Archiv bis und mit 17. Juni, 2007

Die Ironie an der neuen Regelung, die von Vera verteidigt wird, besteht ja darin, dass osteuropäische WGs selbständig, z.B. auf der Strasse, als Escort oder in Kontaktbars, genau den von ihr beschriebenen Service zum genannten Preis (oder auch drunter) anbieten können. Dafür brauchen sie nämlich keine Arbeitsbewilligung, da sie als selbständig erwerbend gelten.

Wollen das die Behörden wirklich?

@Chatmann, die freie Marktwirtschaft von der du sprichst gibt es nur im Kopf. Der Markt ist kein rechtsfreier Raum in welchem keine Gesetze und Regeln gelten. Überall wo es wirtschaftliche Aktivitäten gibt, gibt es Gesetze, welche festlegen wo der Markt aufhört und Kriminalität, Betrug und Missbrauch beginnt.

Obwohl du wahrscheinlich häufig die Dienstleistungen von Sexarbeiterinnen beanspruchst, bist du offenbar unfähig dir auch nur ungefähr vorzustellen welche Leistung diese Tätigkeit bedeutet. Welchen Beruf übst du eigentlich aus? Die Haltung welche du hier zum Ausdruck bringst ist schlicht und einfach widerlich. Du bist ein Schwein!

@Onlinereader
Ich vermute, dass wollen die Behörden nicht. Oder zumindest hoffe ich das. Eine solche Verschiebung ist sicher nicht wünschenswert. Es wäre aber denkbar, dass nach diesen Massnahmen weitere folgen werden, welche sich gegen Auswüchse beim Strassestrich wenden. Vorallem im Hinblick auf die Euro08.

Andererseit glaube ich, dass für einen grossen Teil der Freier, der Strassestrich aus verschiedenen Gründen keine Option ist. In Zürich arbeitet nur ein Bruchteil der Prostituierten auf der Strasse. Der Sihlquai ist die einzige Gegend der Stadt, wo regelmässig Prostituierte zu finden sind, obwohl der Strichplan etliche weitere Gebiete zuliesse.

Für mich jedenfalls kommt der Strassenstrich nicht in Frage, je günstiger die Angebote sind umso weniger. In erster Linie aus hygienischen Gründen. Ich finde es sehr angenehm, wenn ich weiss, dass ein Mädchen frisch geduscht ist, angenehm riecht und ich nicht in Gefahr laufe mit den körperlichen Ausflüssen eines vorherigen Freiers in Kontakt zu kommen, sei das nun Schweiss, Speichel oder Sperma.

Die Vorstellung, das die Frauen, welche Sex im Auto anbieten, sich zwischen zwei Freiern nicht einmal die Hände waschen ist doch einigermassen unappetitlich.

Weiter sollte man bedenken, dass die Clubs die Frauen aktiv rekrutieren. Wenn sie das nicht mehr tun, werden weniger Frauen hierher kommen.

Ich weiss nicht ob diese neue gesetz ist gut oder schlecht. ich weiss nur in moment in zurich ist grosse bewegung gegen sexwork. viele kontrolle uberall in studio in langstrasse und so. ich weiss kommt das ganze von banken nicht von regierung. zum beispiel kann eine club oder auch eine stripbar wie ich habe keine konto machen bei eine bank in zurich. hypotek von haus wird kündigung gemacht wenn hat sexwork buisness in haus etc.

Wegen chatman. ist wie uberall ja gibt frauen wo sie verdienen sehr viel in diese job aber ist wie in ander firma. wenn ganz oben dann kann viel verdienen und wenn ganz unten dann ist nicht genug zum leben und hat viele unten und ganz wenig sind oben. kenne ich nicht viele reiche wg. aber viele reiche mann :slight_smile:

@simon

In einem gebe ich dir Recht. Der Markt ist kein rechtsfreies Raum und für die wirtschaftlichen Aktivitäten sind Gesetze notwendig. Aber deshalb muss doch nicht jedes Gesetzt und nicht jedem von uns für sinnvoll oder vernünftig erscheinen. Vor allem dann nicht wenn Menschen nur wegen seiner Herkunft fast von einen Tag auf den anderen ungleich vor dem Gesetz behandelt werden.

Oder bist du vielleicht der Meinung, dass Vernunft und Gesetz nicht zusammen gehören sollen?

Ich weißt nicht was du unter freien Markwirtschaft verstehst. Aber wie nennt sich die Situation/Sachlage, wenn z.B. ein Kilo Brot im Migros 2 Franken und im Coop 2.50 Franken kostet oder kosten darf und dazu darfst du frei entscheiden wo du dieses Brot kaufen willst.

