Originally published at: https://blog.sexy-tipp.ch/erotik-betriebe-bordelle-studios-clubs-und-private-anbieter-bis-19-april-2020-geschlossen/
Der Bundesrat hat am 16. März im Zuge der Coronavirus Ausbreitung eine “ausserordentliche Lage” beschlossen. Damit müssen alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte ab dem 17. März bis zum 19. April ihren Betrieb einstellen. Alle Erotik Betriebe Bordelle, Studios, Clubs oder private Sexarbeiterinnen, sind von den einschneidenden Massnahmen des Bundes per sofort betroffen!
Ist das ganze Sexgewerbe vom Verbot betroffen ?
Während die Sache für Nachtclubs, Bordelle oder Kontaktbars klar ist, fragen sich viele selbständige Sexarbeiterinnen und mehrere Escort-Anbieter nun, ob für sie diese Regelung auch gilt. Leider ja. Es betrifft alle Betriebe, bei welchen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann!
Wir befinden uns in einer nationalen Notlage und es gilt ein verschärftes Pandemiegesetz.
Wir erinnern allen, dass es wichtig ist, die vom BAG mitgeteilten Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln zu befolgen.
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