Archiv bis und mit 22. Januar, 2004

Hallo Leute!!
Ich gehe ab und zu ins *** und mir ist auch schon aufgefallen, dass ab und zu Girls dort sind, die wirklich viel jünger aussehen als an anderen Orten.
Jetzt habe ich gesehen, dass sie auf ihrer Homepage offiziell Girls ab 16 Jahren anwerben!
Ich schätze es gibt sicher auch Juristen und Anwälte unter den ST-Lesern. Ich stelle jetzt mal die Frage in den Raum und es interessiert mich auch wirklich, ob Feinmassagen, die von 16-jährigen Mädchen ausgeführt werden legal sind. Oder ist das nur ein Werbegag um Kunden anzulocken, die an wirklich jungen Mädels interessiert sind? Ich bedanke mich für die Aufklärung durch wirklich kompetente ST-Leser.

@immerspitz123
Lies im Archiv, darüber wurde schon alles geschrieben, dann weisst du Bescheid!

Soweit ich das sehe, wurde dieses Thema eben noch nicht abschiessend diskutiert und viele Beiträge waren doch sehr emotional gefärbt.
Was klar ist, dass ab 16 Jahren ganz allgemein (im privaten Rahmen?) sexuelle Handlungen ausgeführt werden dürfen. Auch klar ist, dass man ab 18 Jahren die Volljährigkeit erreicht hat und mündig ist. Wie verhält es sich nun jedoch mit sexuellen Handlungen auf gewerblicher Basis? Das ist doch total etwas anderes! Man darf ja auch erst mit 18 Jahren eine Krankenschwesternausbildung beginnen oder in einer Bar arbeiten gehen. Und in einem Salon darf man schon mit 16 arbeiten? Bedarf es in solchen Fällen dann aber einer Unterschrift der Erziehungsberechtigten? Und auf welcher gesetzlichen Basis beruht der Sachverhalt, dass erfahrungsgemäss 16 jährige nur Feinmassagen ausführen und GV erst mit 18 Jahren? Oder dürfen tatsächlich auch schon 16 jährige gewerblichen GV anbieten?
Meiner Meinung nach ist die Sache etwas komplizierter als ganz allgemein angenommen. Gesetzestexte lesen kann ich selber, deren sachangewandte Interpretation bedarf jedoch einiger juristischer Erfahrung.
Nun nochmals die Frage: An welche Bedingungen ist die Tätigket einer noch nicht volljährigen 16 jährigen geknüpft, die in einem Salon gewerblich sexuelle Handlungen ausführt? Muss sie die Unterschrift der Eltern haben? Darf sie nur Feinmassagen ausführen? Aber wieso darf sie nur Feinmassagen ausführen? Oder ist GV auch erlaubt? Gibt es einen richtungsweisenden Bundesgerichtsentscheid?

@immerspitz123

Obwohl es für uns definitiv nicht in Frage kommt, dürfen laut Aussage unseres Anwalts bereits 16-jährige alle sexuellen Handlungen im gewerblichen Rahmen ausführen, sofern ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Weitere Bedingungen betreffend des Alters gibt es jedoch nicht.

@immerspitz

Und dann wäre da noch die interessante Oral-Frage, die seit der Affäre Clintons im Oral-Office an Bedeutung gewonnen hat! Gilt Französisch als GV oder lediglich als Mutter- bzw. Fremdsprache???

zappo der es genau wissen möchte

@alle

Dann frage man sich, was dies für Eltern sind, welche ihrer 16 jährigen Tochter die Einwilligung geben in einem Puff zu arbeiten!

Bedenklich, bedenklich!!!

zappo

@Patrick
Entgegen deiner Ansicht bin ich der Meinung dass dieses Thema hier schon mehrmals und in verschiedenen Threads abgehandelt wurde.

Fakt ist dass je Aelter die Freier sind desto jünger werden die Mädchen und/oder Knaben. Nebst allen rechtlichen Faktoren bin ich der Meinung dass solches tun absolut verwerflich ist.

Ein Mann der sexuelle Handlungen mit einem Mädchen/Jungen vornimt das mehr als 3x jünger ist als er und seine Nichte sein könnte, sollte sich einmal überlegen was er da eigentlich tut. Leute die solche Praktiken, namentlich mit 16 Jährigen, oder t.w. noch jünger, komerziell anbieten sind in meinen Augen mehr als nur Abs*****. (FM, habe auch gleich selber zunsuriert)

Ich kenne die Ausreden von diesen Children*******, nur an wem solchen sich denn diese Kinder, was sie faktisch noch sind, denn ein Vorbild nehmen wenn nicht an den Erwachsenen.

Deshalb würde ich gerne an die Vernunft, den Anstand, Respekt und die Verantwortung gegenüber diesen Kindern appelieren. Aber wo nichts ist da kann auch an nichts appeliert werden.

Ich möchte mal zu bedenken geben durch was sich, unter anderem, der Mensch im laufe der Evolution vom Affen unterschieden hat. Der Mensch kontrolliert seine Triebe wogegen die meisten Primaten triebgesteuert agieren.

Ist mir absolut klar das ich hier mit dieser Meinung im Schilff stehe, aber ich kann bei solchen Dingen nicht auf meinen Fingern hocken.