@chatmans Aussage z.B:

„für diesen Lohn muss ich wesentlich mehr tun als 1 Stunde Pro Tag f*****!“

ist zugegebener Masse etwas derb und direkt aber sie entbehrt nicht, vielleicht einer gewissen Fünkchen Wahrheit, meinst du nicht?…
Ihn aber deswegen als Schwein zu bezeichnen… na ja, ich weißt nicht…

Ich glaube kaum, dass Dumping- oder andere Preise im Sexgewerbe von einem politischen Entscheid abhängen. Solange die reiche Schweiz in Osteuropa (oder wo auch immer) dann auch als solches Land den Frauen präsentiert wird bessert sich gar nix. Statt solcher nichts bringenden politischen Eskapaden, würde ich eher eine Anerkennung und Akzeptanz dieses Berufes begrüssen. Dies löst zwar nicht alle Probleme aber viele. Aber nein, der Vater Staat zwingt ja jede, einfach so zum illegalen „wurschteln“ und kann damit sicher das Problem des Strassenstrichs NICHT lösen. Der Strassenstrich ist von dieser „Berufsgattung“ nicht wegzudenken. Ich finde es gut dass es ihn gibt, obschon ich nicht einverstanden bin, dass er sich in einem Wohnquartier befindet. Es gibt da sicher andere Lagen, die besser dafür geeignet wären und ich bin sicher, dass dies seitens WG’s sowie auch Freiern akzeptiert würde. Mit der Auflösung oder Unterbindung des Strassenstrichs wird die Situation für alle nur noch schlimmer.

Und nun zu den illusteren (Be-)Rechnungen…

Solche Rechnungen aufzustellen ist gut und recht, aber wenn schon, dann sollte man dies mit wirklichen Zahlen tun. Alle Welt schaut immer nur auf die Preise auf einer Homepage und multipliziert diese dann mit irgendeiner Schnapszahl und schon sind alle WG’s unter den Millionärinnen. Ich möchte nicht behaupten, dass es diese nicht gibt. Aber der grösste Teil der horizontalen Frauen sind es mit Sicherheit nicht und werden es nie sein. Sie werden es nie sein, weil gerade jedermann eben diese abstruse Rechnung Sex = Geld in astronomischen Zahlen macht. Alle wollen sich ein gutes Stück des fetten Bratens abschneiden. Allen voran natürlich die Hausbesitzer, Immobilienverwaltungen (sofern sie den Weg der Korruption wählen), PR-Institutionen, gefolgt von der Textilindustrie, den Sexshops & Co. Damit geht schon ein gutes Stück des Einkommens in alle Windrichtungen.

Nehmen wir einmal an, eine Prostituierte übt den Beruf legal aus, mit anderen Worten sie bezahlt Steuern und AHV. Auch da kriegt sie sicher keine Sonderbehandlung (im Gegenteil!!!). Nicht zu vergessen, die happigen Arztrechnungen für Kontrollen. Dann wäre da noch die liebe gute Krankenkassenversicherung welche uns Frontfrauen, ausser in die Grundversicherung nicht aufnehmen (sofern sie den Beruf dann auch wissen). Folglich kann sich jeder normal denkende Mensch ausrechnen, was dann nach einem Anlegen eines Reservepolsters noch unter dem Strich übrig bleibt. Nur wer klug rechnet und investiert, sich gewinnbringend verkauft kann sich dann auch später ein einigermassen sorgenfreies Leben leisten. Vielleicht kann sie sich dann einmal mit gutem Gewissen eine Gucchitasche oder die erholsamen 6wöchigen Ferien leisten. Das ist aber in jedem anderen Beruf der normalsterblichen Spezies so.

Klar muss ein Freier für seinen Stundenlohn in dieser Stunde mehr leisten, aber die Rechnung ist dann doch etwas anders als bei uns. Alle sehen immer nur diese Superzahlen und denken aber kein bisschen weiter, weil eben viele keine Ahnung haben (wollen!), wie so ein Leben einer Prostituierten aussieht. Ich möchte mich nicht missverstanden wissen, ich jammere und klage nicht, sondern möchte nur ein bisschen aufklären. Jede Frau die diesen Beruf einigermassen ernsthaft ausübt ist sich über alle diese Tatsachen mehr oder weniger rasch im Klaren und stellt sich darauf ein. Wenn sie das nicht kann, dann wäre es Zeit, einen anderen Beruf zu wählen, bei dem die Verführung zu einem Luxusleben nicht so gross ist. Soviel zu den Zahlen und falschen Annahmen.

Sorry für das etwas lange Statement, aber wenn’s in den Fingern juckt muss es halb eben sein. Man möge mir verzeihen.

Gruess und ein gemütliches, aber nicht minder geiles Weekend
Rita

@rocketman

Um beim Beispiel mit dem Brot zu bleiben: Ich werde natürlich das günstigere Brot kaufen! Aber ebenso werde ich mich dafür einsetzen, dass jene welche dieses Brot erzeugen fair bezahlt werden und unter menschlichen Bedingungen arbeiten können. Faire Arbeitsbedingungen sind der Rahmen innerhalb dessen Wettbewerb stattfinden kann.

Im Grunde hinkt der Vergleich mit normaler Arbeit und normalen Märkten ein bisschen. Denn nach wie vor werden Prostituierte und Freier stigmatisiert und das Gewerbe spielt sich in einer Grauzone ab mit fliessenden Übergängen zur Kriminalität.

