Archiv bis und mit 28. Juni, 2006

Eine Rechsschutzversicherung schützt nicht wirklich. Bestenfalls stellt sie einen Anwalt und schiesst die Verfahrenskosten vor - aber auch der Kläger oder Anzeiger hat eine Rechtsschutzversicherung, abgesehen davon, dass auch Papa Staat bei Offizialdelikten von Amtes wegen einschreiten kann. Das bedeutet, dass auch trotz Rechtsschutzversicherungen immer noch Leute in der Schweiz verurteilt werden, auch Koryphäen müssen bisweilen ins Gefängnis.

Im übrigen, dies nur nebenbei gesagt, stellen die rechtlichen Konsequenzen immer nur einen Teil dar. Viel schlimmer kann bspw. gesellschaftliche Ächtung sein. Da kann schon mal eine Existenz ruiniert werden.
Aber wie gesagt: Jeder hat seine Wahl, ob er das auf sich nehmen will.

Hingegen möchte ich den FM ernstlich auffordern, den Fäkalienverteiler wegen ungebührlichen Verhaltens dazu zu veranlassen, sich einen fünften Nick zulegen zu müssen.

@Remoxs32 (der aus unerfindlichen Gründen seinen Namen wechselt) Seit wann hat den jeder Bdmann einen Rechtsschutz? Was ist ein Rechtsschutz Deiner Meinung nach den? Gehe davon aus, Du sprichst von einer Rechtsschutzversicherung.
Dies ändert an der Rechtslage aber gar nichts. Es kann einfach jeder das Gericht anrufen, was auch so sein sollte. Aber wenn Du mit dem StGB etwas zu tun bekommst, dann kann es unter umständen ziemlich unangenehm werden. „Rechtsschutz“ hin oder her. Wenn Du schon so gross philosophierst, dann solltest Du die Materie etwas besser kennen. Dein Dich als Genie enttarnender Gedankenanstoss haben natürlich die b
den Juristen und Legiferierenden völlig übersehen (diese intelektuellen Weheier)
Nichts desto trotz, muss man Dir das Recht geben, Dich zu äussern (Freie Meinungsäusserung EMRK Art. 10 & BV Art. 16) auch (Free Speech For The D
b)(in diesem Fall kommt übrigens Art. 177 StGB nicht zum tragen. Höchstens Art. 173, welchen man mit dem Wahrheitsbeweis wieder neutralisieren könnte)

Eine Rechtsschutzversicherung nützt gar nichts, denn Delikte sind in aller Regel von der Deckung ausgeschlossen. Also vergesst es.

Gruss
Gandalf

yipiiee…endlich mal wieder was zu diskutieren, fast so gut wie der streit um den ao-thread…lasst uns in den fight-club gehen!

Es ist nicht zutreffend das Sex mit unter 18-jährigen Prostituierten in der Schweiz strafbar ist. Wer hat diesen Mist in die Welt gesetzt? Das Strafgesetzbuch unterscheidet nicht zwischen käuflichem und nicht käuflichem Sex. Es setzt die Altergrenze auf 16 Jahre, wenn der Altersunterschied grösser als 3 Jahre ist.

Arbeitsrechtliche betrachtet liegt die Sache in einem Graubereich, aber selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis keine rechtliche Gültigkeit hat, hat das für den Freier keine Konsequenzen. Ebensowenig wie ich als Gast in einem Restaurant den rechtlichen Status des Personals prüfen muss, ehe ich ein Bier bestellen darf.

Simon Sommer

@ Simon Sommer Gut gesprochen.

@Gandalf Ausserdem schützt eine Rechtschutzversicherung auch vor Delikten. Denn die der Strafprozess allein darf noch nichtmal ein Indiz für die Strafbarkeit an sich sein. Es ist ebenfalls ein Grundrecht, dass man sich angemessen verteidigen darf. Natürlich kann das eine Rechtschutzversicherung so handhaben, wie sie es möchte.
Im schlimmen Fall, muss sogar der Staat für die Verteidigung eines Schuldigen aufkommen, nämlich dann, wenn dieser nicht die Mittel hat sich selbst zu verteidigen.

