@Simon Sommer
Hallo Simon,
Ich finde es gut, dass Du das Problem aus Deiner Warte, das heisst aus jener des Beamten auslotest. Das ist die juristische Realität, der die Beamten geflissentlich Nachhalt gebieten müssen. Damit sage ich nun nicht, dass Du Chefbeamter welch Besoldungsklasse auch immer oder sonst ähnliches bist - ist hier und auch sonst an sich egal und unerheblich- , denn Du könntest Dich hier in der Diskussion einfach bloss abstrakt und losgelöst von jeglicher Interessengruppe auf den Standpunkt der Beamten begeben haben. Dies wäre völlig legitim und, wie sich gezeigt hat, durchaus aufschlussreich.
Dass Du Dich ja selbst an „gewissen“ Ungereimtheiten, die jedem Gesetz oder Weisung innewohnt störst, ehrt dich, und zeigt, dass Du nicht unbedingt zu den verbohrten Beamten und Juristen (gehörtest Du zu dieser Kategorie) - jenen die das abstrakte Gesetz zum höchsten Gut des Menschen erheben - zu zählen bist und die Sachlage einfach ohne grössere Emotionen aus der Warte der Verwaltung und der Gesetzgebung darstellst.
Diese Sicht ungesehen ob Du Dich damit identifizierst oder nicht - ist wichtig und sachlich.
Ebenso wichtig ist auch die Sicht der Dinge, wie sie ausserhalb der Realität der Weisungen und Gesetze aussieht und da hat Dan, wie ich meine, mit Bezug auf das „Gewerbe“ so ziemlich ins Schwarze getroffen. Es wird - egal ob mit behördlichen Weisungen oder ohne - auch künftig munter weiter gewurschtelt, so wie ich das auch schon geschrieben habe.
Meines Erachtens happert es an der Gesetzgebung und deren Interpretatoren, wie jene Zürcher Beamten, die diesbezüglich eine Weisung für die Prostitution herausgegeben haben, gerade in diesem Aspekt gewaltig.
Leider ist es schon so, dass Juristen und CHefbeamte, die letztere bemühen, die Dinge nicht immer so sehen wie sie konkret sind und entsprechende Gesetze mit Hang zum Abstrakten verabschieden. Dass es dann aber nicht unbedingt gut rauskommt ist nicht verwunderlich.
Klar, kann man es mit einem Gesetz nie allen gut machen, es gibt immer und überall eine Sonnen- und eine Schattenseite - win/win gibt es nie- , nur sollte man sich dabei stets überlegen, wo liegen die grösseren Übel und was ist unter dem Strich wirklich Sache, dh. was ist verhältnismässig. Kurz man sollte, die grösseren Zusammenhänge und Querverbindungen auch aus anderen Warten auch aus der Basis orten bevor man ein Gesetz verabschiedet und entsprechend handeln.
Dazu braucht es eine beträchtliche Flexibilitätsfähigkeit im Denken und - warum nicht ? - Fühlen, und die ist ja nicht unbedingt die Stärke der Gesetzgeber und schon gar nicht deren Exekutoren und erst recht nicht der Polizei.
Aus ihnen rekrutieren sich ja auch kaum je Intellektuelle, die versuchten, die Dinge in grösseren (auch zeitlichen und örtlichen)Zusammenhängen zu sehen.
Anderes verhält es bei jenen Juristen, die sich mit dem Gesetz als Verteidiger auseinandersetzen müssen, bei denen ist nun zum Erfolg allerdings Flexibilität gerade das unabdingbare „must“. Und mit Bezug auf das hier in diesem thread in Frage stehende Problem wird diese Kategorie von Juristen und deren Denkflexibilität künftig stark gefordert werden…
Galeotto