Es geht also um einen Markt der im besonderen Mass dazu neigt sich Recht und Gesetz zu entziehen.

Du bist der Meinung das Vernunft und Gesetz zusammengehören sollen? Können wir da den Markt auch dazunehmen? Sollen Markt und Vernunft nicht auch zusammengehören? Der reine Markt ist Anarchie.

Zur Bemerkung von Chatman „für diesen Lohn muss ich wesentlich mehr tun als 1 Stunde Pro Tag ficken!“(Die Pünkten darf man doch weglassen, in diesem Forum oder nicht? Wir sind hier nicht im Forum für angehende Katecheten. Ist „ficken“ so ein schlimmes Wort? Absurde Prüderie angesichts dessen was in diesem Forum so gepostet wird!)

Die Bemerkung enthält kein Körnchen Wahrheit, sie schlicht und ergreifend nichts anderes als dumm.

Du weisst doch genauso gut wie ich und Chatman, dass eine Frau die vier Freier während fünfzehn Minuten bedient hat, länger arbeitet als eine Stunde. Ich habe schon mehr als einmal mit Frauen, die ich besuchte über dieses Thema gesprochen. In zehn Stunden Wartezeit vier bis fünf Freier sind in Salons keine Seltenheit.

Und die 100.- Franken für die Viertelstunde sollen also zu 100% an das Mädchen gehen? Das ist doch lächerlich! Wenn sie 60.- erhält, dann ist es bereits viel. Bleibt also ein Stundenlohn von 24 Franken. Brutto! Und damit müsste die Sozialversicherungen auch noch bezahlt werden!

Und das für einen Job der einiges abverlangt, wie dieses Forum beweist, ein Job mit hohen gesundheitlichen Risiken und in welchem man mit dreissig schon zum alten Eisen gehört. Das sollte man doch miteinbeziehen in seine Rechnereien. Nur so, wegen der Vernunft denke ich.

Simon
da hast du vollkommen recht!!!

@chatman
pro Stunde 4 Freier?? Ich lach mich kaputt!! Wenn ich glück habe habe ich 4 Freier am Tag und verdiene in einer halben Stunde 120 SFR.
Davon muss ich noch 40 % abgeben. also nix mit Viertelstunde??
Habe ich also 70 SFR verdient mit einem Freier. Und wenn Du weißt wie der Euro im Moment zum SFR steht dann überleg dir was ich verdient habe: 35 Euro. Macht bei 4 Freiern am Tag 140,00 euro (Wenn ich die habe) Meist sind es nur ein bis zwei Freier pro Tag (70 Euro. Und ich arbeite nur 3 Tage die Woche. Nich zu vergessen das es auch mal einen Nulltag gibt!
Da ist es noch ganz schön weit bis zur Millionärin ?
Also in jedem anderen Beruf würde ich auch 200 Euro die Woche verdienen.

Gruss Vera

Das Thema über Dumpingpreise ist ja hoch interessant, es geht hier aber um mehr. Zürich hat eine hohe Scheidungsrate und einen sehr hohen Singleanteil. Es braucht demzufolge Ventile und das politische Eingreifen ist sehr fraglich, da es ja um die Lebensqualität geht und diese wird durch einschneidende Massnahmen nicht gerade gefördert. Auch die Frage wie es mit anstieg oder sinken der Vergewaltigungsfälle aussieht und ob die Rotlichtkriminalität zu oder abgenommen hat, vermisse ich in der Begründung des Entscheides. Das wäre wichtige Faktoren um einen Entscheid zum Wohl der Bevölkerung zu fällen. Sowieso fraglich, ob so Bürositzerinnen über den Umstand das wohl 70% ihrer Wähler solche Dienstleistungen ab und zu in Anspruch nehmen, Kenntnis haben. Dafür haben die Medien sehr offen und sachlich dieses Thema in Angriff genommen, damit haben die Bürositzerinnen und ihre Amtshandler, wohl nicht gerechnet

Also ich finde diesen Vorstoss sehr gut. Vielleicht kommen dann ein paar Ostfrauen mehr nach Basel. Oder vielleicht eröffnen gleich CG, CL und das Papillon Filialen in Basel. Dream dream dream…

Ich glaube, der Kanton Zürich ist auf dem richtigen Weg; er hat nur noch nicht die richtige Begründung gefunden. Dabei ist es doch ganz einfach. Das Bundesamt für Sozialversicherung ist dabei behilflch. In seiner Wegleitung für die Selbständigerwerbenden steht unter dem Titel des Begriffes:
"Eine selbständige Erwerbstätigekeit übt aus, wer das Geschäftsrisiko trägt und berechtigt ist, die betrieblichen Anordnungen zu treffen… "
Es soll doch niemand behaupten, ein WG, das in einem grossen Studio arbeitet, trage das Geschäftsrisiko und treffe die betrieblichen Anordnungen selber!!! Für diese Voraussetzung gibt es einfach keinen Unterschied, ob es sich um ein Ostgirl oder um eine Schweizerin handelt.