Ist noch interessant. Das StGB sollte ein für jedermann überblickbaren Deliktskatalog darstellen. Schliesslich sollte sich jeder an das Gesetz halten können. Dies ist aber ganz und gar nicht der Fall.

@ Michi Plattner

Frag doch mal bei Deiner Rechtsschutzversicherung nach, was im Strafrecht gedeckt ist. Ganz egal, welche das ist. Du wirst Dein blaues Wunder erleben. Selbstverständlich hat jeder das Recht auf eine Verteidigung. Der Anspruch auf eine amtliche, d.h. durch den Staat bestellte Verteidigung, ist in den Strafprozesordnungen geregelt. Abgestellt wird primär auf die Schwere des Deliktes und die Haftdauer. Bei weitem nicht jeder Mittellose bekommt einen vom Staat bezahlten Anwalt.

Du scheinst wohl das StGB noch nie aufgeschlagen zu haben. Man kann es durchaus als Deliktskatalog bezeichnen, auch wenn es in vielen anderen Gesetzen auch Straftatbestände gibt. Die meisten Straftatbestände sind ohnehin elementarstes Allgemeinwissen.

Gruss
Gandalf

Eine Rechtsschutzversicherung versichert keine Bussen, Schadenersatzzahlungen, Genugtuungsansprüche u. dgl., Gefängnisstrafen ohnehin nicht - und falls doch, so müsste man gleichwohl ins Kittchen, der Staat kennt da keine Ausnahmen. Vorsätzliche Begehung einer Straftat wird übrigens von vielen Versicherungen ebenfalls nicht gedeckt.

Im übrigen gibt es im StGB genügend Strafnormen, die bei Sex mit 16- bis 18-jährigen erfüllt sein können und auch regelmässig erfüllt sein dürften. Aber vielleicht gehen ja die „alles-in-Butter“-Leute mal mutig vor und erwirken ein Präjudiz?

Reiner, gewiss kann es Verstösse gegen das StGB bei Sex mit 16- bis 18-jährigen geben. Aber jeder dieser Verstösse, gilt auch bei jeder anderen Altersklasse. Es gibt keine gesetzliche Regelung, welche sich explizit auf die von dir genannte Altersgruppe bezieht und auf das Verhältnis Freier - Prostituierte anwendbar wäre. Falls du weiterhin gegenteiliger Ansicht bist, würde es mich freuen, wenn du die betreffenden Artikel hier bezeichenen könntest.

Danke.

Simon Sommer

@Reiner Fleiss Du solltst zwischen Strafe und Strafprozess unterscheiden. Eine Rechtsschutzversicherung verischert nicht den durch die Strafe entstandenen Schaden. Ein Prozess kostet (Anwalt, Gerichtskosten,…). Diese Kosten sollen durch die Versicherung getragen werden. Nicht die Strafe.
Das StGB funktioniert arbeitet nicht mit begriffen wie hätten und könnten, sondern mit klaren Normen. Sollten diese nicht erkennbar sein, so haben sie keinen Sinn. Die Aussage: Hat man Sex mit einer 16-18 Jährigen Prostituierten, so muss das irgendwie schon eine Norm des StGBs erfüllen ist völlig naiv. Klar kann man aus jeder Situation eine Strafbares verhalten kreieren, wenn man den Sachverhalt ändert. Die Frage hier ist aber: Ist der Sex mit einer 16-18 Jährigen Person strafbar. (Ohne Elemente der Zuführung zur Prostitution, der Vergewaltigung usw)
Dies ist zu verneinen. Punkt. Jus ist immer noch eine Wissenschaft. Auch wenn das Gesetz „gedehnt“ werden kann, so geschieht dies nach bestimmten Regeln. (Bsp: ZGB Art. 1)
Im Strafrecht sind aber Lückenfüllungen und Richterrecht verboten (Art. 1 StGB).

