Archiv bis und mit 07. Juli, 2007

Wir sollten die Sache auch einmal aus der Sicht der Bürokraten in den Ämtern betrachten. Sie leben davon, sich Regeln und Vorschriften auszudenken, deren Einhaltung nachher von den gleichen oder anderen Bürokraten überwacht und kontrolliert werden muss. Sorge um einheimisches WG-Schaffen muss da keine Rolle spielen. Als Ziel eignet sich die Rotlicht-Branche, die nicht für eine starke Lobby bekannt ist. Da die Betroffenen der Regulierung naturgemäss versuchen werden, die Vorschrift zu umgehen (häufig durchaus legal), ruft dies nach weiteren Vorschriften, um diesen „Missbrauch“ zu bekämpfen. Die Vorschrift löst kein Problem und schafft ein paar neue (echte oder scheinbare). Die Beschäftigung für die Beamten ist damit längerfristig gesichert. Im konkreten Fall könnten die Auswirkungen durchaus negativ sein, z.B. Zunahme der Strassenprostitution. Vielleicht findet der Markt auch Formen des Angebotes, bei denen nicht einfach behauptet werden kann, die WG’s arbeiteten nicht selbständig. Auch Clubs, die sich auf ungarischsprachige Kunden konzentrieren, dürften es einfach haben. Grosse Sorgen muss man sich aus Sicht des Konsumenten nicht machen. Der Markt ist kreativer und innovativer als alle Bürokraten zusammen.

Grüsse Dan

@Simon Sommer

verstehe ich das richtig, nach der neuen Gesetzgebung dürfen Frauen aus Polen und Ungarn noch arbeiten, den Mädels aus den neuen EU - Beitrittsländer wie Rumänien od. Bulgarien bleibt es aber verwehrt?

@wunderpopper

die neue regelung gilt für die e-10 ländern ohne malta und zypern. oder ausgedeutscht: personen aus estland, lettland, litauen, polen, slowenien, slowakei, tschechien, ungarn können sich erst ab mai 2011 der vollen freizügigkeit erfreuen.

es ist jedoch anzunehmen, dass die frauen - und/oder ihre manager - diese fünf jahre mit kreativen lösungen überbrücken werden.

@Lars Büttigkofer

Glaub mir doch, es gibt keine neue Gesetzgebung! Es gibt bloss eine neue Weisung. Danach gelten Frauen aus den acht 2004 beigetretenen Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) nicht mehr als selbständigerwerbend, wenn sie als Prostituierte in Clubs arbeiten. Als Angestellte in einem Club können sie eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn dies durch die Zulassungsbeschränkungen nicht verhindert wird.

Für Rumänien und Bulgarien gilt die Personenfreizügigkeit nicht.

@Simon
Hier geht es nicht um die zuwanderungsbestimmungen. Hier geht es um die ungleichbehandlung von frauen aus alt europa inkl CH und neueuopa (allerdings ohne Ru und Bu, da mit diesen ländern noch keine freizügigkeitsvereinbarungen seitens der CH unterzeichnet wurden). Und das ist das hauptroblem juristisch gesehen für mich. Den frauen aus Polen, Tschechien, Slowakien, etc (wie gesagt ohne Ru und Bu) werden gegenüber den frauen aus DE, AT, Fr, IT, GR, HO. DK, etc. in der gleichen tätigkeit, und nochmals zum mitschreiben, IN DER GLEICHEN TÄTIKGEIT, anders behandelt und das ist auf keinen fall, wenigstens für mich als nichtjurist, legal, sondern ILLEGAL. Und ich denke nicht, dass die EU dass bei anderen berufsgattunen tolerieren würde!
Sorry für meine aggresive schreibweise, aber ich habe mühe mit unserer versuchten rechtsprechung, wenn sie zu ungleichbehandlung von personen führt.
salut nögi

Hallo Nögi,

du hast Mühe mit der Ungleichbehandlung von Personen und das habe ich eigentlich selber auch. Der tiefere Grund dieser Ungleichbehandlung dürfte in einer anderen Art Ungleichheit liegen, die ganz einfach wirtschaftlicher Natur ist. Ungleich sind nicht bloss deutsche gegenüber polnischen Frauen, sondern auch deutsche gegenüber türkischen, ghanesischen und haitianischen Frauen. Und denke erst einmal an die Männer!