Zeus

Nun sehe ich mich doch noch gefordert, zum Themenkreis dieses Threads vielleicht doch noch differenzierter Stellung zu nehmen, zumal nun die Diskussion innerhalb weniger Tage für mein Empfinden sich nunmehr erheblich vom ursprünglichen Thema weg bewegt hat.

Ich habe meiner Entrüstung gegenüber dem Zürcher Amtsschimmel bereits vor einigen Tagen Luft gemacht, und bin der Zürcher Regierung im Besonderen kurz an den Karren gefahren. Zürich ist, ob man das wahrhaben will oder nicht, der Ort, wo man notorisch der Meinung ist, man könne „Missstände“ welcher Art auch immer sofort durch repressive Gesetze lösen. Diese Geisteshaltung zeigt nur erneut, dass die vor Biederkeit strotzende hiesige Geisteshaltung , die über Jahrhunderte kultiviert und gehegt worden ist , noch immer präsent ist. Sie ist hier historisch seit Jahrhunderten durch ein durch und durch bürgerlich biederes Empfinden nachweisbar- von dem heute auch die Sozis nicht ausgeschlossen sind, im Gegenteil, das aber N.B. auch die Zürcher SVP und früher den Fichen-Cincera (Gott hab in Selig) hervorgebracht hat.
Sichtlicher Ausdruck davon ist das Frühjahrsfest, bei dem sich die hiesige und übrige helvetische Oligarchie selbstgefällig und selbstzufrieden der Öffentlichkeit präsentiert und sich zu ihr herablässt.
Mit eben dieser Gesinnung und Arroganz der Zürcher Regierung hat sich im 18.Jh. auch der symptomatischerweise erst in England erfolgreiche Zürcher Maler Johann Heinrich Füssli angelegt. Mit Lavater stellte er sich 1762 zu recht gegen die Verfehlungen Grebels, des zwielichtigen Landvogts von Grüningen) und deckte diese auf, mit dem Resultat, dass er trotz seiner Beweise und seines rechtmässigen Handelns des respektlosen Verhaltens gemassregelt wurde, und die Stadt verlassen musste.
Warum schreibe ich das hier ?
Weil ich der Meinung bin, dass dieser eben historisch gewachsene biedere Schildbürgerstreich gegen die Ostfrauen im Business der Prostitution, nichts anderes ist als Ausdruck der zürcherischen Mentalität, zu gesetzlichem Aktivismus. Es ist typisch, dass hier wieder einmal Zürichs Regierung das Ruhmesblatt zukommt, aktiv geworden zu sein in einer Sache die nun letztlich unerheblich ist (dazu mehr später).

Ja auch ich bin der Meinung, dass es keinen rechtsfreien Markt gibt und geben darf, doch jene, die die Verantwortung tragen, Gesetze zu verabschieden, sollten sich der Tragweite ihres Handelns bewusst sein, und zunächst die Verhältnismässigkeit und Sinn derartiger Gesetze ausloten. Und da hapert es bei diesem von Aktivismus getriebenen , und von der“ Santa Rita di Pfäfficonne“ abgesegneten Handeln gewaltig.

Als Ausgangspunkt des Gesetzes wurde zum Problem erkürt, dass zu viele Ostfrauen zur Ausübung der Prostitution in die Schweiz migrierten , wobei man vergessen hat zu sagen "temporär“ migrierten. Den praktisch keine der Wgs aus den ehemaligen Ostblockländern bleibt in der Schweiz.
Wenn dem so ist, worauf zielt dann das Gesetz. Will man die heimischen Hürchen und jene der umliegenden und alten EU-Länder protektionieren ?
Ich glaube kaum dass der Frau Furrer und anderer ihrer Untergebenen die Schweizer Nüttchen und jene aus den teutonischen Landen so sehr am Herzen liegen, um deshalb eigens ein Gesetz zu verabschieden.
Und ich glaube auch, dass es der Zürcher Regierung eigentlich egal ist, wer, resp. welche Nationalität sich in den Etablissements anbietet, die Hauptsache sie kommt irgendwie zu ihren Steuern und sie hat keine Probleme mit den „Weibern“.
Von Interesse müsste es allerdings sein, dass die Prostitution in geregelten Bahnen ausgeübt wird, und das im Interesse der Menscherechte, insbesondere jener der Frau.

Mit diesem selbstherrlich verabschiedeten Gesetz, sind wiederum die Schwächsten die Leid tragenden, nämlich die Prostituierten namentlich jene nun ausgeschlossenen aus dem Ostblock. Sie werden aus Gründen, die ich bereits angesprochen habe, zurück in die Illegalität gedrängt, in eine geschwächte Position und in Stress mit all den unerfreulichen Nebenwirkungen, die nun wiederum zu Nebenkosten (Therapien, etc. etc. ) führen.