Also, auf die Anfängervorlesung in StGB kann ich durchaus verzichten. Wer aber mal die Straftabestände genau durchgeht, wird sehen, dass es da so einiges gibt, was bei käuflichem Sex mit unter 18-jährigen regelmässig erfüllt sein dürfte. Aber wer anderer Ansicht sein sollte, soll ruhig so viele 17-jährige durchziehen, wie er will. Seine Sache. Ich warne nur bloss. Aber jeder kann immer noch tun, was er nun mal für richtig hält.
Es geht hier auch nicht um irgendwelche Lücken oder Analogien oder dergleichen. Ins Gesetz kann man nicht hineinlegen, was nicht drin liegt. Aber da liegt eben noch einiges drin, was man bloss herauszuziehen braucht.
Vor zehn Jahren schon habe ich gesagt, man könne ohne weiteres Autos von Rasern als Tatwerkzeuge einziehen. Damals lachten die Stammtische über mich. Inzwischen haben einige Staatsanwälte von dieser Regelung Gebrauch gemacht und die Einziehung beantragt; die Gerichte sind ihnen gefolgt. Es scheint, dass die Einziehung von Autos als Tatwaffen allmählich gängige Praxis wird.
Die Stammtische haben gelacht, sie lachen auch heute wieder. Das kratzt mich nicht im mindesten. Es braucht bloss ein paar Staatsanwälte, die aus dem Gesetz herausholen, was schon immer drin lag. Nichts weiter.
Und wenn einige hier meinen, es könne ihnen nichts geschehen, weil sie ja eine Rechtsschutzversicherung hätten, dann will ich diesen nicht um jeden Preis anderes beibringen; sie sollen ruhig ihre Erfahrungen selbst machen. Verurteilungen finden immer noch jeden Tag statt.

Nur EINES möchte ich mir zugestanden wissen: Dass ich immer dann, wenn mein Gewissen mich dazu drängt, einen andern vor Schaden, der ihm drohen könnte, warnen darf. Nicht mehr, aber auch nicht minder. Ich mag eigentlich nicht glauben, dass die Ketzerei des Kain schon so weit gediehen sei, dass man einen andern noch nicht einmal mehr warnen dürfe. Ihm bleibt das Recht ja unbenommen, sich der Gefahr auszusetzen.

Schliesslich möchte ich noch um EINES bitten: Wenn ich meine Sicht mit Gründen darlege, dann habe ich rein gar nichts dagegen, wenn andere mit Gründen eine andere Sicht vertreten. Aber bitte erspart mit apodiktische Sätze ohne Begründungen, Anfängervorlesungen voller Gemeinplätze und ohne konkreten Hinweis zur fraglichen Sache.

In diesem Sinne schliesse ich persönlich diese Diskussion, die längst keine mehr ist, ab und werde mich dazu nicht mehr äussern, da alles gesagt ist.

während ihr euch juristisch ergiesst, habe ich ein junges Girl genossen… aber ein erfahrungsbericht ist wohl hier nicht mehr gefragt

gruss piller

Liebe Freizeit-Juristen
Bitte verlegt Euer Hobby an die Volkshochschule und trefft Euch zum Gedankenaustausch in den Vorlesungspausen. Dieser Thread ist keine Paragraphen-Werkstatt.

ich wusste gar nicht das es so viele besserwisser gibt…

Grüsse aus der Innerschweiz

@avvocato (LOL), ist das ein Diskussionsforum oder nicht? Und wozu ist ein Diskussionsforum da? Dein Beitrag ist ungeheuer arrogant!

Wenn es stört, dass hier im Diskussionsforum diskutiert wird, weshalb schreibt ihr eure Beiträge nicht in einem Blog?

@Fleiss, der Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen bist du uns schuldig geblieben.

