@ rocketman
Die Überlegungen betreffend Temporär-Büro sind grundsätzlich falsch.
Personalverleih setzt (kumulativ) folgendes voraus:
- Arbeitsvertrag und
- Einsatzbetrieb
Ein Arbeitsvertrag, der sexuelle Dienstleistung EINSCHLIESST, verstösst gegen den „Ordre public“ und ist nichtig (wie oben bereits einmal erwähnt).
Einen Arbeitsvertrag, der sexuelle Dienstleistungen ausdrücklich AUSSCHLIESST (und es demnach der Begleiterin als Privatsache überlässt, wie weit sie geht) wirst du einer Begleiterin deshalb nicht geben, weil du dann selbst das Einsatzrisiko trägst, d. h. du müsstest einen Lohn bezahlen, unabhängig davon, ob sie gebucht wird oder nicht.
Das Wesen des Personalverleihs besteht darin, dass ein Arbeitnehmer an einen sogenannten „Einsatzbetrieb“ (Malergeschäft, Bank etc.) verliehen wird. Beim Escort-Service gibt es aber keinen in dieser Weise dazwischengeschalteten Einsatzbetrieb, demzufolge gibt es auch niemanden zu verleihen. Wenn du beispielsweise einen Salon mit „fliegenden Coiffeusen“ betreibst, wirst du deswegen ja auch nicht zum Temporär-Büro - die Coiffeusen erfüllen ja direkt den bei DIR eingegangenen Auftrag.
Tatsächlich ist es so, dass zwischen dem Escort-Service und der Begleiterin ein sogenannter Agenturvertrag besteht. Sexuelle Dienstleistungen dürfen allerdings nicht vermittelt werden, weshalb sie im Agenturvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Welche Dienste sie anbietet, ist demzufolge reine „Privatangelegenheit“ der Begleiterin.
@ Eumar
Mir scheint weder am Konzept, noch an der Philosophie irgend etwas neu zu sein.
Es wurde schon viel über Rechtsform, Kundenkreis etc. diskutiert und sogar die Website geplant… aber das Entscheidende ist doch: Wer sollen denn diese sogenannten Top-Girls sein, wo nimmst du sie her? Etwa einheimische Phil. I-Studentinnen? Jedenfalls kaum die zickige „Elena“ oder wankelmütige „Olga“, die in jedem normalen Club oder Cabaret anzutreffen ist… Abgesehen davon, dass jeder weiss, dass das mit dem „Top-Girl“ ohnehin reine Schaumschlägerei ist - es gibt einfach kein „Top-Girl“, welches in der Prostitution arbeitet - es wäre schon längstens als Geliebte vom Markt verschwunden. Der Rest ist Strandgut.
Und zum Schluss: Was sind denn die Beweggründe, dass du den kleinen „Hochpreis-Markt“ dem breiten „Massenmarkt“ vorziehst, ihn also offensichtlich als einträglicher betrachtest?