Ein weiterer Aspekt ist jener der Juristerei selbst.
Ich bin zwar selbst nicht Jurist, aber der gesunde Menschenverstand, den ich mir nun einmal zuschreibe, sagt uns, doch, dass da in diesem Gesetz gewaltige Probleme aufkommen werden, dann nämlich, wenn sich die Bordellbetreiber darauf berufen, dass dieses Zürcher Bünzli-Gesetz gegen die bilateralen Abmachungen mit der EU, denen sich auch Zürich nicht entziehen kann, verstösst, und dann die hängigen Fälle bis zu Bundesgericht weiterziehen.
Hey buddies von der juristischen Fakultät, da kommt Arbeit auf Euch zu…!

Es ist halt schon so, wenn einer ein Gesetz verabschiedet, sollte er zunächst handeln wie ein Schachspieler, und nicht bloss an den betreffenden Zug, sondern an den nächsten , übernächsten usw…denken.
Mit anderen Worten sollte man sich der Folgen einer Bestimmung bewusst sein.
Im betreffenden Fall ist dies ein Schritt zurück in die Illegalität, die alle jene Lippenbekenntnisse der Politiker Lügen straft, die da behaupten, sie wären an einer geordneten Prostitution interessiert. Entweder handelt es sich da um „mala fede“ narzisstischen Aktivismus, Biederkeit nach dem Motto „uhh Prostitution ist schlimm und darf es nicht geben und muss bekämpft werden (sind die Windmühlen auf dem Uetliberg?)“ oder schlicht und einfach um pure Ignoranz.

Galeotto

@Galeotto

Ziemlich viel Text, für wenig Inhalt.

Es wurde kein Gesetz, sondern um eine Weisung verabschiedet, also die Interpretation eines Gesetzes. Soviel Kenntnis darf man doch voraussetzen auch bei jemanden der den Historiker bloss mimt.

Wenn, wie du selber sagst, praktisch keine der Frauen, welche aus Osteuropa herkommen, hier bleiben, dann ist es Unsinn davon zu reden, sie würden in die Illegalität gedrängt. Das werden darum nicht, weil sie einfach nach Hause zurückkehren werden, wenn sie hier keine Anstellung finden.
Unter den neuen Bedingungen ist eine Abnahme der Einreisen zu erwarten, weil die Frauen im Osten durch die Clubs aktiv rekrutiert wurden.

Es ist absurd und an den Haaren herbeigezogen, den Status der Prostituierten in Salons und Clubs als selbständig erwerbend zu bezeichnen. Das weiss jeder Bordellbesitzer, keiner wird die neue Praxis anfechten.

Mit der Praxisänderung wird Rechtsgleichheit hergestellt. Denn jeder Gastrobetrieb, jede Schreinerei und jedes Baugeschäft kann seine Leute nicht als Selbstständigerwerbende arbeiten lassen. Es wird also genau das erfüllt was du verlangst: Das die Prostitution in geregelte Bahnen gelenkt wird. Das Gewerbe wird den anderen Branchen gleichgestellt.

Und das geschieht zum Wohle der Frauen. Sie unterliegen den hier geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Gesetze und, das scheint mir besonders wichtig, sie sind versichert! Es ist also kaum ein Schritt in die Illegalität, sondern einer in Richtung Normalität.

Dass die Weisungen den Salonbetreibern nicht gefällt darf einem natürlich nicht wundern. Für sie entstehen zusätzliche Kosten und die rekrutierung billiger und williger Frauen aus wirtschaftlich schwachen Staaten wird erschwert.

Man kann davon ausgehen, dass die beamteten Juristen die neue Regelung geprüft und gutgeheissen haben. Es gibt ja eine Übergangsregelung für Arbeitswillige aus den NEUEN EU-Ländern. Die Schleusen müssen also nicht geöffnet werden - das gilt übrigens für alle Arbeitnehmer. Zudem - und das ist die juristische Absicherung - kann eine Arbeitsbewilligung erteilt werden, sofern der Arbeitgeber (also in diesem Fall der Clubbetreiber) nachweisen kann, dass er weder Schweizerinnen noch Frauen aus den alten EU-Ländern gefunden hat. Das ist an den Haaren herbeigezogen, klar, schützt jedoch vor Klagen.

Was war der Grund für die Praxisänderung im Kanton Zürich? Offiziell will man Schweizerinnen und Frauen aus den alten EU-Staaten vor der Konkurrenz aus den neuen EU-Ländern schützen. Vermutlich geht es den Zürcher Behörden jedoch eher darum, den starken Zustrom von Frauen aus Osteuropa einzudämmen, v.a. aus Polen, Rumänien und Ungarn. Damit verbunden sind eben auch gewisse unschöne Begleiterscheinungen. Zu glauben, diese Frauen kämen alle auf eigene Faust hieher und ihr Verdienst fliesse in die eigene Tasche, scheint mir doch etwas naiv. Bei einem bedeutenden Prozentsatz der Ost-WGs dürften „Manager“ mitverdienen. Auf einen solch lukrativen Markt verzichten diese Kreise nicht einfach so.