Seidt ihr auch schon auf einem Girl geritten?
Oder nur auf Paragraphen?
Oh Mann…

bla bla bla bla…

Es gibt genügend Studios, die mit 16 Jährigen werben, also ist dies wohl zu 100% legal!!! Ob man sie kriegt ist dann eine andere Frage, da ja oft bezüglich Alter geschummelt wird. Die Tatsache jedoch, dass offiziell Werbung damit betrieben wird zeigt, dass sich die Studio-Betreiber genügend juristisch abgsesichert haben und wissen, was sie tun. Ich persönlich kenne mindestens ein Mädchen persönlich, das mit richtigen 17 Jahren begonnen hat in einem erotischen Massagesalon zu arbeiten - sie war also ganz klar jünger als 18! Somit gibt es also bestimmt auch einige richtige 16 Jährige.
Ausserdem muss man sich als Freier - wenn ein Mädchen offiziell in einem Salon arbeitet - keine Gedanken mehr über ihr Alter machen, da dies dann klar in der Verantwortung des Betreibers liegt.

Ich oute mich als Teeny-Fan und ich finde es geil, wenn ein Mädchen einen top knackigen und straffen Body hat und noch ganz unschuldig ans Werk geht. Und so wie ich denkt wohl eine riesige Anzahl von Männern - ich bekomme nämlich mindestens das Zehnfache an Mails, wenn ich einen Bericht über ein ganz junges Mädchen schreibe. Es soll geniessen wer will und lassen wer nicht mag…
All die kritisierenden Moralapostel sollen sich doch mal überlgen, ob es vielleicht nicht ebenso unmorlisch ist, regelmässig Weib und Kind zu betrügen oder irgendwelche perversen Praktiken mir einer Domina oder Sklavin zu vollziehen. Ist jemand Pfarrer und hat noch nie ein Studio besucht, kann ich eine Gewisse Kritik akzeptieren. Alle anderen sollen doch zuerst vor ihrer eigenen Haustür wischen…

Und last but not least: Die 17 Jährige die ich kenne, hat auf eine sehr unmoralische Weise und in vollen Zügen das zürcher Nachtleben mit ausschweifenden Partys, Alkohol und Drogen genossen, ausserdem waren ihr nur die teuersten Designer-Klamotten gut genug. Sie hat das Geld richtig zum Fenster rausgeworfen und die Männer waren für sie eigentlich nur Mittel zum Zweck um an Geld zu kommen. Sie war Mittelschülerin und aus gutem Hause, aber sie tat auf eine ganz berechnende Art und Weise alles um ihr cooles und luxuriöses Fun-Leben zu finanzieren.
Ist es denn nicht auch unmoralisch und ist es richtig, wenn so ein Teeny ganz bewusst mir ihren körperlichen Reizen spielt und die Männer scharf macht, um ihnen dann das Geld aus der Tasche zu melken?

@Reiner Fleiss (affidavit) Sehr gut argumentiert. Es ist völlig klar, dass wenn man dem Diskusionspartner gegenüber so begriffe wie Anfängervorlessung des StGB in den Mund nimmt, dann hat man natürlich grad eine überzeugendere Position. Des Weiteren, würde Dir vielleich eine Anfängervorlesung StGB gut tun. Dann kannst Du nämlich wirklich mitdiskutieren und wirkliche Argumente vorbringen, was so bei Diskussionen üblich ist. Aber wenigstens kennst Du die Abkürzung des StGB.

@Patrick

Du zeigst sehr schön die Gefahr von deiner Vorliebe - eine Verallgemeinerung auf alle Teenager. Zudem war wie eine Frau sich anzieht wohl noch nie eine Gerechtfertigung für wie man sie behandelt, auch wenn zum Beispiel das italienische Gesetz behauptet, eine Frau in engen Jeans könne man nicht vergewaltigen.

