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Der damals 26-Jährige Mann nahm eine junge Ausreisserin mit nach Hause, die um zwei Uhr nachts an einer Bahnhaltestelle gewartet hatte. Diese wollte nach einem Streit mit dem Vater von zu Hause wegfahren. Sie habe ihm leidgetan, sagt der nun Verurteilte. Bei ihm angekommen, habe sie in seinem Bett geschlafen, wo es zu Sex gekommen sei.
Am nächsten Morgen seien sie friedlich auseinandergegangen, so der Mann. Doch eines Tages stand die Polizei vor seiner Tür: Das Mädchen war zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs noch keine 16 Jahre alt gewesen – dazu fehlten zum damaligen Zeitpunkt noch eineinhalb Monate.
Der Mann bestreitet vor Gericht, dass er vom Alter des Mädchens gewusst habe: «Ich hätte sie um die 20 geschätzt – sie wirkte überhaupt nicht kindlich, sondern selbstbewusst und hatte einen erwachsenen Stil.» Dass der Sex auf gegenseitiges Einvernehmen hin erfolgte, geht laut der Zeitung aus der sich auf die Einvernahmen stützenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hervor.
Trotzdem hat die junge Frau Zivil- und Strafklage erhoben. In der Folge verlangte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten, eine Busse von 4000 Franken und den Widerruf zweier auf Probe bedingt erlassener, aber nicht einschlägiger Vorstrafen.
Die Schadenersatzansprüche verwies er auf den Zivilweg, sprach der jungen Frau aber eine Genugtuung von 1500 Franken zu. Die geforderten 8000 Franken erhielt sie nicht, weil die Klägerin schon zuvor psychische Probleme gehabt habe und somit der nun Verurteilte nicht zu 100 Prozent dafür haftbar gemacht werden könne.
Quelle: https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Mann-hat-Sex-mit-15-Jaehriger—verurteilt-29484326