Ist diese Ungleichheit ein Problem?

Ich hoffe du bist dir im klaren darüber das ein ukrainischer Tellerwäscher hierzulande nicht ohne weiteres einen Job findet. Die Ungleichbehandlung die du meinst, betrifft in der Tat alle Berufsgruppen.

Wieso soll sie nicht beide Geschlechter betreffen?

@Simon Sommer

tja dann bin ich halt ein Schwein! Wenn Du das so sehen willst. Ich kann gut damit leben.

Aber ich bin immer noch lieber ein Schwein, als ein dummes Schwein!

Weiter möchte ich Deine Ausführungen nicht kommentieren! Ist mir schlicht zu blöd. Mit solchen Salon-Sozis-Gutmenschen wie Dir kommt man eh nicht weiter. Du hast ja am Schluss sowieso immer recht. Stimmts?

@Vera

Lies erst mal richtig was ich geschrieben habe. Dann darfst Du wieder Gackern. Ich habe nicht geschrieben dass ein WG 4 Freier pro Stunde macht. Das ist tatsächlich lächerlich.

@Simon Sommer

Hallo Simon,

Ich finde es gut, dass Du das Problem aus Deiner Warte, das heisst aus jener des Beamten auslotest. Das ist die juristische Realität, der die Beamten geflissentlich Nachhalt gebieten müssen. Damit sage ich nun nicht, dass Du Chefbeamter welch Besoldungsklasse auch immer oder sonst ähnliches bist - ist hier und auch sonst an sich egal und unerheblich- , denn Du könntest Dich hier in der Diskussion einfach bloss abstrakt und losgelöst von jeglicher Interessengruppe auf den Standpunkt der Beamten begeben haben. Dies wäre völlig legitim und, wie sich gezeigt hat, durchaus aufschlussreich.

Dass Du Dich ja selbst an „gewissen“ Ungereimtheiten, die jedem Gesetz oder Weisung innewohnt störst, ehrt dich, und zeigt, dass Du nicht unbedingt zu den verbohrten Beamten und Juristen (gehörtest Du zu dieser Kategorie) - jenen die das abstrakte Gesetz zum höchsten Gut des Menschen erheben - zu zählen bist und die Sachlage einfach ohne grössere Emotionen aus der Warte der Verwaltung und der Gesetzgebung darstellst.
Diese Sicht ungesehen ob Du Dich damit identifizierst oder nicht - ist wichtig und sachlich.

Ebenso wichtig ist auch die Sicht der Dinge, wie sie ausserhalb der Realität der Weisungen und Gesetze aussieht und da hat Dan, wie ich meine, mit Bezug auf das „Gewerbe“ so ziemlich ins Schwarze getroffen. Es wird - egal ob mit behördlichen Weisungen oder ohne - auch künftig munter weiter gewurschtelt, so wie ich das auch schon geschrieben habe.

Meines Erachtens happert es an der Gesetzgebung und deren Interpretatoren, wie jene Zürcher Beamten, die diesbezüglich eine Weisung für die Prostitution herausgegeben haben, gerade in diesem Aspekt gewaltig.
Leider ist es schon so, dass Juristen und CHefbeamte, die letztere bemühen, die Dinge nicht immer so sehen wie sie konkret sind und entsprechende Gesetze mit Hang zum Abstrakten verabschieden. Dass es dann aber nicht unbedingt gut rauskommt ist nicht verwunderlich.

Klar, kann man es mit einem Gesetz nie allen gut machen, es gibt immer und überall eine Sonnen- und eine Schattenseite - win/win gibt es nie- , nur sollte man sich dabei stets überlegen, wo liegen die grösseren Übel und was ist unter dem Strich wirklich Sache, dh. was ist verhältnismässig. Kurz man sollte, die grösseren Zusammenhänge und Querverbindungen auch aus anderen Warten auch aus der Basis orten bevor man ein Gesetz verabschiedet und entsprechend handeln.
Dazu braucht es eine beträchtliche Flexibilitätsfähigkeit im Denken und - warum nicht ? - Fühlen, und die ist ja nicht unbedingt die Stärke der Gesetzgeber und schon gar nicht deren Exekutoren und erst recht nicht der Polizei.
Aus ihnen rekrutieren sich ja auch kaum je Intellektuelle, die versuchten, die Dinge in grösseren (auch zeitlichen und örtlichen)Zusammenhängen zu sehen.

