Archiv bis und mit 08. Januar, 2004

Guter Beitrag von Tomcat. Selbstverständlich fällt jeder Club mit den Frauen. Was ein solcher Club auch bringt, ist dass sicher verschiedene Frauen (auch nicht professionelle Girls) dort mal schnell einen Zustupf verdienen können, ohne gleich registriert zu werden. Vielleicht auch mehr CH-Girls? Wir lassen uns doch alle überraschen. Mir scheint nur, dass die Girls in einem guten Club fast mehr erhalten bei einer halben Stunde, als nur Fr. 120.00.

Der Club befindet sich nicht im einstöckigen Bürogebäude, sondern im 3 stöckigen grossen Hauptgebäude. Von Aussen gesehen sind alle drei Stockwerke Club. Was den Komentar von denis betrifft, so versuch es doch mal mit rechnen. Im Life zb. kostet die 1/2 Std. doch 240.-- wobei der Betreiber sich ganz offensichtlich 40.-- gleich mal als angebliche MwSt. unter den Nagel reisst und dann dem Girl von den verbleibenden 200.-- nochmals 40%, sprich Fr. 80.-- abnimmt. Verbleiben doch noch ganze Fr. 120.-- für die Workerin. Gemäss den Inseraten des Globe kostet dort die halbe Std. 120.-- ohne auch noch etwas abzugeben. Wer rechnet gerne netto und wem ist die hälfte abgeben lieber? Fürs Girl eigentlich, bis auf die psychische 50% Abgabebelastung egal, aber ich gehe dann doch für Fr. 240.-- zwei mal mit einer eine halbe Stunde. Auch Bauchnuschtis können rechnen denis.
Servus.

Gut gebrüllt Löwe
Allerdings geht Deine Rechnung mathematisch fast so gut auf wie die Beteuerung eines durchschnittlichen Politikers (vor den Wahlen).
Wenn die Girls auch noch einen fetten Eintritt liegen lassen (müssen), dann fahren sie wohl schon etwas (allerdings nur etwas) schlechter als in Deiner Rechnung.
Aber wo Du recht hast, hast Du recht: Mehr gepoppt wird bei den Preisen mit Sicherheit.

Könnte mir gut vorstellen, dass viele WG’s aus der EU kommen.
Die EU zieht ihre Kreise ja inzwischen bis ins Baltikum und … (… vielleicht kommt bald Lateinamerika auch noch dazu? )

Odysseus, der in Gedanken schon in der Dom. Rep. ist. In Kuba ist der (T)Euro ja bereits DIE Währung schlechthin.

Das Thema Bewilligung ist seit dem Freizügigkeitsabkommen für EU-Girls auch keins mehr, was die vermehrte Zuwanderung beweist. Mehr CH-Girls wäre natürlich super. Aber entscheidend bleibt immer noch der Service.

Gruss
Gandalf

@Löwenmann
Ja ja nich nur wer Lesen kann ist im Vorteil. Auch Rechnen zu können zahlt sich aus. Bei deiner obigen Rechnung wären das ja i.e. 17% MWSt.

Hat sich da nie so ein feiner Berater mal darum gekümmert und dem Rechnen unkundigen Damen erklärt das der MWST Satz hier in der CH bei knapp der Hälfte liegt?

Bez. Stao:
Ich will ja nicht kleinlich sein, aber gemäss Hausnummer und Plan auf der Website müsste es das einstöckige Gebäude sein. Oder lügt mich mein Komputer wieder einmal an. Der ist nämlich manchmal ein ganz hinterfotziger und verschlager Hund.
Aber eventuell kann der Betreiber ja noch die GPS Koordinaten angeben und damit für Klarheit sorgen. Denn dann wäre nämlich schon mal eine sehr grosse Chance da, dann bei Zeiten die richtigen Räume zu finden.

