Archiv bis und mit 07. Juli, 2004

Hallo,

vermutlich habt ihr recht und im „real-erotik-gewerbe“ läuft vieles am staat und am fiskus vorbei. zumindest im privaten bereich, bei salons wird das anders aussehen, schätze ich.
trotzdem wird es vermutlich schwierig, die dort im preis inbegriffene mehrwertsteuer wieder abzusetzen :slight_smile:
Ganz so schön, wie das, von dem du da träumst, strubbeli, ist es nicht. aber natürlich kann frau ihre werbungskosten (z.b. arbeitskleidung :-)) von der steuer absetzen und kann die mehrwertsteuer verrechnen. zumindest in deutschland ist das so, das funktioniert das sogar als „internet-erotik-dienstleisterin“, dann müsste es real erst recht gehen.
also, das nächste mal beim dessouskauf ordentlich zuschlagen und dran denken, dass es steuern spart :slight_smile:

grüße,
Martina

@martina

im „real-erotik-gewerbe“ wird keine MwSt. erhoben, weder in Salon oder Studios, somit kann auch keine abgesetzt werden! Die üblichen Ausgaben wie z.B. Strom, Tel. Versicherungen, „Verbrauchsmaterial“ können von den „üblichen“ Einnahmen natürlich schon abgezogen werden, es genügt eine einfach Buchaltung zu führen!

Keine Regel ohne Ausnahme, Expert! Im Diamanda in Winterthur wird 6 (sex?) % Mehrwertsteuer erhoben…

@apron
Also ich arbeite nicht 40 - 60% meiner Zeit für den Staat. Wenn das so wäre, würde ich am Morgen gar nicht erst aufstehen.

  1. Ich rauche nicht - keine Tabaksteuer
  2. Ich trinke regelmässig aber nicht viel Alkohol, nur Wein (also wenig Steuer
  3. Ich mache eine Steuerplanung immer 5 Jahre voraus für die Firma und persönlich
    Generell bleibt so der Steuersatz (direkt und indirekt) um 10% des wirklichen Einkommens.
    Wie schon früher gesagt wurde: der 10. Teil gehört dem Kaiser. Wenn er mehr verlangte wurde er geköpft oder vertrieben (siehe die Habsburger von den alten Eidgenossen)
    Alles darüber ist obszön (von Staatesseite) oder Inkompetent von Seiten des Steuerzahlers. Auch ist dies alles innerhalb der legalen Möglichkeiten erreichbar.
    Es ist die PFLICHT des Bürgers seine Steuern zu optimieren.

lieber 6ijohn …entweder bist du ein genie, beschwindelst dich selbst, oder dann verdienst du weniger als 72000 franken

saludos

wobei ich den apron bezüglich sein 40 - 60% schon beraten würde: fifty-fifty auf der einsparung?

@john

6 % MwSt. hmm… was ist das für ein Tarif? Die Läden die ich kenne verlangen bzw. weisen keine MwSt. in ihren Preisen auf. Ich bezweifle ob dieser Club die MwSt. auch tatsächlich dem Fiskus abliefert. Verlange doch einmal die MwSt. Nr. ! Es gibt aber Salons/Clubs die je nach Gesellschaftsform GmbH / AG zum Teil Tochterfirmen von brachenfremden Unternehmen sind. Zumindest einer ist mir bekannt dessen Hauptzweck es ist Schwarzgelder elegant zu verbraten, nebst angenehmen Nebeneffekt die Gelüste der Gesellschafter hauseigen zu stillen!

Expert-dem-die-normalen-Steuern-schon-zuviel-sind

@fuck: LOOOL
… und wie wahr…

@expert: steuerexperte scheinst du nicht zu sein: ein pauschalsteuersatz von 6% kann durchaus für so einen laden vereinbart werden. jedoch dürfte in den abrechnungen kein hinweis auf den pauschalsatz aufscheinen. es müsste eine vorsteuer von 7.6% ausgewiesen werden.

saludos

fuck&tax

@fuck-as-fuck-can’t

stimmt, besonders mit der MwSt. habe ich nicht viel am Hut, kenne blos die 3 Standardtarife! Mwst. wie auch andere Zuschläge (CC-Komissionen) würde ich aber nicht akzeptieren als „Otto-Normal-Verbraucher“! Für das Standardkurzprogramm für 100.- bezahle auch nur 100.- und nicht 106.- oder 107.60 oder 110.-!

