Archiv bis und mit 27. Januar, 2006

romeo, das gibts in Peru und nicht in Thailand…übrigens die Beilagen sehen eher schäbig aus.

@zunge: Also kauf Dir endlich ein Fitnessabo und trainier diesen Bierbauch ab.

@strubbeli

Die Phase mit dem Vollkleckern und Nacht für Nacht aufstehen ist kein Problem. Nur darf die nicht bis zum Erlangen des Stimmrechtes für den Nachwuchs dauern. Mit so ca. 3 Jahren geht das Kleckern zurück und die lieben Kleinen schlafen auch durch. Jetzt wäre der Moment gekommen, wo der Erzeuger der Kinder wieder etwas Interesse erwarten dürfte. Wenn dies nicht geschieht, resultiert das in Frust. Genau daran, und an der vielfach auftretenden Weigerung der Frau, dieses Problem überhaupt zur Kenntnis zu nehmen (von der Fähigkeit, vernünftig darüber zu diskutieren ganz zu schweigen), scheitern dann die Ehen und werden zu einer reinen Verwaltungsangelegenheit mit dem Ziel der Menschenaufzucht.

Gong! Nächste Runde!

Und mit Fleiss notiert meine Wenigkeit die Punkte.

@all

Wer Heute als Mann ohne Ehevertrag heiratet,muss sich nicht wundern wenn er 3/4 seines Lohnes abdrücken muss.

Tempore,der für seine Kinder alles geben würde,aber für eine die ihn verlassen hat,nicht mal den Mokkafleck in der Unterhose

hört hört

Wo er recht hat, hat er recht!

Spermuda

Liebe Männer (die Frauen sind dieses Mal ausdrücklich NICHT mitgemeint), lest doch bitte einmal den Artikel 125 ZGB.
Wie sollte Mann mit Hilfe eines Ehevertrages einer eventuellen Unterhaltspflicht entkommen können?

Ich denke, wer schon bei der Heirat an das mögliche Ende denkt, der sollte es wohl besser ganz sein lassen…

@hört hört

Das gilt aber auch für Frauen. Männer die einen Abgang in den Nebel machen, sollten aber auch nicht belohnt werden. Beide sollten in guten Zeiten, wo sie noch miteinander reden können, ohne dass einer an der Decke klebt einen Ehevertrag besprechen und regeln.

Rita

Die Stunde der TherapeutInnen (mich mit Fleiss einmal dieser Unrechtschreibung bemüssigend) und der kostenlosen Rechtsberatungen? Vermutlich sind alle, die jetzt über Eheverträge und dergleichen sich verbreiten zu müssen meinen, nie verheiratet gewesen und wissen auch sonst nichts über Eherecht.
Der folgende Hinweis ist nun a) wirklich gut gemeint und b) vollkommen gratis:
Erstens ist der Schweizer Gesetzgeber nicht der Auffassung der Ehe als Vertrag gefolgt, sondern vielmehr jener des sog. Zwangsinstituts. Dazu gehört zweitens, dass im Scheidungsfall die Scheidungsfolgen nicht der freien Verfügung der Parteien unterliegen, sondern der gerichtlichen Prüfung, und dafür gelten drittens zwingende Gesetzesvorschriften, die durch Parteivereinbarungen weder geändert noch ausgeschlossen noch umgangen werden können.

Soweit also der kostenlose, wirklich gut gemeinte und völlig unverbindliche Hinweis, mit dem selbstredend nun jeder und jede anfangen kann, was er bzw. sie will, mag oder kann.

Dann bleibt nur noch eins.Kurz vor der Scheidung,Job künden.

Tempore,seid 16 Jahren Verheiratet,aber von Eherecht keine Ahnung.

Ich hoffe du bist ein besserer Ehemann als Rechtschreiber. Normalerweise sagt man ja bekanntlich „seit n Jahren glücklich verheiratet“ oder meine ich das nur?

Mann sollte auch mal ZGB 129 lesen (Nachrägliche Anpassung der Unterhaltsrente). Ferner ist auch StGB 217 einschlägig.
Fazit: Der Gesetzgeber hat ganz gut vorgebaut.
Es gibt aber natürlich schon Möglichkeiten, sich einer nachehelichen Unterhaltspflicht zu entziehen, etwa Auswandern in ein Land, das keine Rechtshilfe leistet, meist verbunden mit Untertauchen und Verzicht auf grössere materielle Vorteile. Auch Selbstmord ist eine Lösung. Oder aber man begibt sich rechtzeitig in ein Land, in dem ein Scheidungsrecht gilt, das der eigenen Sache günstig ist (sind allerdings nicht mehr sehr viele), um dort ein Urteil zu erlangen, das man nachher in der Schweiz zur Anerkennung einreichen kann, die aber bspw. wegen offenbarer Gesetzesumgehung auch schon mal verweigert werden kann bzw. auch wegen Widerspruchs zum Ordre public.
Zum absichtlichen Unterlassen der Erzielung eines ausreichenden Einkommens gibt es übrigens bereits ein paar Bundesgerichtsentscheide, die in summa diesem Vorgehen auch nicht sonderlich günstig sind.