Anderes verhält es bei jenen Juristen, die sich mit dem Gesetz als Verteidiger auseinandersetzen müssen, bei denen ist nun zum Erfolg allerdings Flexibilität gerade das unabdingbare „must“. Und mit Bezug auf das hier in diesem thread in Frage stehende Problem wird diese Kategorie von Juristen und deren Denkflexibilität künftig stark gefordert werden…

Galeotto

Oh Mannnnnnnn… Es gibt offensichtlich einige Profi- und Hobbyjuristen unter uns. Gelinde gesagt staune ich über ein solches profundes Fachwissen und die daraus resultierenden Postings… Ich hoffe nur, dass die zuständigen Beamten eifrige ST- Leser sind…

Ich bleibe bei meiner Meinung. Es ist ein absolut unnötiges Gesetzt/Verordnung das weder die Kriminalität noch Gesetz-Missbrauch in der Branche bekämpfen wird. Die Situation für uns Kunden und die der WG’s wird wahrscheinlich nicht besser und nicht schlechter als vor dem 1. Juni 2007. Vielleicht mit einer Ausnahme, dass man in Europa über uns schmunzeln wird. Weil wir Schweizer wieder einmal fertig bringen den Liberalismus (selbst in der Sex-Branche) um dem uns so viele beneiden, eigenhändig zu torpedieren…

Ich versteh den ganzen Aufruhr nicht. Finde den Entscheid auch richtig. Was änderet es in der Praxis? Einzig und alleine, dass die Betreiber JETZT den Nachweis erbringen müssen, dass SIE zuwenig WG’s aus den „erlaubten“ EU-Staaten rekrutieren können. Kein Arbeitsverbot nichts. Einfach, auch sie brauchen eine Arbeitsbewilligung wie viele Frauen und Männern in anderen Berufen auch, ob als Putzkraft, auf dem Bau in technischen Berufen usw. Soviel Aufwand kann man doch den Betreibern zumuten. Wobei … es ist Sommerzeit, da würde ich auch lieber mit dem Boot auf den See dümpeln oder golfen oder Parties schmeissen. KMU Unternehmer schaffen das auch.

Jedoch hab ich hab fast das Gefühl, vielen steht der Angstschweiss im Nacken, dass ohne WG’s aus „Ländern die Not leiden“ (wie hier jemand schrieb) die Preise stabil bleiben und der Service nicht noch ausgefallener wird. Wie hoch muss das Ego jubilieren, wenn man ein WG in Not „beglücken“ kann. (Jetzt war ich aber grausam moralisierend)

Es gibt in der Zwischenzeit tausende von WG’s in diesem Lande. Seit ihr mit diesen nicht Zufrieden? Ich bin mir sicher, dass die Betreiber eine Lösung finden.

Galeotto und jetzt unterstell mir doch auch, ich sei ein Beamter.

@Mimmozh
Nö, das unterstell ich weder Dir noch Simon, wenn Du genau liest, denn es ist eh unerheblich und ändert an der Sache rein nichts, ob Du Beamter oder sonstwas bist.
PS. Störte es Dich etwa gar, als Beamter gesehen zu werden, wäre der „soziale Absturz“ zum Golf spielenden Beamten zu unerträglich… ?

Auch „grausam moralisierend“ bist Du nicht, höchstens: schlicht am Thema vorbei polemisierend.

Ich glaube kaum, dass irgend einem der hier Schreibenden die Angst im Nacken steht vor der angeblichen Aussicht, künftig darauf verzichten zu müssen, sein Ego beim „Beglücken“ der „Not leidenden“ Ostladies jubilieren zu lassen. Wenn schon von Befürchtung die Rede ist, dann eher von jener, welche Rocketman angesprochen hat, nämlich, dass wir uns hierzulande durch die in Frage stehende Weisung des KT Zürich wieder einmal als Hinterwäldler profiliert haben und - so Rocketman - den „Liberalismus eigenhändig torpedieren“ und wiederum die Schwächsten ans Messer liefern.