Was vermutlich zu wenig reflektiert wurde, sind die Auswirkungen der neuen Regelung. Möglicherweise wirkt sich die Massnahme gerade kontraproduktiv (Illegalität, Strassenstrich, „unabhängige“ Escorts, Kontaktbars etc.) aus und der Zustrom geht weiter.

An alle Studio-Besitzer die Geld haben:

So wirds gemacht:

Variante 1:
Mehrer Maedchen aus den neuen EU-Laendern beklagen sich in Bruessel bei der Kommission fuerr Menschenrechte, dass Ihnen das „Recht auf Arbeit“ in der Schweiz genommen wurde. Sie haetten einen Arbeitsplatz, doch der Staat verhindert die Moeglichkeit zu Arbeiten (trotz gegenteiliger Bilateralen Abkommen).
Parallel dazu, beklagen sich die Frauen per Anwalt bei dem entsprechenden Botschafter (z. B. ungarische Botschaft), dass die Schweiz sich nicht an das Bilaterale Abkommen haelt (denn unsittliche Arbeit ist nicht von der Vereinbarung ausgenommen).
Wiederum parallel dazu laesst man Damen der neuen Laendern weiterhin bei sich arbeiten. Die entsprechende Busse der Stadt (zur Zeit rund sFr. 5’000.–) wird dann per Anwalt angefochten. Man bezieht sich auf die Bilateralen Vertraege sowie auf das Recht auf Arbeit (Menschenrechte). Dies ist bis zum Bundesgericht weiter zu ziehen.

Diese Massnahmen kosten rund eine halbe Million sFr. Also Ingo (Globe) oder liebe Kollegen . Einer muss es machen! Oder tut euch zu einer Klaegergemeinschaft zusammen.

Variante II:
Ihr stellt die Damen fuer einen Beruf mit besonderen Qualifikationen ein. Dafuerr muesst ihr beweisen, dass ihr Europaweit gesucht habt (Inserate der letzten Monate). Denn es gilt der „Inlaendervorrang“ bzw alte EU-17-Laender Vorrang. Wenn ihr also beweist, dass ihr trotz Inseraten niemand gefunden habt (bitte Meldung der Stelle beim RAV nicht vergessen)und die Dame ueber besondere Faehigkeiten verfuegt (Zertifikate von Pornoproduktionen oder dergleichen beilegen).
Parallel besteht die Moeglichkeit, die Damen fuerr eine andere besondere Stelle (z.B. als Uebersetzerin ungarisch-deutsch) einzustellen. Nur die erste Stelle ist bewilligungspflichtig. Ab der zweiten Stelle geniesst die Dame berufliche und geografische Mobilitaet (nur noch meldepflichtig). Sie darf also den Beruf wechseln.

Leider verdiene ich in meinem Studio kaum genug zum leben. Immer fehlt personal (Basel). Bitte liebe Millionaere, tut euch zusammen, nehmt Anwaelte (z. B. Anwalt Dr. Felix Moppert in Basel) und geht gegen diesen Verstoss der Kantone gegen die bilateralen Abkommen zwischen unserem Bundesrat und der EU vor!

Es ist einfach eine Schweinerei, wie sich die Kantone ueber die Gesetzesgebung hinwegsetzt.

Gruss aus Basel.

@Simon
Sorry Simon, aber deine argumentation verfängt nicht, denn hier geht es nicht um den grundsatz ob diese wg angestellte sind oder selbständig erwerbend, hier werden einmal mehr gewisse länder bevorzugt resp. benachteiligt. Wie bei den tänzerinenbwilliguungen auch schon geschehen.
Das man damit aber eine grundsatzdiskussion auslösen wird, ob jemand mit dem gleichen berufsbild aus der Ch und „alt EU“ ungleich behandelt wird wie jemand aus dem rest der EU wäre wünschenswert, ist aber in anbetracht des stellenwertes des sexgewerbes in der politik doch eher zweifelhaft. Auch wenn diese verordunung nicht nur der EU rechtssprechung widerspricht , denn sie müsste es auch unserer. Also wird es wohl irgend einen klagefall brauchen, um diese verordnung für rechtsungültig erklären zu lassen.

@ onlinreader. Diese unterscheidung wurde in den billateralen temporär zugelassen, ist aber seit den 1. Juni hinfällig und wird nun quasi durch die hintertür einer kantonalen verordnung wieder eingeführt. Aber eben mit der ungleichbehandlung durch die nichtannerkenung einer selbständigkeit ausschlieslich aus den neuen EU ländern. Für mich als nichtjurist absolut nicht nachvollziehbar und sicher nicht nach dem grundsatz, vor dem gesetze sind alle gleich, rechtlich korrekt, sonst müsste deser status ja auch allen Schweitzerinnen und alt EU ländern angehörigen aberkannt werden.