Denn ich bin mir da nicht so sicher ob es auf uneingeschränkte Begeisterung stösst wenn einzelne Herren oder Damen in „Sportbekleidung“ plötzlich in einer Moschee zum „wellnessen“ auftauchen.

@Gandalf
Stimmt nicht, in der CH brauchen ausländische Girls die in einem Studio legal arbeiten wollen, nach wie vor eine Arbeitsbewilligung.

Ob die Halbestunde dann auch wirklich immer 30 Min. dauert, wird man sehen… Oft ist es in derartigen Sauna-Clubs ja so, dass es einfach eine Abfertigungsnummer ist, die dann maximal 30 Min. dauert, oft aber nur ca. 15.

@ Tomcat
Habe nicht gesagt, dass sie keine Bewilligung brauchen. Aber im Gegensatz zu früher ist es heute kein Problem mehr, eine zu erhalten. Die Girls können diese als selbständig erwerbend beantragen. Ist eine reine Formalität. Das gilt natürlich aber nur für Girls aus EU-Ländern (bezüglich der EU-Erweiterung wird noch eifrig diskutiert). Für Girls aus sog. Drittstaaten gilt nach wie vor: no way.

Habe heute einen Besuch an meinem Ex-Wohnort und dabei einen Abstecher zum Globe gemacht. Konnte sogar durch die offenen Hintertüren einen kleinen Augenschein nehmen. Also, keine Angst sich zu verirren. Der Laden und auch der Eingang sind nicht zu übersehen. Nach meiner Zählweise hat das Haus 3 Stockwerke. Ob bzw. wie alle ausgebaut sind, kann ich nicht sagen. Soweit ich erkennen konnte, sind die Arbeiten tatsächlich im Endstadium, sodass einer pünktlichen Eröffnung nichts im Wege stehen sollte. Die Einrichtung ist Geschmacksache, ich fand sie ziemlich kitschig; würde glatt ins Disneyland passen. Ich fand auch, dass etwas gar viel hineingepresst wurde. Es gibt kaum grössere freie Flächen. Nicht besonders gemütlich oder gar romantisch. Aber ansonsten nicht übel und alles schon sehr sauber.

Gruss
Gandalf

NEWS
Lieber Gast
Der Club Globe öffnet nun definitiv am 9. Januar 2004.
Wir würden uns freuen, wenn wir Dich als einer der Ersten auf unserer Weltreise begrüssen dürfen.
Da wart ich mal bis die altgedienten ST Hasen einen testbericht abliefern!

UNSER CLUB
Athen
Hollywood Moviestar Kino
Istanbul
Kitzbühel Skihütte
Mexico
Paris Bistro l’amour
Pompeji
Zermatt (Jagdhütte)
Ägypten
Wo bleibt Südamerika, Brasilien? Sex around the world…

INFOS
Preise:
Club-Eintritt : 90 CHF
1/2 Std.-Service : 120 CHF
Adresse:
Ifangstrasse 2, 8603 Schwerzenbach
Kontakt:
Tel. +41 1 355 59 84
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 11:00 - 01:00
Freitag und Samstag 11:00 - 03:00
Sonntag 14:00 - 24:00
Eintritt + 1/2h=210.- das muss dann schon Super Service geboten werden… der atemberaubendste Club… wo bleibt da die Konkurrenz zu anderen Clubs?

GIRLS
Unser Fotograf macht zur Zeit Überstunden und ist darum bemüht, Dir so schnell wie möglich die ersten Fotos unserer Girls zu liefern.
dann knips mal schön lieber Fotograf, dass wir die heissen ladies sehen!

LAGEPLAN

da bleibt eigentlich nur noch eine Frage zu klären: wieviele Stockwerke hat dieser Club und wo bleibt der Eiffelturm in Paris? Anyway, bin auf die girls und die ersten hoffentlich megageilen Postings gespannt!

Gruss Matador, der mal in grüner Schrift mit NEWS NEWS im ST begonnen hat! back to the roots! Good old times, sniff

Lieber Matador!

