Archiv bis und mit 17. März, 2006

Robert: Ich glaube Du Verwechselest Trauben mit Kartoffeln . Hast Du das Gefühl dass die Uniformirten Briefträger Schalfen ? Beispiel :
Wenn ich in ein Hotel gehe , so werden die Melde Zettel in der Nacht Geholt . Am Morgen Kontrolliert. Habe auch schon Gesehen wie jemand aus dem Hotel „Abgeholt“ wurde.Anders ist es wenn man eine Karte hat. Einmal auf eine Karte Eintragen , beim nächsten Mal muss man nur noch Unterschreiben . Das Gilt auch Privat. Alles andere ist Illegal.

@knacker

Das mir den Melde Zettel ist auch nicht mehr so wie früher, zumindest nicht in gewöhnlichen Hotels. Ein Bekannter von mir führt ein kleines „normales“ Hotel und muss die Melde Zettel lediglich eine Zeit lang aufbewaren. Niemand kommt sie holen oder kontrollieren, er muss sie auch nirgens hinbringen!

Gruss

Meldepflicht obliegt den Gemeinden. Beispiel einer Zürcher Gemeinde:

Persönliche Meldepflicht
Wer sich in der Gemeinde niederlässt, hat sich innert 8 Tagen nach dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden.
Die gleiche Meldepflicht gilt für Personen und Firmen, die innerhalb des Gemeindegebietes Räume zu gewerblichen Zwecken mieten oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Beschränkte persönliche Meldepflicht
Wer ohne eine Erwerbstätigkeit auszuüben in der Gemeinde zu Besuch weilt oder sich in Hotels oder Pensionen aufhält, ist von der persönlichen Meldepflicht befreit, sofern sein Aufenthalt nicht länger als 3 Monate dauert. Bei längerem Aufenthalt hat die Anmeldung innert 8 Tagen nach Ablauf der dreimonatigen Frist zu erfolgen.

@ knacker Verwechsle gar nichts. Natürkich schlafen die Uniformierten nicht. Darum ging’s gar nicht. Sie können nur jemanden mitnehmen, der etwas auf dem Kerbholz hat resp. gesucht wird. Was mit den Meldezetteln genau passiert weiss ich nicht, aber normalerweise müssen die Hoteliers ja dafür die „Kurtaxe“ bezahlen.

Ronald
Danke und muss zahlen 20 chf für gemeinde

@ Hans Peter

Ich hhoffe, du hast es nicht falsch verstanden. Was du im obigen Beitrag nicht richtig geschrieben hast, steht im zweiten Abschnitt: wenn du nicht arbeitest (Gast, Tourist, …) musst du dich erst nach 3 Monaten anmelden.

Eine Frage an die ST-Gemeinde: wer hat Erfahrung, Leute aus Thailand in die Schweiz einzuladen ? Ticket, Garantien etc. meinerseits sind kein Problem. Ist es kompliziert oder eine Formsache? Man hört beides. Danke für Infos.

Habe schon mehrmals eine Thaifrau eingeladen. Im Aagau ist es genau gleich es besteht keine meldepflicht bis zu 3 Monaten aber ich glaube das dies nicht vom Kanton sondern vom Bund festgelegt ist. Die einreisebestimmungen sind stärker geworden es ist nicht mehr so einfach wie damals. Es ist keine grosse Formsache. Das Formular kann bei der Wohngemeinde bezogen werden. Die Gemeinde prüft ob der Gastgeber keine schulden hat wie Steuer und Betreibungen. Aber ich möchte hier nicht ins detail gehen sondern Dir empfehlen die Webseiten der zuständigen Behörden zu besuchen bevor wir hier diskutieren was richtig und falsch ist. Eine gute Webseite speziell für Thailand wo Du die nötigen Informationen findest ist die Thaipage.ch oder die Schweizer Botschaft in Bangkok
eda.admin.ch/bangkok_emb/g/home.html

Markus 69 : 5 Sterne von mir für deinen Bericht .

Meldepflicht bei der Gemeinde wie oben beschrieben bezieht sich auf Leute, die sich dort niederlassen. Besucher, die privat wohnen betrifft das nicht. Da gelten andere Regelungen. Wie bereits erwähnt, müssen Besucher, welche man länger als 1 Monat beherbergt der Gemeinde angemeldet werden. Das hat der Gastgeber zu tun. In meiner Wohngemeinde ist das so und ich denke auch anderswo.

Die Bestimmungen für Thai Besucher ändern dauernd. Die Person muss zuerst auf die Botschaft. Gemeinden hier haben keine Formulare mehr. Habe kürzlich einen Fragebogen des Migrationsamtes Zürich gesehen. Da stehen einem die Haare zu Berge was die wissen wollen. Brasil reisen einfach ein, die anderen zieht man aus bis auf die Unterwäsche.

Hier steht es klar:
weisungen.bfm.admin.ch/recht … ines_d.asp

MELDEPFLICHT DER BEHERBERGER
313.1 Allgemeines
Gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 ANAG, Artikel 2 Absatz 1 ANAV und Artikel 24 VEA besteht für die entgeltliche Beherbergung von Ausländerinnen und Ausländern eine sofortige Meldepflicht des Beherbergers. Werden Ausländerinnen und Ausländer unentgeltlich beherbergt, besteht die Meldepflicht der Gastgeberin oder des Gastgebers erst, wenn den nicht in der Schweiz niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern länger als einen Monat Unterkunft gewährt wird; vorbehalten bleiben strengere kantonale Vorschriften.

Ich habe eine Frage, wenn ich zu einer WG gehe, welche die Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitserlaubnis nicht hat und es zu einer Polizeirazzia kommt, mach ich mich da auch strafbar?

® posting verschoben - thread bereits vorhanden, admin sexy-tipp ¬

peanut83, da machst Du dich absolut nicht strafbar, auch wenn Du von dieser Tatsache weisst. Du machst Dich nur strafbar, wenn Du direkt oder indirekt mitkassierst.

Nein; kannst es ja nicht wissen aber auch so; du machst dich nur strafbar, wenn du so jemanden beherbergen würdest. Und auch dann müsste man dir erst beweisen, dass du es gewusst hast.

Peanut

Nein. Auch dann nicht, wenn DU keine Bewilligung, z.B. deiner Frau oder Freundin, vorweisen kannst.

Onlinereader spricht in Rätseln…sorry, verstehe nicht ganz, was du meinst?

@Robert
Der zweite Teil meiner Antwort ist nicht ganz ernst gemeint.

Saludos
OR

Alles klar, hab’s nicht geschnallt

@onlinereader: wieso nicht ernst gemeint?
ich jedenfalls trage die „bewilligung zum bordellbesuch“, die mir meine frau ausstellte, sicherheitshalber immer auf mir. ich habe sogar eine (verkleinerte) photokopie in plastik verschweisst, die kann ich auch in das feucht-warme klima einschlägiger saunaclubs mitnehmen. man weiss ja nie …so habe ich jedenfalls jede razzia unbeschadet überstanden.

saludos

Robert, mit dem Beherbergen ist es nicht ganz so einfach. Du als Vermieter oder Gastgeber musst Deine Gäste anmelden und zwar innerhalb von acht Tagen. Diese müssten in derselben Frist beim Einwohnermeldeamt vorbeischauen.

Selbstverständlich klagt niemanden jemand an, wenn ein Feriengast für 14 Tage bei einem wohnt. Wie immer, wo kein Kläger…

Dies ist übrigens einer der Gründe, wieso bei uns Kreditkarten/Automaten Check In’s in Hotels wie Formula One nicht wie in Frankreich ablaufen dürfen.