Dass ich als arbeitnehmer einen schutz meiner hier geregelten bestimmungen (kein lohndumping, erhöhte arbeitszeiten etc) von den staatlichen gremien erwarten kann ist eigentlich klar. aber genau diesselben kreise haben sich in diesem zusammenhang immer wieder gegen staatliche massnahmen zum schutze der schweitzerischen arbeitnehmer gewehrt und nun wird ausgerechnet im dunstkreise des offizeill nicht als berufstäigkeit annerkannten sexgewerbes eine erst noch juristisch nicht korrekte verfügung erlassen. Was steckt also dahinter? Doch Zwinglianismus pur??

Was die auslegung der selbständigkeit betrifft, eine WG hat keinen anspruch auf irgend einen fixen stundelohn, sei sie nun selbständig (offiziell) oder auch „angestellte“ (in einem salon, oder „gast“ wie in der CG-kette). Dass heisst sie trägt hier dass risiko zu 100%. Was ja nach auffassung des bundesamtes für sozialversicherung für die selbstänigkeit zutreffen musss.
Was die betrieblichen anordnungen anbetrifft, was darunter zu verstehen ist weiss ich nicht. Sind es die arbeitszeiten, die arbeiten die auszuführen sind? Hier ist das sexgewerbe dann doch in einer grossen diffussen grauzone.

In meinen augen ginge es nur über den weg einer rechtlichen annerkennung des berufsbildes einer wg, ob nun als selbständige oder als angestellte. Dies wäre die einzige möglichkeit um den schutze der girls (auch vor den arbeitgebern und den kunden) sicherzustellen und würde (wie Rita weiter oben beschreibt) auch gewisse ungerechtigkeiten im zusammenhang mit versicherungen und bankhandling etc. zumindestens recthlich klagbar machen zum schutze der wg’s, unabhäng ob aus ost oder alt EU-CH).

@ Vera
Das problem der dumpingpreise will die verordung eigentlich nicht lösen, auch wenn dass vielleicht die hoffnung von einzelnen wg’s sein mag (sorry Vera). Denn gerade der druck zurück in die illegalität erzeugt normalerweise eher einen ehöhten druck auf die preisgestaltung (zu ungunsten aller wg’s!

Für mich als freier ist es aber abolut unbedeutend woher eine wg stammt, für mich zählt ihr service und alles was dazugehört und was ich in diesem moment auch suche (wellnessangebot ode nur den schnellen schuss z. bsp.) und dass wird sich auch nicht ändern.
Aber der servcie ist rein prinzipiell nicht abhängig aus welche lande die wg stammt. Stimmt für mich der service den ich suche bei einem girl oder nicht ist hier die frage. Und nicht, stammt die wg nun aus Polen oder aus Bern Bümplitz oder Leipzig oder Budapest. Dass das für die anbieterinnen natürlich ein absolut hartes business ist, ist auch klar. Die Abhängig won Ihrem alter, aussehen etc. ist extrem, um, wenn überhaupt, ins geschäft mit einem kunden zu kommen.
Also dir weiterhin viel glück in deinem job und ich wünsch dir dass du den ausstieg rechtzeig schaffst.

Lieber Nögi,

Du hast bestimmt recht, wer aus den neuen EU-Ländern kommt wird benachteiligt.

Aber Nögi, die Grundsatzdiskussion zu diesem Thema hat doch stattgefunden! Am 25. September 2005 wurde über die erweiterte Personenfreizügigkeit abgestimmt!

Die Schweizer Demokraten hatten gegen den Bundesbeschluss zu Ausdehnung der Personenfreizügigkeit das Referendum ergriffen und wurden durch die SVP lautstark unterstützt.

Die Rechte war prinzipiell gegen die Personenfreizüzigkeit, wie sie überhaupt gegen alles ist, was sich jenseits des eigenen Gärtchens abspielt.

Die Schweizer Stimmberechtigten haben am 25. 9. 2005 beschlossen die erweiterte Personenfreizügigkeit schrittweise einzuführen, obwohl manchen die erweiterte Freizügigkeit weiblicher Personen vollends gereicht hätte.

Schrittweise bedeutet, dass bis zum Jahre 2011 eine Zuwanderungsbeschränkung ebeso gilt wie der Inländervorang.
Es gibt keine branchenspezifischen Ausnahmen. Die Stimmberechtigten sagten ja, unter der Bedingung, dass die Personenfreizügigkeit zum Schutze der einheimischen Arbeitnehmer durch flankierende Massnahmen begleitet. Dazu gehören auch Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit. Der Kanton Zürich erfüllt also mit seiner Weisung den Willen des Gesetzgebers und tut damit nichts anderes als seine Pflicht.

Ich denke, dass für den Kanton moralische Aspekte in dieser Frage keine Rolle spielen. Es hat sehr nüchtern einen Missbrauch der geltenden Gesetze festgestellt. Es bleibt ihm gar nichts anderes übrig als zu handeln.

