Archiv bis und mit 06. November, 2006

registrieren muss sich grundsätzlich keine der Agenturen, sofern sie nicht in einer juristischen Person auftritt, die dazu verpflichtet wäre… bei der call-us (angeblich GmbH) könnte es heikel werden. sofern sie tatsächlich als GmbH auftritt.

Auch das Geschäft das du als Kunde mit der Agentur abschliesst handelt es sich um ein zwar tolleriertes aber nicht geschütztes Rechtsgeschäft, eine sogenannte Naturalobligation. Das heisst, dass die Leistungen nicht eingeklagt werden können (der Staat will sich dabei nicht die Finger verbrennen) Wohl auch ein Grund, weshalb die meisten WG’s zuerst kassieren wollen. Da du die Leistung nicht einklagen kannst, braucht es auch keine beklagbare Person. Es dürfen die Agenturen also auftreten wie sie wollen. (wer sich jedoch GmbH oder gar AG nennt, muss die gesetztlichen Vorgaben erfüllen und sich registrieren lassen).

Aber wie bereits Onlinereader geschrieben hat, ist das Sexgewerbe ja immer noch anrüchig. Und somit wird sich wohl kaum einer daran wagen einen Musterprozess zu führen… und wo kein Kläger, da kein Richter!

(wenn man jedoch wollte, so gäbe es, um beim Beispiel von call-us zu bleiben, etliche andere Punkte die man dem Betreiber anlasten könnte… aber wir wollen einander ja den Spass nicht verderben;-))

@ beat Andrade & stillewasser

Grundsätzlich muss jedes „nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe“ im Handelsregister eingetragen werden. Da die Agenturen eine Dienstleistung anbieten und dafür Geld verlangen, handelt es sich um ein kaufmännisches Gewerbe; m.E besteht damit eine Eintragungspflicht.
Zudem sind die Inhaber der Agenturen natürlich verpflichtet, ihre Geschäftseinnahmen zu versteuern und entsprechende Bücher zu führen, wie bei jedem Gewerbe.
Das Verhalten von Belle-Donne und Surprise-Escort finde ich daher vorbildlich. Für mich zeugt die Tatsache, dass sich diese Agenturen an den Gesetzen orientieren, von einem hohen Mass an Professionalität und Seriosität. Weiter so…

Stille Wasser

Wenn du so neugierig bist frage doch einfach mal den Betreiber. Der schreibt hier fleissig mit und vielleicht ist er in diesen Belangen auch so eloquent wie sonst.

@ beat

Ich möchte noch einen Nachtrag machen zu meinem gestrigen Posting.
Zusätzlich zu der bereits erwähnten Eintragungspflicht der Agentur, ist ausserdem die Tätigkeit als Makler oder Agent eintragungspflichtig.
D.h alle jene Betreiber, die Frauen vermitteln, sind verpflichtet sich namentlich als Agenten oder Makler im Handelsregister einzutragen.

@ veritas

Ich glaube kaum, dass der von dir erwähnte Betreiber sich zu diesem sehr heiklen Thema äussern wird. Ich kenne ihn nicht, denke aber, dass er seine Eloquenz dann noch anderweitig unter Beweis stellen darf.

Die Frage, die beat hier aufgeworfen hat, finde ich sehr interessant. Habe mir vorher eigentlich wenig Gedanken dazu gemacht. Man muss aber schon sagen, dass sich an diesem Beispiel schon zeigt, wer lange im Geschäft ist und sich auskennt. Sowohl Belle-donne, als auch Surprise-escort sind „alte Hasen“ in diesem Geschäft.
Ich galube, dass sich die Erfahrung eben doch auf die Professionaliät auswirkt.

titus
es stimmt, dass jeder, der ein nach kaufmännischer art geführtes gewerbe im HR eintragen lassen muss. nur wird sich jeder betreiber einer agentur insofern herausreden, als er ja kein gewerbe führt (da er sich sonst in gewissen fällen in den bereich des stgb bringen könnte) sondern lediglich eine plattform für die kontaktvermittlung bietet. das „geschäft“ selbst tätigt die dame dann direkt mit dem kunden (man beachte die formulierungen bei einigen der österreichischen agenturen, die genau dies vorgeben um sich ganz aus der sache ziehen zu können). auch müsste noch genau abgeklärt werden ob sie tatsächlich ein gewerbe nach kaufmännischer art führen. der kaufmännische verband würde sicher alles daran setzen, dies zu verneinen um sich „rein“ zu halten.
auch agenten (hier lediglich vermittlungsagent) und der makler müssten sich bei gewerbsmässiger betätigung eintragen. hier werden die betreiber wohl gleich argumentieren.

und wie gesagt, solange keiner klagt interessiert das kein richter. und von denen will sich ja keiner die finger verbrennen und sich bei der einvernahme einer bekannten person gegenübersehen;-)

natürlich zeigt die offenheit der zwei erwähnten agenturen, die sich eintragen lassen haben, dass sie seriös arbeiten respektive arbeiten wollen.
und nicht jeder betreiber will seinen namen im HR mit diesem gewerbe in verbindung gebracht sehen. wir leben zwar im 21jh aber diesbezüglich halt immer noch etwas verklemmt und doppelmoralisch. ausser natürlich bei den steuern, denn schon die römer wussten, dass geld nicht stinkt…

@ stillewasser

In vielen Punkten kann ich dir zustimmen, aber einiges sehe ich da ganz anders.