Wir hatten auch so eine abgebrühte Sexbombe in unserer Gymi-Parallellklasse, das war keine besonders glückliche Person, ich glaube in den 3 Jahren, die sie an der Schule blieb, ist sie zweimal wegen einem Suizidversuch im Spital gewesen und unzählige Male wegen Alkoholvergiftung, von den diversen Abtreibungen sprechen wir jetzt mal nicht. Wenn sie ein paar neue Stiefel wollte, dann vögelte sie eben mit irgendeinem Typen, die sie ihr dann kaufte, worauf sie sogar stolz war. Und eben, es war eine unter insgesamt vielleicht 30 Mädels in dieser Altersgruppe. Ich würde auch sagen, dass die Gute unter dem Strich eher Minus gemacht hat mit ihrem Tun, nachdem sie von der Schule flog hörte man jedenfalls nicht wirklich erbauendes über sie, ganz selten hat eine den kühlen Kopf und die Disziplin, weiterhin in der Schule dranzubleiben wenn doch hier und jetzt soviel Geld winkt. Mir sind genau zwei Fälle bekannt, die das jung arbeiten ohne grösseren Schaden oder Drogenprobleme durchgezogen haben. Man sieht es ja auch an diesen ganzen „Bibi, 16, ganz neu“ - „Bibi, 16, unbekannte Zeit in den Ferien“ - „Bibi, 16, JETZT wieder für dich da“ um wieder drei Tage später „Wir wissen leider nicht, wann Bibi wiederkommt“ Geschichten auf den Homepages an, dass hier nicht wirklich Stabilität besteht.

Die Schuld auf den Betreiber zu schieben ist ein klares Anzeichen dafür, dass du dir wie einst ein römischer Stadtvorsteher die Hände reinwaschen willst, das Mädchen ist ja genau da, weil du sie da haben willst, der Betreiber sagt kaum nein zu viel Geld. So mancher kriegt eben bei einer Frau auf oder sogar über seinem Niveau schlichtweg keinen hoch oder fühlt sich daran erinnert, dass er eben zahlen muss im Gegensatz zum etwas naiven, lockerflockigen Teeny, bei dem er sich einreden kann, wieder 20 zu sein und von den Kolleginnen der kleinen Schwester angehimmelt zu werden, was wohl mehr der Ursprung dieser Vorliebe ist als die knackige Figur, es gibt nämlich so einige Endzwanzigerinnen und drüber, die eine bessere Figur als manches Teeny machen…

Was ich grundsätzlich sagen will: Indem du dir ein Stückchen Unschuld und heile Welt kaufst, machst du meist genau das bei jemand anderem kaputt. Junge Mädchen empfinden ihren neu entdeckten Effekt auf die Männer als faszinierend und wissen oft nicht, wo die Grenze ziehen. Es geht um die Aufmerksamkeit, den Reiz des Verbotenen, wobei der Erwachsene soviel Anstand haben sollte, nein zu sagen, wenn es zu weit geht.

@Patrick

Ach komm, das glaubst Du doch selbst nicht, dass es Dir nur um den „top knackigen Body“ geht und darum, dass das Mädchen „noch ganz unschuldig ans Werk geht“. Wenn es darum ginge, wäre es doch völlig egal, ob das Mädchen wirklich echte 16 ist oder ein paar Jahre älter.

Wenn es, wie der Threadtitel sagt, eine echte 16jährige sein muss, dann liegt der Grund doch wohl nicht in irgendwelchen Körpermerkmalen, die eine 18- oder 24jährige immer noch haben kann, sondern in der Vorstellung, es mit einer 16jährigen zu treiben.

Es ist übrigens ein Irrtum, wenn Mann als Kunde jede Verantwortung von sich weist, denn als Kunde schafft man erst den Markt, auf dem die Betreiber dann ihr Angebot platzieren. Deswegen ist ja z.B. bei Kinderpornographie schon der Besitz strafbar, obwohl nicht der Besitz, sondern die Herstellung dem Kind, das dafür missbraucht wird, schadet. Doch das nur am Rande.

Junge Mädchen empfinden ihren neu entdeckten Effekt auf die Männer als faszinierend und wissen oft nicht, wo die Grenze ziehen. Es geht um die Aufmerksamkeit, den Reiz des Verbotenen, wobei der Erwachsene soviel Anstand haben sollte, nein zu sagen, wenn es zu weit geht. (Ja, das hat wörtlich schon Strubbeli geschrieben. Es ist aber so gut, dass man es gar nicht oft genug wiederholen kann.)

Manuel