Barbie TS

für Barbie, die ich immer vermissen werde.

Er zündete das Feuer an, in dem Barbie starb

Vor dem Strafgericht sitzt ein Mann, der an der Colmarerstrasse tödliches Feuer gelegt hat

Claudia Kocher
Nach Sex mit einer Transsexuellen legte ein Freier im Keller des Gebäudes an der Colmarerstrasse Feuer. Durch die Rauchentwicklung starb die Transsexuelle im Lift. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Mord.

Die Panik, die am 15. Februar letzten Jahres an der Colmarerstrasse 59 ausgebrochen war, lässt sich anhand der Aussagen der Mieter gut nachzeichnen. Viele waren um halb fünf Uhr zu Hause, als vom Keller her Rauch aufstieg. Die Feuerwehr war schnell zur Stelle. Wegen starken Rauchs konnten die Mieter allerdings nicht durch den Hauseingang flüchten › sie mussten sich über Drehleitern der Feuerwehr retten. Einige Mieter hörten Schreie. Sie kamen wohl aus dem Lift. In diesem befand sich das Opfer, ein Mann, der als Transsexuelle namens «Barbie» seine Dienste im obersten Stock des Hauses anbot. Als die Feuerwehr ihn aus dem stecken gebliebenen Lift befreit hatte, war er bereits bewusstlos. Er starb einen Tag später im Unispital an einer Kohlenmonoxidvergiftung.

AlkohoL. Der Mann, der für den Brand mit Todesfolge verantwortlich sein soll, sitzt seit gestern vor dem Strafgericht. Die Anklage lautet auf Mord und qualifizierte Brandstiftung. Der 34-Jährige macht einen ernsten, gefassten Eindruck. Seit er in Untersuchungshaft sitzt, ist er trocken. In den letzten vier Jahren vor dem Geschehen habe er massive Alkoholprobleme gehabt, erzählt er. Seine erste Ehe sei wegen seines Trinkens gescheitert, er sei sehr aggressiv gewesen. Aus erster Ehe hat er zwei Kinder. Dazu kommt von einer anderen Frau ein ungeplantes Kind, welches er als Vater anerkannt habe. Mit seiner jetzigen Freundin hat er ebenfalls ein Kind. Es kam zur Welt, als der Angeklagte bereits im Gefängnis sass.

DATE MIT BARBIE. Seine Kindheit bezeichnet der Angeklagte als glücklich. Er hat eine Lehre als Heizungsmonteur gemacht, sich danach mit Temporärjobs über Wasser gehalten. Einmal hatte er eine Festanstellung als Chauffeur. Sein letzter fester Job war bei einer Brandschutzfirma. Da habe er Sprinkleranlagen montiert. «Ist das Zufall?», will Gerichtspräsident Lukas Faesch wissen. «Ja», so der Angeklagte.

Am 15. Februar des letzten Jahres arbeitete er auf einer Baustelle. Es war langweilig. Er hatte bereits am Mittag viel Bier intus. Da sah er das Inserat von «Barbie» in der Zeitung. Er kontaktierte sie via Telefon. Sie verabredeten sich gegen 16 Uhr. Der Angeklagte ging ab und an zu Prostituierten.

Der Sex mit Barbie, die er zum ersten Mal traf, sei gut gewesen. «Als Sie gingen, waren Sie beschwingt und zufrieden?», fragte Faesch. «Ja», so der Angeklagte. «Ich war zufrieden. Es war ein guter Moment.» Danach sei er direkt in den Keller gefahren und habe einen Zeitungsstapel angezündet. «Wieso?», will Faesch wissen. Er könne sich den Grund nicht erklären, sagt der Angeklagte. «Blödsinn im Alkohol.»

In der Anklageschrift steht es anders: Er sei nach dem Sex unzufrieden gewesen, da während des Aktes das Telefon mehrmals geläutet habe. Auch sei die Handlung durch Läuten an der Wohnungstüre unterbrochen worden. Er sei nicht zufrieden gewesen, weil er gestört worden sei, gab der Angeklagte gestern zu. Aber mit dem Service sei er insgesamt zufrieden gewesen.

Nach der Tat ging der Angeklagte nach Hause, fütterte seine Tiere und fuhr dann zu seiner Freundin aufs Land. Als er in der Zeitung las, dass durch den Brand jemand gestorben sei, ging er zur Polizei und gab an, er sei wahrscheinlich der letzte Freier des Opfers gewesen. Seine Kontaktaufnahme stellte die Polizei auf dem Handy des Opfers fest. Gestellt hat sich der Angeklagte aber nicht. Seine Kollegen, denen er davon erzählt hatte, hatten die Polizei kontaktiert.