Expert-der-jedes-Jahr-den-Steuerberater-aufsucht

@expert

du tust sehr gut damit, jedes jahr deinen steuerberater aufzusuchen. das ist besser für dich, (und auch für ihn).

apron-als-zuger-nur-halbgeschoren-davonkommt

fuck hat Recht. 6% deutet auf einen Saldo MwSt.

estv.admin.ch/data/mwst/d/mw … 0-03-d.pdf

16.4.7 Saldosteuersatz 6,0 %
Architekt, Bank, Berufssportler ,Body-Pearcing, Brennen im Lohn, Buchhaltungsbüro, Coiffeur, Dienstleistungen aller Art, Hairstylist, Detektei, Dolmetscher, EDV-Serviceleistungen / -Berater, Finanzgesellschaft, Fusspflege, Notar, Rechtsanwalt, Software-Hersteller, Sportmassagen u. dgl., Tätowierungsstudio, Treuhänder

Meiner Erfahrung nach, werden die CC-Zuschläge zurückvergütet (von KK-Firma) wenn die Missbräuche gemeldet werden. KK-Zuschläge sind im Händlervertrag verboten. Nur, wer will jetzt einen Korrespondenz mit Puffdetails anfangen?

LOL pecker: ich habe doch meistens recht …

saludos

@fuck

*LOL, mit der betonung auf „meistens“

apron-dir-einen-kleinen-seitenhieb-verpasst

@Pecker

Wie ist das mit den CC Rückerstattungen? Ich wäre gern bereit die Korrespondenz auf mich zu nehmen!

zappo

PS: Achtung Salons, zieht Euch warm an!

@zappo32
CC benutze ich nie in RLD.

Also ich hatte zweimal das Problem mit Extra CC-Gebühren. Einmal beim Flugticket kaufen und ein anderes Mal beim Electronikkauf. Die gleiche Ausreden wegen Margen usw. hatten die Händler.

Ich legte einfach ein Kopie von Faktura bei wo die die extra Gebühren ersichtlich waren und schrieb das solche Gebühren gemäss Händlervertrag unzulässig waren und das ich somit die Kreditkartenrechnung beanstande. Ich bekam die extra Gebühren zurück ohne weiteres.

Ich denke das die KK-Firmen dann eine Rückbuchung beim Händler vornehmen. Bei Versand/Internetbestellungen werden Buchungen sofort beim Händler abgezogen wenn Kunden eine KK-Rechnung beanstanden und die Händler haben dann Beweisplicht um ihr Geld zu bekommen.

Beim Puffbuchung kannst Du vielleicht die Preise im Web ausdrucken oder irgend einen anderen Beweis liefern. Sofern ersichtlich ist das Du betrogen wurdest, sollte der Gutschrift kein Problem sein.

Ich habe das Gefühl das die CC-Kunden für Visa/MC wichtiger sind als die Vertragshändler, speziell wenn über Tarnfirmen abgerechnet werden. Die riskieren das der CC-Vertrag aufgelöst wird.

In USA ist CC bei Escorts usw. üblich und habe von Kollegen noch nicht gehört das die extra Gebühren zahlen musste.

Aber in England ist es legal für CC-Käufe höhere Peise zu verlangen. Dies ist nur gestattet wenn das vor dem Kauf ersichtlich ist.

Sonst kannst Du doch bei Kassensturz anrufen . . . die suchen doch Themen - und das hier wäre weniger lächerlich als einige die schon mal gezeigt wurden :wink:

@pecker

Wäre interessant zu Wissen wie die CC-Firmen das z.B. mit dem „Grosskunden“ Easy-Jet machen würden wenn man eine Buchung beanstanden würde? Easy-Jet verlangt nämlich für das CC-Handling eine Zusatzgebühr obwohl man gar nicht anders bezahlen kann!

