Geöffnet / gestattet ab 6. Juni 2020 sind alle Erotikbetriebe und alle Sexdienstleistungen

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Es ist soweit der Bundesrat hat am Mittwoch 27. Mai 2020 entschieden, dass ab Samstag 6. Juni 2020 alle Erotikanbieter ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.

Nach gegenwärtigem Wissensstand dürfen Erotikanbieter mit nur wenigen Einschränkungen alles wieder anbieten. Eine wichtige Massnahme bleibt aber die Pflicht zur Aufnahme der Kundendaten. Diese müssen von den Anbietern für min. 14 Tage aufbewahrt werden. Sie sollen einzig dazu dienen, im Falle einer möglichen Coronavirus-Ansteckung, die betroffenen Personen kontaktieren zu können. Danach müssen diese Daten restlos gelöscht werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Infektion, alle Personen die sich angesteckt haben könnten, telefonisch kontaktiert werden können. Es dürfte reichen, wenn die Anbieter sicherstellen, dass sie die korrekte Handynummer des Kunden aufnehmen. Die Echtheit des Namens kann und darf sowieso nicht überprüft werden!

Der Bundesrat hat klargemacht, dass diese Massnahmen von den Behörden nicht überprüft werden können, es währe auch sehr schwer dies zu tun.