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Barmädchen sollen in die Sozialversicherung
Spätestens bis Ende kommenden Jahres sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sein, alle in der sogenannten Sex-Industrie Beschäftigen im „Social Security Fund“ aufzunehmen. Schrittweise werden dann Frauen und Männer aus Bordellen, Bars und Massage Parlours von der staatlichen Sozialversicherung profitieren. Als Einstieg ist die Absicherung im Krankheitsfall geplant.
Die Sozialgesetzgebung (Social Security Act) gibts seit einer Reihe von Jahren und wurde 2001 neu gefasst: Seit April 2002 müssen alle Unternehmen, Betriebe und Geschäfte ihre Mitarbeiter, auch Ausländer, für den Fonds anmelden.
Obwohl das auch für Pattayas Bars gelten sollte, greift das Gesetz hier nicht. Die Gründe: Die im Sex-Gewerbe Beschäftigten haben keinen Arbeitsvertrag und kommen und gehen. Einige arbeiten Tage in einer Bar, andere wenige Wochen oder Monate. Es wäre ein ständiges An- und Abmelden im Büro der Social Security in Chonburi. Hinzu kommt, dass die meisten Barmädchen eine „Social Security Card“ ablehnen, weil sie in einer offiziellen behördlichen Anmeldung ihres Jobs eine Stigmatisierung sehen.
Auch deshalb laufen die Mitabeiter/innen der Sex-Industrie wie Heimarbeiterinnen, Hausmädchen und Strassenhändler unter „Non-Formal Labour Groups“. Für diesen Personenkreis hat das Arbeitsministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den Frauen und Männern Rechte und soziale Sicherheit bringen soll. Dieses Gesetz soll in Kürze im Parlament abschliessend beraten werden.
Der staatlich reglementierte „Social Security Fund“ garantiert allen Arbeitnehmern einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit. Ende Oktober letzten Jahres zählte die Versicherung bereits 7,41 Millionen Mitglieder, 320.000 einzahlende Unternehmen und eine Einlage in Höhe von 106 Milliarden Baht. Den Monatsbeitrag für die „Social Security Card“ teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen. Seit dem 1. Januar sind es jeweils fünf Prozent von Gehalt bzw. Lohn.
Das Geld fliesst in den Versicherungsfonds. Aus diesem Topf werden Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Krankenhausaufenthalte finanziert. Die Sozialversicherung deckt weiter ab Arbeitsunfähigkeit bzw. Invalidität, zahlt beim Tod eines Mitgliedes, bei einer Mutterschaft, nach der Pensionierung und ein Kindergeld aus. Mit Beginn dieses Jahres kam die Arbeitslosenversicherung hinzu. Die Beiträge betragen für Beschäftigte und Unternehmen jeweils 0,5 Prozent des Monatslohns. Der Staat steuert 0,25 Prozent bei.
Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss das Mitglied in den 15 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate lang Beiträge entrichtet haben. Wenn man gekündigt wurde, kann man 180 Tage lang ein Arbeitslosengeld bekommen, das halb so hoch ist wie der vorherige Lohn. Wenn man selbst gekündigt hat, kann man 90 Tage lang ein Drittel des vorherigen Lohns als Arbeitslosengeld bekommen. In beiden Fällen beträgt das Arbeitslosengeld jedoch höchstens 15.000 Baht. Um Arbeitslosengeld zu beziehen, muss das Mitglied sich mindestens einmal im Monat bei der Behörde melden und sich zu Schulungen und Bewerbungen bereit erklären.
Da jeder Ausländer, der in diesem Land legal einem Job nachgeht (Arbeitsgenehmigung), in den Fonds einzahlt, müsste er beim Verlust seines Arbeitsplatzes wie jeder Thai das Arbeitslosengeld bekommen.
Durch die 0,5-Prozent-Zahlung ab 1. Januar ist der monatliche Beitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf jeweils 5 Prozent gestiegen. Arbeitnehmervertreter laufen gegen diese Anhebung Sturm mit der Begründung, eine monatliche Gehaltskürzung um jetzt 5 Prozent sei für viele Beschäftigte zu hoch. Für Geringverdiener, die jetzt monatlich 400 Baht einzahlen, ist das eine Menge Geld, sagt ein Gewerkschaftssprecher und verweist auf eine weitere unerträgliche finanzielle Hürde. Die hat der Paragraph 39 des Social Security Act aufgebaut: Damit Arbeitslose nicht durch das soziale Netz fallen, sondern weiter krankenversichert sind und später Rente bekommen, müssen Jobsuchende weiter 4,5 Prozent einzahlen.
Gruss Kong