An den Haaren herbei gezogen, dass hier wegen dieser kantonalen Weisung irgendjemand im ST sich der Hoffnung auf eine weitere Eskalation im Preisdumping und im Servicangebot im Sexgewerbe beraubt sehen soll.

Und sollte doch irgendeiner solche kranke Hoffnungen hegen, so kann man nur hoffen, dass sie nie in Erfüllung gehen werden, denn was den WGs zur Zeit so alles zugemutet wird gerade mit Bezug auf „baggernde Bearbeitung“ seitens der Freier „zugunsten“ eines Service „GV ohne“ ist hirnwindig. Aber eben, Mimmozh, diese Thematik hat nun mit diesem thread hier eigentlich nicht viel zu tun und wäre es durchaus wert - da gehe ich mit Dir einig- , an anderer Stelle mit deutlichen Worten diskutiert zu werden.

Galeotto

Meine <> zunge
Ist es so schwer zu verstehen???
Nehme wir ein beispiel: Eine wg aus dem bella italien bekommt ohne probleme den status einer selbständig erwerbenden, eine dame aus den neueren (nicht neuesten) EU ländern bekommt den status als selbständig erwerbende eben nicht, bei gleichem arbeitsprofil notabene. Ich hoffe du hast es jetzt capisch.

Oder noch einfacher, ich als original TG kann im kt ZH nicht als selbständig erwerbender in einem salon arbeiten (jetzt rmal rein unabhängig welche arbeit dass ich verrichte, nur weil ich aus dem kanton TG stamme). Du als alteingesessener kt AI insasse, kannst hingegen in kt ZH deine tätigkeit als selbständig erwerbender ausüben, eben nur weil du aus dem alteingesessen Kt AI stammst. Jetzt capisch.

Hat das irgend etwas zu tun mit rechtsgleichheit?? Vor dem gesetze gleich? Ein recht für alle???

Also entweder Mann erkennt generell nicht den status der selbständigen erwerbstätigeit für eine wg, oder man erkennt.

Sorry, my error. ich dachte wir seien in einem rechtsstaat und das hätte irgend etwas zu tun mit gleichen rechten (und plichten) für alle. Meine unbedarfte grundschulausbildung hat wohl hier wieder einmal seine zügel schleifen lassen. Nichts für ungut. Entschuldigung, sorry

mein „lieber“ noegi#1.

Sicher verstehe ich deine Argumentation. Nur ist mir nicht klar, weshalb ausgerechnet ein WG mehr rechte haben soll als andere Bürger aus ihrem Land. Es hat in diesem Lande tausende von Frauen und Männer aus diesen Regionen, die einer bürgerlichen Tätigkeit nachgehen, dass mit einer Arbeitsbewilligung. Die Arbeitgeber konnten den Nachweis erbringen, und sie arbeiten. Ihre Landsleute zahlen sogar Steuern, Sozialleistungen und Versicherungen. Weshalb soll jetzt gerade ein WG gegenüber ihren Landsleuten bevorteilt werden?

@noegi

Ja Noegi, ein bisschen Staatkundeunterricht würde dir bestimmt nicht schaden. Dein Wunsch nach Gleichheit für alle in Ehren, aber im Augenblick ist es doch so, dass die Erde in Staaten eingeteilt ist und das alle diese Staaten Rechtssysteme kennen, die teilweise beträchtlich voneinander abweichen.

Die Rechte des einen Staates gelten auf seinem Terretorium und der Nachbarstaat kennt andere Gesetzte. Trotzdem können beide Staaten unter Umständen als Rechtsstaaten gelten.

Die Staatsbürger in einem bestimmten Staat verleiht einer Person besondere Rechte, welche für Personen anderer Staatsbürgerschaft nicht gelten. So habe ich als Schweizer Staatsbürger nicht das Recht an polnischen Wahlen teilzunehmen, beispielsweise. Oder ich kann mich nicht ohne weiteres in den USA niederlassen und für Reisen in bestimmte Staaten brauche ich ein Visum.

Für die Angehörigen der meisten europäischen Länder, gibt es neben der Staatsbürgerschaft die Unionsbürgerschaft, eingeführt durch die Maastrichter Verträge, welche den Unionsbürgern Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht innerhalb der EU garantiert. Die Rechte der Unionsbürgerschaft sind in allen EU-Staaten gleich.