Dort, wo die Frauen wirklich emanzipiert sind und sie sich nicht einfach auf Forderungen beschränken, nämlich in den osteuropäischen Ländern, ist es ausgeschlossen, dass eine Frau auf Kosten ihres Ex ein angenehmes Leben führen kann.

Heult doch! :wink:
Nein, jetzt aber mal langsam, Leute. Hier ist ja wieder mal das die-bösen-Frauen-zocken-uns-arme-Männer-Gejammer in vollem Gange… Dabei werden in erster Linie Klischees breitgetreten…

Die Fakten in leicht fassbarer Form:
Bei der Scheidung erhält die Frau Unterhalt vom Mann

  1. für die gemeinsamen Kinder, wenn sie von ihr betreut werden (da hat ja wohl hoffentlich niemand ernstahft etwas dagegen, sind ja Eure Kinder!) und
  2. für sich selbst NUR, wenn sie wegen der Kinder und/oder wegen des Alters und des bisherigen Nur-Hausfrauendaseins (von dem der Ex-Gatte ja profitiert hat, da er sich nicht um das Bügeln, Waschen, Putzen etc. kümmern musste!) keine Chance hat, einen Job zu finden.

Alles Klar?

@Strubbeli… Ich weiss nicht mehr genau wo dein Spruch von „Never argue with an Idiot, sie ziehen dich auf ihr Level runter und schlagen dich mit ihrer Erfahrung, oder so…“ zu finden ist. Der war jedenfalls sackstark. Oder von mir aus clitclever, um kein allzu machohaftes Adjektiv zu verwenden. :slight_smile:

romeo

ich s****ss auf alles. vor allem auf tempore. gute nacht und schoenes wochenende.

Herr Kollege, mit Verlaub, das ist nun aber arg verkürzt und vereinfacht.
Dass für die Kinder Unterhaltsleistungen gerechtfertigt sind, ist ja wohl jedem klar.
Nur gibt es eben Frauen, und hier sage ich ganz explizit: Schweizerinnen, die es sich sehr einfach machen. Gehts beruflich nicht mehr vorwärts, wird geheiratet, geboren und s Mami bleibt zuhause oder arbeitet nur noch Teilzeit. (Oft mit Billigung des frischgebackenen Ehemanns und Vaters, zugegeben.) Natürlich gibt es Familien, wo ein Einkommen nicht reicht. Aber es ist ja so, dass ca. 80-90% aller Frauen einen Mann heiraten, der wesentlich mehr verdient als sie.

In Osteuropa haben die Frauen schon immer gearbeitet, und zwar nicht à la carte Teilzeit wie bei uns, ob mit oder ohne Kinder. Auch in Frankreich z.B. ist es so, dass die Frau weiterarbeitet. Es gibt wohl auch kaum ein Land, wo Kinder so überbetreut werden wie hier. Viele Schweizer Frauen finden, nur sie könnten ein Kind erziehen. Dann kommen all die Freizeitkurse und Trainings der Kids hinzu, wo sie hingebracht und abgeholt werden müssen.

Ist die Frau mal ein paar Jahre weg vom Beruf, ist es klar, dass sie je nach Ausbildung und Branche weg vom Fenster ist. Also hat sie nach Gerichtspraxis Anspruch auf Unterhaltsleistungen, auch wenn sie erst 40 ist, darüber ohnehin, und die Kinder nicht mehr zur Schule gehen. Und zwar, bis der Mann 65 ist. Verliert der Mann jedoch seine Stelle, ist er gezwungen, eine neue zu suchen, auch wenn er 60 oder mehr ist und eigentlich keine Chance mehr hat. Gleichberechtigung?

Das ist aber noch nicht alles. Die AHV-Beiträge, die der Mann während der Ehe geleistet hat, werden bei der Scheidung gesplittet (50:50), womit sich die Rente des Mannes reduziert. Das Gleiche gilt für die berufliche Vorsorge. Auch hier: tiefere Rente.

Es ist also sehr wohl so, dass die geschiedene Frau und Mutter, immer vorausgesetzt, der Mann leistet die Zahlungen und er verdiene mindestens durchschnittlich, finanziell profitiert (ausser sie sei wesentlich jünger als der Ex). Während dieser selber schauen muss, wie er über die Runden kommt.

@romeo
Hier dein Link romeo


Und diejenigen, die’s wussten/wissen und kein Problem mit sich selbst hatten/haben (der eine hatte welche und da kamen tatsächlich Sprüche wie Schlampe und so) haben mich dennoch respektiert/respektieren mich nach wie vor.

@Hört Hört

und hier denke das bist du

Hört Hört

Tststs…was sind das für Manieren…auch wenn das Strubbelis Saustall ist könnte man sich etwas benehmen…

@bananajoe: Vielleicht mag tempore KV?

gruss

fritzthcat