dich nicht bestrafen, fals du ein schlechtes Gedächtnis hast.
Wenn die Beamten in Uniform sind, dann gelten allgemein die Uniformen als Ausweis. Du musst deinen Ausweis vorweisen, aber nachher kannst du von jedem anwesenden Beamten seinen Ausweis verlangen. Sind es nur Beamte in Zivil müssen sie sich zu erst ausweisen, zumindest einer davon.
Sollten die Beamten unverhältnismässig sein, dann riskieren sie eine Anzeige.
Generell kann man eine Anzeige erstatten und diese jederzeit wieder zurückziehen, auch vor Gericht, sofern noch kein Urteil gesprochen wurde. Nach dem Urteilsspruch kann man die Anzeige nicht mehr zurückziehen.
WICHTIG: Wenn der Angeschultigte nicht einverstanden mit dem Rückzug der Anzeige ist, dann wird diese weitergezogen!!
Folglich MUSS man einer Vorladung vor Gericht folge leisten!!
Stellt sich dort heraus, dass die Anzeige unbegründet ist kann man mit der Übernahme der Gerichtskosten rechnen. Stellt sich heraus, dass man von der Anzeige profitiert sollte man mit einer Klage wegen Ausnutzung des Rechtssystems rechnen und mit der Übernahme der Gerichtskosten.
Wenn du einen Service mit einem illegalen Mädchen hattest, dann muss man dir es erst beweisen, das du es gewusst hast. Einerseit müsstest du das Mädchen fragen, was niemand macht. Und andererseits müsstest du einen Ausweis verlangen, was eventuell schon Nötigung darstellt und den Service kannst du vergessen.
Allgemein wird man aber so gut wie nie etwas von einer Kontrolle mitbekommen. Die Beamten sind sehr seriös, schliesslich wissen sie ja nicht wer sich dort alles aufhält.