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Mit den bilateralen Verträgen wurde aber eine rechtliche Annäherung der Schweiz an die EU geschaffen. Diese Annäherung erfolgte etappenweise. Bei der Verhandlungen über die bilateralen Abkommen I bestand die EU aus 15 Staaten. So gelten diese Verträge eben für diese 15 Staaten.

Nach der Erweiterung der EU waren neue Verträge nötig, welche das Verhältnis der Schweiz zu den neuen EU-Mitgliedern regeln sollten. Die EU forderte von der Schweiz die rechtliche Gleichbehandlung aller EU Staaten. Die Schweiz forderte von der EU Übergangsfristen. Aus dieser etappenweisen Entwicklung und diesen Übergangsfristen ergibt sich die ungleiche Behandlung der Staatsbürgern aus den neuen und alten EU-Staaten.

Diese Ungleichbehandlung ist bis 2011 befristet und es werden alle Angehörigen der neuen EU-Staaten gleich behandelt.

Nun ja, da ich lieber Escort buche ist mir dieser Entscheid persönlich nicht so wichtig. Könnte sich im Escortbereich sogar positiv auswirken.
Von der Menschlichen Seite her ist es aber eine Sauerei. Wieder werden einfach ohne fundierte Abklärungen und Begründungen, Entscheide gefällt, die niemand versteht.
Mich würde interessieren wie im Verhältnis zur Liberalisierung, die Vergewaltigungsfälle, Rotlichtkriminalität und Staatseinnahmen, aus diesem Bereich verlaufen sind. Fakts anstatt plötzlich, neu ausgelegte Gesetze!
Mit diesem Medienrummel haben die Verantwortlichen aber bestimmt nicht gerechnet.

@all
. . . worüber ihr euch auch immer streitet.
Schickt die tollen Girls ohne Arbeitsbewilligung im Kanton Zürich endlich nach Bern; da herrscht nämlich Notstand!
Happy Hunting Markus

@all
Offenbar hat es unter den Zürcher Beamten doch noch ein paar kluge Köpfe, denn - so ein Bericht des Tagesanzeigers vom Samstag 30.06.07 - ist das AWA von seiner Weisung vom 1. Juni zurückgekrebst. Die Chefjuristen haben wohl gemerkt, dass diese Weisung vermutlich einige juristische Einwände verursacht hätte und diese eh nicht gegriffen hätte, wie auch die Bürokraten nach einer Negativerfahrung während knapp eines Monats wohl gemerkt haben dürften, dass diese Weisung - auch administrativ - gar nicht so einfach umzusetzen gewesen wäre.
Das ganze war also ein Schlag ins Wasser und, wie von mir bereits moniert, eine Posse aus Seldwyla.

Immerhin sind die Chefbeamten und Juristen in Kantonsdiensten - das sei ihnen zugestanden und verdankt - offenbar lernfähig - und das ist gar nicht so eine Selbstverständlichkeit, denn mit einem Rückzieher eines Fehlentscheides steht immer auch eine gehörige Portion an Prestige auf dem Spiel. Ungeachtet dieses Risikos ist man trotzdem auf den Entscheid dieser verkorksten Weisung zurückgekommen, dafür darf den Entscheidungsträgern ein Kränzchen gewunden werden.

Galeotto

Ost-Frauen in Salons wieder legal


quote:

Ab sofort gelten die meisten Masseusen aus den neuen EU-Staaten wieder als selbstständig erwerbend. Damit dürfen sie in Erotikklubs arbeiten.

Zürich. - Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat ein Merkblatt veröffentlicht, wonach Frauen aus den neuen EU-Ländern bis zu 90 Tage im Jahr als selbstständig Erwerbende in Zürcher Erotik-Etablissements arbeiten können. Damit ist die Weisung, die der Kanton am 1. Juni eingeführt hat nicht mehr gültig. Der Grund für den Rückzieher des AWA liegt laut Pressesprecher Heinrich Alper unter anderem im Widerstand, den die Weisung vom 1. Juni unter Klubbetreibern und Sexarbeiterinnen ausgelöst hatte. «Ihre Argumente sind zum Teil berechtigt», räumt Alper ein. «Die Regelung war zu restriktiv.»