Hey wie wärs mit einbisschen mehr Geduld? Der Club hat noch nicht mal seine Pforten geöffnet, schon lästerst du hier ab.

Wer die Webseite in letzer Zeit öfters besucht hat, konnte festellen, dass vorzu neue Bilder veröffentlicht wurden. Also schliesse ich daraus, dass es noch mehr „Räume oder Länder“ gibt. Doch auch das sind nur Spekulationen, es heisst ABWARTEN.

Für mich zumindest ist die Spannung am Zenit angekommen, ich will nun endlich mal Club Globe Luft schnuppern, denn diese ist bestimmt nicht nur Heiss :wink:

Was für mich klar ist, hier sind Profis am Werk, die genau wissen, wie man eine Überaschung verpackt.

Mer gseht sich im Globe ;o)

@Gandalf
Wäre mir aber neu, dass auch nicht mit einem CH verheiratete Girls eine Arbeitsbewilligung erhalten.
Ausländerinnen aus Nicht-EU-Ländern erhalten sofort eine Arbeitsbewilligung sobald sie mit einem CH verheiratet sind.

@Matador
Gut gebrüllt Löwe.

… und so ist es ganz genau:

Am 1. Juni 2002 trat das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gleichzeitig mit den anderen sechs sektoriellen Abkommen in Kraft (Bilaterale I). Das Abkommen über den freien Personenverkehr regelt sowohl die Einreise und den Aufenthalt der Angehörigen der Mitgliedstaaten der EU in der Schweiz als auch der Schweizer in der EU. Der freie Personenverkehr wird schrittweise eingeführt.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt während einer Übergangsfrist von fünf Jahren weiterhin beschränkt. Diese arbeitsmarktlichen Beschränkungen werden aber stufenweise abgebaut. Die Schweiz hat zudem die Möglichkeit, fünf bis zwölf Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens im Falle einer unerwartet hohen Zunahme der Zuwanderung aus der EU erneut Höchstzahlen einzuführen.

Für EU-Bürger in der Schweiz und für Schweizer in der EU gelten nach der Zulassung die gleichen Lebens- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer (Grundsatz der Inländergleichbehandlung).

Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende haben in der Schweiz - unter Vorbehalt der Regelungen während der Übergangsfrist - das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit. Sie haben zudem die folgenden Rechte: freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes, freier Berufs- und Stellenwechsel und das Recht auf Familiennachzug. EU-Bürger mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung müssen in Zukunft nach Ablauf ihrer Bewilligung die Schweiz nicht mehr verlassen, sondern können ohne Unterbrechung des Aufenthalts eine neue Stelle suchen.

Nichterwerbstätige wie Rentner und Studierende haben unmittelbar mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens - d.h. ohne Übergangsfrist - ein Recht auf Einreise und Aufenthalt, sofern sie gegen Unfall und Krankheit versichert sind und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

EU-Bürger, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, haben ein Recht auf Verlängerung oder Erneuerung ihrer Bewilligung. Sie können sich unmittelbar auf alle Rechte aus dem Abkommen berufen. Die bisherigen Ausländerausweise werden nicht sofort, sondern erst bei ihrer Verlängerung oder Erneuerung ausgetauscht.

Das Saisonnierstatut fällt unmittelbar mit dem Inkrafttreten des Abkommens weg; bereits anwesende Saisonniers und auch Kurzaufenthalter sind deshalb nicht mehr gezwungen, nach Ablauf ihrer Bewilligung aus der Schweiz auszureisen.

Das Freizügigkeitsabkommen regelt weiter die gegenseitige Anerkennung der Diplome und die Koordination der Sozialversicherungen.

Regelung für Drittstaatsangehörige in der BVO
Die revidierte Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO), die weiterhin bei Drittstaatsangehörigen zur Anwendung kommt, tritt ebenfalls am 1. Juni 2002 in Kraft. An der Rechtsstellung der Drittstaatsangehörigen ändert sich allerdings nichts.