Expert-der-Plastik-und-Gummi-in-der-Brieftasche-hat

60% oder 50% oder 40%?

Ich denke, dieses Problem haben so ziemlich alle, die einen pseudo-selbständigen Job ausüben. Eine Bekannte von mir arbeitet beispielsweise im Telefonmarketing (nein, nicht im Erotikbereich) und wird neben einem mickrigen Basislohn auf Provisionsbasis bezahlt - in der Praxis kriegt sie zwischen 25 und 30% des Umsatzes (hab’ jetzt ziemlich schnell gerechnet, das könnten auch ein paar % mehr oder weniger sein). Fragt mal die reisenden Tupper-, Kosmetika-, Schmuck- Verkäuferinnen, wie viel die kriegen.

Wer unselbständig arbeitet, kriegt in der Regel noch weniger. Ich kann mich durchaus noch an Zeiten erinnern, bei denen ich nach 4 Tagen bei Kunden im Prinzip meinen Lohn bezahlt hatte - also habe ich ca. 20% gekriegt.

Wie immer sind das Milchmädchenrechnungen. Im letzten Fall z.B. trägt der Arbeitgeber das volle Risiko und etwaige Bedarfsschwankungen, und 20 Tage produktive Arbeit pro Monat sind eher eine Ausnahme.

Die Frage ist halt immer: Was leistet denn der Mitkassierer? (Finanzielle/„körperliche“) Sicherheit? Werbung? Administration? Logistik?

@Expert
Wie gesagt, in England dürfen Anbieter höhere Preise für CC-Verkäufe verrechnen wenn.

Ich muss ein wenig in meinem Unterlagen herumstöbern, aber mir ist die CHF 10.- für Kreditkarten neu! Ich habe schon einige Male so geflogen aber kann mich nicht erinnern das je bezahlt zu haben. Neu?

@pecker

Easy-jet verlangt Fr. 10.- Kreditkartengebühr! Mach mal eine Buchung bis "step3* dann siehst du das!
Aber sie werden im Kleingedruckten dafür sicher eine Begründung plausibel machen können.

@expert @zappo32

Es kommt gut! Ich habe heute direkt beim Kreditkartendienstleister-GL nachgefragt. Die GL sagte folgendes:

  1. Easyjet ist einen Dorn im Auge, bewegt sich jedoch im Rahmen der Britische Gesetzgebung wobei CC-Zuschläge erlaubt sind. Dir KK-Organisationen in der Schweiz sind aber nicht begeistert - konnte aber nocht nichts bewirken.

  2. In der Schweiz ist es jedoch nicht erlaubt und Swiss, British Airways verlangen keine extra Gebühren.

  3. Die KK-Firmen sagen partout das KEINE extra Gebühren verlangt werden dürfen und bitten das die zahlenden Kunden die Missbräuche melden. Ich wurde versichert das -jede- Klage ernst genommen wird.

  4. Die Händlerverträge sind abgeschlossen bei Firmen Telekurs Multipay und Corner für Visa und Mastercard und hier soll man sich beschweren.

  5. Die KK-Firmen sagen das weitere Gebühren nicht rechtmässig sind und das mit sicherheit die Übertäter verwarnt werden und das ein Stornierung der Händlervertrag möglich sei.

  6. Weil die extra Gebühren nicht rechtmässig sind, sind die Rückforderbar. Die Gebühren sind für uns Kunden keine Leistungen, nur eine Weiterbelastung von Geschäftsspesen. Knacknuss ist nur das die nicht schwarz auf weiss sagen wollte das Du das Geld direkt bekommst. Ich denke die haben ein wenig Angst ‚haftbar‘ zu sein.

Auf jeden Fall ist klar das die KK-Firmen hier angreifbar sind und weil die weitere Gebühren vertragswidrig sind, können die KK-Firmen das Geld wieder beim Anbieter einholen.

Die liebe Leute waren so hilfsreich und wollten gleich eine Liste haben - da habe ich abgewimmelt.

Das bedeutet wohl das zappo32 für die nächste Zeit gratis bumsen kann.