Salons im Haus. Durch den Brand mussten acht Bewohner in Spitalpflege überführt werden, eine Frau gar in psychiatrische Behandlung. Wenige der Mieter wollen gewusst haben, dass es im Haus zwei Massagesalons gab. Laut Aussagen der Hausbewohner sei die Eingangstüre nie abgeschlossen gewesen, jeder habe kommen und gehen können. Das Haus gehört einem Basler Grossrat. Als die Feuerwehr eintraf, war er zusammen mit einem Mann der Gebäudeversicherung bereits vor Ort. Im Keller stellte die Feuerwehr zwei Brandherde fest. Der Angeklagte will aber nur einen Zeitungsstapel mit seinem Feuerzeug in Brand gesetzt haben.
© Basler Zeitung

Basler Freier erhält zwölf Jahre wegen Mordes an Transsexuellem

Zu zwölf Jahren Zuchthaus hat das Basler Strafgericht einen 33-jährigen Schweizer verurteilt. Es sprach den Mann des Mordes an einem Transsexuellen und der qualifizierten Brandstiftung schuldig.

Der Mann hatte im Februar 2006 im Keller eines Hauses in Basel Feuer gelegt, nachdem er Sex-Dienste des Transsexuellen in Anspruch genommen hatte. Der Transsexuelle kam bei dem Brand ums Leben. In seinem Urteil ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte das Feuer aus Ärger und Frustration über den gekauften Sex gelegt hatte.

Zunächst hatte der Mann ausgesagt, er habe von dem Transsexuellen nicht das erhalten, was er sich vorgestellt habe. Als er später aber der Brandstiftung und schliesslich des Mordes beschuldigt wurde, änderte er seine Aussagen über seine psychische Verfassung nach dem Sex-Termin.

Die Qualifikation des Tötungsdeliktes als Mord begründete der Gerichtspräsident mit dem Motiv und dem Vorgehen. Der Angeklagte habe sich am Transsexuellen rächen wollen. Das Legen eines Feuers im Keller eines Mehrfamilienhauses sei heimtückisch, und das Opfer habe lange leiden und qualvoll sterben müssen.

Das Urteil entspricht in den Schuldsprüchen der Anklage, liegt beim Strafmass aber unter dem Antrag der Staatsanwältin; diese hatte 16 Jahre gefordert. Der Verteidiger hatte auf 18 Monate Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung plädiert und den Tötungsvorsatz bestritten.

Das Gericht hat die Strafe aufgeschoben und, wie von Anklage und Verteidigung beantragt, eine stationäre psychiatrische Behandlung angeordnet. Ein psychiatrisches Gutachten hatte eine schwere Persönlichkeitsstörung und Alkoholmissbrauch festgestellt, eine Einschränkung der Zurechungsfähigkeit aber verneint.

Eine furchtbare Geschichte.

Wenn ich ein bisschen über den genauen Hergang nachdenke, frage ich mich allerdings, warum in der Schweiz nicht schon längst überall nur noch Aufzüge zugelassen sind, die im Brandfall sofort auf einem Stockwerk anhalten und die Türen freigeben. Das wäre doch eigentlich nur logisch. Und technisch sicher ohne astronomischen Aufwand machbar.

Wenn ich denke wie sonst in der Schweiz ja immer alles doppelt und dreifach abgesichert sein muss. Meines Wissens hat aber die Schweiz in ganz Europa die laschesten Liftvorschriften, was bestehende Anlagen betrifft. Wäre dies schon längst geändert worden, wär in obigem Fall nämlich nichts passiert.

Zu spät, ich weiss, aber trotzdem hoffentlich ein Denkanstoss…

@sinep

„Das Haus gehört einem Basler Grossrat. Als die Feuerwehr eintraf, war er zusammen mit einem Mann der Gebäudeversicherung bereits vor Ort. Im Keller stellte die Feuerwehr zwei Brandherde fest. Der Angeklagte will aber nur einen Zeitungsstapel mit seinem Feuerzeug in Brand gesetzt haben.“

Was heisst das ?????? Dies lese ich zum ersten Mal und das wirft wirklich Fragen auf!!!

@romeo

Für Wohnhäuser gibt es in Basel (ist natürlich wieder einmal eine kantonale Angelegenheit) keine Vorschriften bezüglich einer Brandfallsteuerung der Aufzüge. Auch sind hier immer noch Aufzüge ohne Kabinentüre (also nur mit einer Schachttüre) zugelassen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit besitzt der Lift eine Brandfallfuntktion, aber in dem Wohn-Haus (!) ist keine Brandmeldanlage eingebaut, welche den Lift stoppen könnte. Der nachträglich Einbau einer Brandmeldeanlage in einem Gebäude dieser Grösse kostet ein paar 10-Tausend Franken, da ja jeder Raum mit einem Brandmelder ausgerüstet werden müsste. Zwischenlösungen, wo z.B. nur der Liftbereich überwacht ist, sind mir keine bekannt; wäre aber sicher besser als nichts und mit einem deutlich geringeren Investitionsvolumen realisierbar.