Diese Regelung war von Amtschef Bruno Sauter veranlasst worden, damit «der Vorrang der inländischen Arbeitskräfte und die Rekrutierungsprioritäten der alten EU/Efta-Staaten gelten», wie Cristina Micieli vom Rechtsdienst des AWA damals sagte. Nach der Weisung vom 1. Juni galten so genannte Masseusen plötzlich als unselbstständig erwerbend. Damit brauchten Sexarbeiterinnen aus den EU-8-Staaten - Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, der Slowakei sowie den baltischen Staaten - eine Arbeitsbewilligung, um in Erotik-Etablissements anzuschaffen. Um diese zu bekommen, hätte ein Salonbetreiber nachweisen müssen, dass er keine Schweizerinnen und keine Arbeitskräfte aus den alten EU-Staaten findet.

Selbstständigkeit nachweisen

Das AWA reagierte so auf die steigende Anzahl Sexarbeiterinnen aus Osteuropa. Die gemeldeten Arbeitstage betrugen im Oktober 2006 rund 2000 pro Monat, im März 2007 waren es 5000. Der Nachweis ist laut neuster Regelung des AWA nicht mehr nötig. Sexarbeiterinnen aus den neuen EU-Staaten erhalten wieder im Meldeverfahren eine Bestätigung. Allerdings müssen sie im Gegensatz zu früher ihre Unterlagen beim AWA persönlich einreichen und eine Benutzungsvereinbarung mit dem Klub vorweisen. Diese Vereinbarung betrifft «die Benützung von Räumlichkeiten zur Ausübung des Gewerbes» und dient als Nachweis der Selbstständigkeit. Vor der Praxisänderung am 1. Juni erfolgte die Meldung der Klubbetreiber grösstenteils elektronisch.

Die Meldebestätigung muss auch wieder persönlich von den Frauen abgeholt und bar bezahlt werden. Der Grund dafür liegt laut Alper im Bestreben des AWA, dem Missbrauch der Selbstständigkeit einen Riegel vorzuschieben. «So können wir besser abklären, ob eine Selbstständigkeit wirklich vorliegt», sagt Alper. Eine Garantie gebe es jedoch nie.

Prostituierte bleiben nur immer kurz

Die Praxisänderung vom 1. Juni hatte unter Sexarbeiterinnen und Klubbesitzern für Aufruhr gesorgt. Zu reden gab vor allem die Informationspolitik des AWA. Dass Masseusen von einem Tag auf den anderen als unselbstständig erwerbend galten, wurde im Voraus nicht angekündigt. Die Begründung des AWA, es könne nicht nachgewiesen werden, dass ihre Erwerbstätigkeit vollumfänglich auf eigene Rechnung und in völlig unabhängiger Stellung erfolge, leuchtete vielen nicht ein. Zudem sei es unpraktikabel, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. «Eine Prostituierte kommt und geht, wann sie will. Sie bleibt kaum länger als acht Tage in der Schweiz», sagte ein Zürcher Erotik-Unternehmer. Das AWA bestätigt, dass seit dem 1. Juni keine Arbeitsbewilligungen für Sexarbeiterinnen ausgestellt wurden, obwohl Gesuche eingegangen waren. <!-/quote-!>



artikel: tagi.ch/dyn/news/zuerich/767072.html

@all
Ich mag’s allen Zürcher-3-Beinern ja gönnen. Trotzdem, nun bleibt Bern weiterhin Ödland.
Happy Hunting Markus

hallo allersits

komme etwas spät in den Thread, ich weiss. Das AWA hat also vorübergehend verlauten lassen, dass diese paar Ost-Girls nicht mehr als selbstständig Erwerbende durchgehen. Und ich dachte immer, dass man (ähem, besser: frau) in diesem Job immer nur Selbstständige sein kann, weil sonst der Arbeitgeber in teufels Küche kommt wegen Förderung der Prositution etc.?

Wie auch immer: die Ungleichbehandlung finde ich auch stossend, aber rein rechtlich geht das wohl in Ordnung, so wie das abgeleitet wird. Andererseits: m.E. wäre es wohl im Sinne der Girls, dass die, die in einem Salon arbeiten, alle als Unselbstständige angesehen würden vom Gesetzgeber. Richtig frei in ihrer Arbeitsgestaltung („nicht Weisungsgebunden“, beispielsweise) sind sie ja wohl kaum.

NN.