@Simon

Danke Simon für Deine Aufklärung und Präzisierungen. Die hören sich ja nachgerade an, als ob sie direkt vom Pressedienst aus dem Walchetor kämen…

Ob im Kanton Zürich ein Gesetz verabschiedet wurde oder ob es sich, wie Du zutreffend präzisiert hast, um eine Weisung handelt, wie im hiesigen Kanton mit einem Gesetz umzugehen sei, d.h. wie dieses interpretiert werden soll ist im Kern an sich unerheblich .
Entscheidend ist doch, dass man sich im Kanton Zürich dafür stark macht, eine eidgenössische Entscheidung in Zürich zu präjudizieren– und das ganz in Linie mit der historisch gewachsenen Mentalität zürcherischer Polithirne. Dieses DNA lässt sich nicht so schnell abschütteln, auch nicht bei einer kulturellen und nationalen Durchmischung, wie sie Zürich erfahren hat. Dazu braucht s mehr als 30 Minarette oder ein paar hundert rumänische oder bulgarische Hürchen…
Aber ich will mich hier nicht, als Historiker aufspielen oder -, nein noch schlimmer - , wie Du meinst einen solchen mimen, aber manchmal tut es Not, gesellschaftliche und politische Eigenarten und Phänomene aus dem historischen Kontext verstehen zu wollen, denn da wird einem wieder einmal bewusst, wie wenig sich im Grundlegenden, im Selbstverständnis der Menschen vor allem der sogenannt „Mächtigen“ trotz gewaltiger sozialer, wirtschaftlicher Veränderungen geändert hat.

Deine Argumentation, dass sich mit der Weisung des Kt. Zürich Rechtsgleichheit hergestellt worden sei, und dies zum Wohle der sich prostituierenden Frauen, und dabei ein Beitrag geleistet worden sei, das „Gewerbe“ zu regulieren und zu normalisieren, das tönt mir nun doch etwas gar nach Pressesprecher der zürcherischen kantonal Behörden und ist realitätsfremd und widersprüchlich.

Was eigentlich Sache ist,hat Noegi hervorragend und sachlich zusammengefasst. Da gibt’s meinerseits nichts beizufügen.
Ich möchte bloss zu bedenken geben, dass man sich einmal grundsätzlich Gedanken machen sollte, weshalb Gesetze überhaupt verabschiedet werden und was deren Sinn und vor allem deren Auswirkung ist. Da stellt sich die Frage nach was ist Tatsache vor der Verabschiedung eines Gesetzes oder, wie hier, einer Weisung,und was wird sein nach der Einführung eben dieser.

Ich glaube, dass auch heute nach dem 1. Juni und auch künftig in den Zürcher Sexclubs in etwa gleich viele Rumäninnen und Bulgarinnen etc. herumstöckeln, nur mit dem Resultat, dass sie dies nach der
neuen Weisung des Kt. Zürich nun halt illegal tun, was sie ohne diese Weisung dann legal hätten tun können und die Zürcher Staatskasse ihre Konten durch Bussengelder wieder etwas aufmöbeln kann, und die Frauen, die ihr Gewerbe aus ihrer Not heraus tun, nebst dem familiären sozialen Stress zu Hause in der Fremde, wo sie zumindest ihre finanzielle Misere etwas lindern könnten – und zu welchem Preis…! - noch zusätzlichem Stress, eben jenem der Illegalität ausgesetzt sind.

Aber da kann ja nach Simon Sommer stramm argumentiert werden. Die Weiber sollen sich ans Gesetz halten, und einfach nicht in den KT Zürich einreisen dann haben sie keinen Stress.
Hey Simon, es ist ihre Not, die sie hierher bringt!
Könnten die hübschen Rumäninnen in ihrem Land ihre Probleme lösen, kannst sicher sein, sie würden sich mit keinem von uns abgeben und nicht einmal im Traum daran denken, in die heile Welt Zürichs einzudringen.
Warum machen wir es nun diesen Frauen noch besonders schwer durch eine Verfügung, die unter dem Strich niemandem wirklich etwas bringt?
Oder ist da die Hoffnung des Kt. Zürich – das wäre zynisch - , dass man durch die Emarginierung dieser Frauen in die Illegalität mit Bussen die Staatkassen füllen kann ?
Oder geht es halt doch darum, mit Zwingligeist der Prostitution einen Riegel zu schieben.
Es wäre doch gescheiter, nach Lösungen zu suchen, die dann auch greifen und dazu beitragen, die Prostitution als gesellschaftliches Phänomen und Ventil anzuerkennen

Galeotto

Danke:
StudioKelly für deine genau Aufklärung !

Gruss ladyslover

Und trotzdem treibt der Kanton Zürich mit der neuen Weisung die WG’s aus den neuen EU-Ländern nur unnötig in die Illegalität,
„das schleckt kei Geiss awäg !“

Erreichen wird man gar nichts, ausser eben vielleicht doch die Generierung von neuen Einnahmen in die Staatskasse
via den „allseits so beliebten Griff in’s Portmonai der Bürger“, siehe auch Kapitel Abzocke der Autofahrer,

Ansonsten wird das Business genau gleich weiter gehen, aber eben nur mit verschärften Regeln, nämlich viel mehr Stress für die betroffenen WG’s.
Andy