@Lucas
Dem möchte ich voll beipflichten. Nebst allen anderen Gründen warum man von sowas dringend Abstand nehmen sollte.
Gibt beileibe genüge Pros hier in der CH und sowiso im Grossraum Zürich, braucht sicher keine solchen Mehrimporte.
Und die Volldeppen die sich trotzdem drauf einlassen, die merken es spätestens dann wenn ihm eines Tages die „Holde Gattin“ die Pfannne über den Schädel zieht.
Ich würde es für kein Geld der Welt tun. Habe genug davon.
Das Geld, das man besitzt, ist das Mittel zur Freiheit, dasjenige, dem man nachjagt, das Mittel zur Knechtschaft.
Jean-Jacques Rousseau (1712-78), schweizer.-frz. Schriftsteller u. Philosoph
Das Geld hat noch keinen reich gemacht.
Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. - 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter
Gibt noch einen finanziellen Aspekt, den niemand angesprochen hat :
Die während der Ehe erarbeiteten AHV Beiträge werden ZWINGEND gesplittet, d.h. es wird einem nur die Hälfte angerechnet und die andere Hälfte geht an die Ehefrau. Sollte sie offizielles Einkommen haben (unwahrscheinlich), wäre es genau umgekehrt.
Auch die Pensionskasse kann bei einer Scheidung gesplittet werden, ich weiss nur nicht ob grad alles oder nur der Teil während der Ehe.
Wenn man die Risiken Unterhalt während der Ehe (Eheschutzrichter), Alimente (nach der Scheidung), AHV-Splitting und Pensionskassen-Splitting einberechnet, sehen die SFr. 30000.- Entschädigung schon grad ganz anders aus.
@ekspert
Ich kenne eine Pros. die hat sich ofiziell angemeldet und musste einen gewissen Betrag an Steuern zahlen. Da sie aber nicht gezahlt hat, ging man auf den Ehemann.
Ein Anwalt hat mir mal erzählt, das einzige wie man vorbeugen könne, sei ein Vertrag indem stehe, dass es sich um eine Scheinehe handle und wirklich nur den Zweck habe, dass sie/er eine Bewilligung erhält.
Super, ein Vertrag!! Nicht gültig da wiederrechtlich. Jeder Vertrag muss:
nicht gegen das Gesetz verstossen (in diesem Fall eher nicht)
moralisch sein (darüber könnte man streiten)
erfüllbar sein (ok)
oder für Juristen:
Art. 20
II. Nichtigkeit
1 Ein Vertrag, der einen unmöglichen oder widerrechtlichen Inhalt hat oder gegen die guten Sitten verstösst, ist nichtig.
2 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzunehmen ist, dass er ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre.
Ich liebe es, wenn Leute ihre „Leichen im Keller“ auch noch schriftlich festhalten.
@Kurt
Es geht hier ja darum, im Notfall beweisen zu können, dass es keine Ehe im Sinne des Gesetzes ist. Ob man in Kauf nimmt, dass man gebüsst werden kann, muss jeder selber für sich entscheiden.}
Es ist ja genauso wenig klug eine Pros. zu heiraten. Wenn man dann aber etwas beweisen will um noch Unterhaltsanforderungen etc. abzuweisen, macht das doch einen Sinn.
Anmerkungen für dieser Materie unkundige:
Ein Vertrag ist eine Obligation diese ist im Obligationenrecht seit 1911 geregelt.
Das Obligationenrecht (Im weiteren und im Volksmund OR genannt) kann hier bestellt werden:
Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ)
Bundeshaus West
CH-3000 Bern.
Preis, inkl. Porto dürfte unter 20.- Franken liegen. Eine sich immer wieder lohnende Anschaffung.
Oder auf jeder TwixTel CD ist u.a. auch das ganze OR mit dabei. Nebst diversen anderen, nicht minder interessanten, Publikationen.
Ich würde JEDEM der sich auch nur annähernd mit den obigen Gedanken beschäftig dringenst Anraten sich diese Publikation anzuschaffen und/oder sich beraten zu lassen.
Oder wirklich am allerbesten: Fuck off / Forget it !!!
ekspert bei der pensionskasse wird wie bei der AHV nur der angesammelte teil während der ehe gesplittet.
lucas denke da hat kurt recht
zusammenfassend:
wer trotz allen abmahnungen in der heutigen zeit ein WG heiratet. sollte im minimum einen ehevertrag auf gütertrennung (muss notariell beglaubigt sein) machen. dieser vertrag regelt aber nur das in der ehe mit eingebrachte sowie während der ehe erwirtschaftet angesammelte vermögen (dazu gehört die säule 3a und 3b).
bei scheidung kann aber trotzdem unterhaltszahlungen anfallen, erarbeitete AHV- und BVG-beiträge während der ehe werden gesplittet und aufgeteilt, für steuerschulden haften eheleute unabhängig des güterstandes solidarisch für die zeit in der sie während der ehe zusammengelebt haben und gemeinsam eine steuererklärung eingereicht haben.
und zu allerletzt darf man den damit teilweise psychisch verbundenen stressfaktor nicht vergessen.
nicht jeder Vertrag bzw. nicht jede Vertragsart ist im OR geregelt. Deshalb gibt es ja auch sogenannte Innominatskontrakte oder Verträge sui generis. Aber das ist jetzt wohl Juristenblabla, welches hier im Forum nix zu suchen hat
Wünsche allen eine schöne und anwalts- und gerichtslose Zeit…