So einfach ist das nicht :
Wenn jemand aufgrund einer Werbung (sei es im Internet oder in einschlägigen Magazinen) einen Schweizer-Massagesalon besucht und dort eine „16jährige“ trifft, kann er nach gutem Treu und Glauben davon ausgehen, dass sie aus dem Schutzalter erwachsen ist. In diesem Fall Fall kann der Sex-Konsument NICHT bestraft werden. Sollte das Mädchen keine 16 Jahre alt sein, wird der Betreiber wegen Kuppelei verzeigt. Es ist seine Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, dass sämtliche Mitarbeiterinnen das erforderliche Schutzalter und die nötigen Arbeitsbewilligungen aufweisen. Schliesslich muss er ja auch Sozialabgaben (AHV-Beiträge etc) für die Girls abrechnen. Ich wiederhole noch einmal, dass der Konsument unter den erwähnten Umständen nicht bestraft werden kann, weil er nach gutem Treu und Glauben gehandelt hat.
Ganz etwas anderes ist es, wenn jemand eine „16 Jährige“ kennenlernt. Da muss er sich zuerst vergewissern, dass sie tatsächlich schon 16 Jahre alt ist (Ausweiskontrolle), bevor er sexuelle Handlungen mit ihr vornimmt. Unterlässt er diese Kontrolle, handelt er auf eigenes Risiko und kann (im Falle sie wäre noch keine 16 und er ist mehr als 3 Jahre älter als sie) bestraft werden (Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen). Sexuell minderjährig heisst „unter 16 Jahre alt“ und nicht etwa 18. Sollte das Girl z.Bsp. ihren Ausweis gefälscht haben, der Mann kontrolliert diesen und es kommt zu sexuellen Handlungen, wird der Mann wieder nicht bestraft, weil er nach gutem Treu und Glauben gehandelt hat. Stattdessen wird das Mädchen wegen Urkundenfälschung angegangen.
Im Ausland, besonders in Drittweltländern, kann man aufgrund der materiellen Not nicht davon ausgehen, dass wirklich jedes Girl 16 Jahre alt ist, auch wenn einem dies vom Betreiber oder vom Girl bestätigt wird. Da handelt man auf eigenes Risiko, wenn man den Ausweis nicht kontrolliert. Selbst wenn man ihn kontrolliert, könnte einem später gesagt werden, man hätte ja damit rechnen müssen, dass der Ausweis gefälscht sein könnte etc.
Ganz heikel sind auch Abhängigkeitsverhältnisse : Ein Lehrer, ein Leiter oder eine Amtsperson etc. darf unter keinen Umständen mit einer zugewiesenen Person etwas anfangen, sofern diese nicht 18 Jahre alt ist. Dies wäre evt. die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses und wird streng geahndet (mit Recht).
Die Moralapostel sind hier in diesem Forum völlig fehl am Platz. Der Titel dieses Threads heisst „echte 16jährige“ und verweist demnach auf keine verbotene oder illegale Handlung, sofern kein Abhängikeitsverhältnis besteht. Dies ist bei einer Prostituierten weitgehend ausgeschlossen. Es stellt sich ja erfahrungsgemäss sowieso die Frage, ob das Girl tatsächlich 16 Jahre alt ist oder in ihrem Ausweis nicht etwa 5 Jahre älter erscheint. Sofern das Girl mindestens 16 ist und es freiwillig macht (kann man bei einer Schweizerin ebenfalls davon ausgehen), gibt es überhaupt keine Schwierigkeiten.
Wer Mühe oder moralische Bedenken hat, einen echten Teeny über 16 zu besuchen, soll es sein lassen, für den (oder die) gibt es aber auch massenhaft ältere Alternativen. Die moralische Frage muss jeder selber mit sich abmachen und die diesbezüglichen Ansichten anderer Forumsteilnehmer ob es jetzt richtig oder falsch ist mit einer 16 jährigen zu schlafen interessieren in diesem Zusammenhang wohl niemanden.
Hört endlich auf, Sachen zu kritisieren, welche legal sind.
Ekspert