Danke Starlight Escort! (s. Archiv bis und mit 20. Jan 2004)
Auf eine kompetente und objektive Anwort von einem Anwalt habe ich eben gewartet. Mich wundert nur unter welchem Vorwand sich diese Teenies wohl die Unterschrift der Eltern ergaunern. Demnach müssten sich ja die unter 18 jährigen Teenies im •••••••••••••• die nur Feinmassagen anbieten auch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten besorgen, oder? Wird das auch konsequent verlangt?
Die Ausführungen von Frank Miller kann ich gut nachvollziehen. Sie sind jedoch rein emotional und subjektiven Ursprungs. Ich persönlich enthalte mich der kollekiven Verurteilung von Leuten, die den absolut legalen und freiwillen Service 16 jähriger in Anspruch nehmen. Wenn so was legal angeboten werden kann wird es auch genutzt. Desweiteren - so finde ich - sollte man zuerst bei sich selber den Moralapostel spielen und vielleicht damit beginnen nicht mehr regelmässig seine Ehefrau im Puff zu betrügen. Mit dieser Aussage möchte ich keinesfalls jemanden in die Schranken weisen. Ich möchte hiermit nur illustrieren, dass wir wohl alle keine braven Lämmer sind und sich unsere dunklen Seiten halt in verschieden Ecken manifestieren. Ferner sollte man sich vielleicht mal überlegen, dass eventuell ein 20 jähriger, der sich sich im Puff vergnügt bezüglich Alter andere Bedürfnisse hat als ein 50 jähriger der sich den Kick mit einer 19 jährigen holt. Der Altersunterschied und der mentale Reifeunterschied sind bei letzterem wahrscheinlich gewaltig grösser und schwieriger zu rechtfertigen. Nur eine Sichtweise wird diesem mannigfaltigen Sachverhalt keineswegs gerecht und mit einer kollektiven Verurteilung ist es nicht getan.

Dann haette ich noch eine weitere Frage (vielleicht liest ja auch der Starlight Escort Anwalt mit):
Wie verhält es sich nun, wenn man als Freier den Service einer gewerblich praktizierenden 16 jährigen auf der Strasse in Anspruch nimmt? Die steht ja gänzlich ohne Arbeitsvertrag und bestimmt auch ohne Unterschrift der Eltern am Strassenrand. Macht man sich da als Freier strafbar oder macht sich das arbeitende Girl strafbar? Muss man sich in einer solchen Situation vergewissern, dass sie eben nicht 16 sondern bereits 18 ist, weil sie ja auch Geld dafür verlangt?

@immerspitz123

Teil 1
Es ist zu bezweifeln, dass solche junge Girls, wie auch die meisten anderen Damen des Gewerbes über einen „Arbeitsvertrag“ verfügen!

Teil 2
Auf der Strasse macht sich niemand strafbar sofern alle Beteiligten über 16 Jahre alt sind!

Expert-der-das-ganze-durch-die- juristische-Brille-sieht-ansonsten-das-Ganze-sehr-bedenklich-findet

Also Leute, warum muss hier immer alles wie im Kloster diskutiert werden. Die Frage ist ganz klar: Gesucht sind Girls welche sich ficken lassen und erst 16 Jahre alt sind. Alles andere was nicht mit einer hilfreichen Antwort darauf kommt ist hier in diesem Forum fehl am Platz. Ok sicher kann ich nicht mitreden, da ich keine Kinder habe. Irgend ein Typ hat mal gesagt „Wer unschuldig ist, werfe den ersten Stein, ansonsten haltet die Schnauze“ oder so ähnlich…

@Fridolin
Kommentarlos niveaulos

@expert:
a) ein arbeitsvertrag für prostitution sensu strico ist rechtlich nicht möglich
b) selbst ohne arbeitsvertrag kann eine „vermittlung von arbeit“ rechtliche implikationen haben
c) weitere auskünfte nur gegen honorar LOL

gruss

fuck (der, rechtslage hin oder her, seit er selbst nicht mehr teenager ist, nichts von sex mit teenies hält, aber weniger aus moralischen als aus qualitativen gründen)

@Fridolin
Noch was. Dein Zitat entbehrt nicht entwelchen Zynismus.
Es entstammt nämlich aus dem Buch der Bücher, der Bibel. Und sowhl der Text als auch der Zusammenhang sind leicht anders.

Hier der Text;
Nachzulesen bei: Johannes 8,3-11
„Aber die Schriftgelehrten und Pharisäer brachten eine Frau zu ihm, beim Ehebruch ergriffen, und stellten sie in die Mitte
und sprachen zu ihm: Meister, diese Frau ist auf frischer Tat beim Ehebruch ergriffen worden.
Mose aber hat uns im Gesetz geboten, solche Frauen zu steinigen. Was sagst du?
Das sagten sie aber, ihn zu versuchen, damit sie ihn verklagen könnten. Aber Jesus bückte sich und schrieb mit dem Finger auf die Erde.
Als sie nun fortfuhren, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
Und er bückte sich wieder und schrieb auf die Erde.
Als sie aber das hörten, gingen sie weg, einer nach dem andern, die Ältesten zuerst; und Jesus blieb allein mit der Frau, die in der Mitte stand.
Jesus aber richtete sich auf und fragte sie: Wo sind sie, Frau? Hat dich niemand verdammt?
Sie antwortete: Niemand, Herr. Und Jesus sprach: So verdamme ich dich auch nicht; geh hin und sündige hinfort nicht mehr.“

Möge mir der umtriebige Pfarrer verzeihen wenn ich im Konf Unterricht, trotz massivster Vorkehrungen meinerseits, eingeschlafen bin. Die entscheidenden Dinge sind mir ja anscheinend trotzdem noch hängengeblieben

Aber das ist nun wirklich etwas bizarr und paradox.