Legal gibt es nur zwei Arten wie die Betreiber vorgehen können.

Die erste Möglichkeit: Die Damen sind von der Agentur angestellt. In diesem Falle betreibt die Agentur ein kaufmännisches Gewerbe mit allen damit verbunden Verpflichtungen (d.h HR Eintragungspflicht, Soziallasten etc).
Die zweite Möglichkeit: Die Agentur ist nur Vermittler. Dann ist der Agenturbetreiber Vermittlungsagent, wie z.B bei einer seriösen Modellagentur. Diese Tätigkeit ist laut OR ebenfalls eintragungspflichtig, da es sich um eine gewerbsmässige Betätigung handelt. Schliesslich bekommt der Agent bei jeder Vermittlung eine Provision.
Eine Modellagentur kann auch nicht einfach so Models vermitteln, oder?!

Ein weiterer Punkt betrifft deinen Kommentar bezüglich Kläger und Richter („wo kein kläger, da kein Richter“). Wenn eine Agentur sich nicht an die Gesetze hält, ihre Tätigkeit nicht registriert und vielleicht auch noch den Fiskus übers Ohr haut, so ist eine solche Angelegenheit von „sogenannt öffentlichem Interesse“. Das bedeutet, dass die öffentliche Hand (Staatsanwalt) als Kläger auftreten kann.
Natürlich wollen viele Betreiber aus diesem Grund ihren Namen nicht nennen. Wegen der Moral: Wer Frauen auf diesem Weg für sich arbeiten lässt, hat m.E wahrscheinlich eher geringe Moralvorstellungen. Aber dann sollte er auch dazu stehen…

An alle ST-Leser ,
nehme Stellungsnahme zu diesen Thema. Spiel keine Rolle ob Sexbrache oder eine andere Brache wer in der Schweiz oder Weltweit erfolg haben will mit guten Partner oder Gesetzliche Behörden müsste Lernen das nur durch komplette Seriöse und perfekte Infrastruktur eine lange und Dauerhafte Zukunft erzielt werden Kann.
Ist wie man ein Haus baut ohne gute Fundamente ist auch kein Problem ist nur eine frage der Zeit bis das Haus zusammen bricht.
Und da in der Schweiz momentan die Gesetzte sehr scharf sind auf dem Sexgewerbe ist auch klar wenn man in Tagi die Stelleninserate lesen tut Schnell viel Geld verdienen lock natürlich nicht nur Sexarbeiterinen auch lock alle Behörden um ein Auge zu werfen was da so für Umsätze erzielt werden.
Und wegen der Moral ist auch eine Sache in der Schweiz ist das Sexgewebe ein Tabu Thema aber das Komische daran ist wenn man eine Umfrage macht ob Männer oder Frauen befragt werden alle sagen nein niemals habe ich für Sex bezahlt. Nur in der Schweiz gibt so viele Parteien die an den Grossen Kuchen eine Teilabschneiden und davon leben.
Zbsp.( Printmedien / Internetbranche / Netzanbieter Telefongesellschaft / Hotels/ Liegenschaftsverwaltungen / Steuerbehörden und sonstige Behördliche Stellen uns… ) und die Schweiz ist ein kleines Land hat aber im Verhältnis zu den Einwohner Zahlen am Grössten Verhältnis Aufteilung zu Sexgewerbe.

Gruss
Felix

@titus
ich gebe dir recht, formaljuristisch ist das mit dem vermittlungsagent so. auch die ganzen pflichten eines arbeitsverhältnisses wären so, wobei die rechtsmässigkeit (sittenwidrigkeit) eines solchen arbeitsvertrages vermutlich bemängerlt werden müsste.

aber das öffentliche interesse ist in diesem fall nicht gleich zu werten wie bei einem anderen gewerbe, respektive der gesetzgeber WILL es nicht gleich werten.
das HR soll ja eine gewisse transparenz in die ganze geschäftswelt bringen. so dass händler, verkäufer, etc. wissen mit wem sie es zu tun haben. diese rechtssicherheit wird mit staatlichen mitteln (HR, etc.) aufrechterhalten. nun hat aber der staat (doppelmoral) kein interesse (oder er will es jedenfalls nicht zugeben) an einer rechtssicherheit im rotlichtgewerbe. denn es handelt sich hier ja wie bereits gesagt um eine naturalobligation, die nicht klagbar und somit nicht durchsetzbar ist. der staat lässt es sozusagen geschehen und will sich auf keinen fall die finger dreckig machen indem er hier in diesem geschäft irgendwelche interessen schützt.

dass sich der staat bei gelegenheit aber dennoch ein paar steuerrappen geben lässt ist natürlcih kein problem, denn geld stinkt ja nicht…
die doppelmoral bezog ich auf die auffassung der gesellschaft. keiner will etwas mit diesem gewerbe zu tun haben (stell dir vor, die verwandtschaften diverser escortgirls wüsste von deren tätigkeit… ein aufschrei des entsetzens ginge durch die nation) aber dennoch floriert es (angeblich 5 von 7 männer bezahlen mindestens ein mal für diese dienstleistung. ergo sind da bei einem normalen duchschnitt auch ettliche parlamentarier, bundesräte, richter, polizisten, lehrer, usw. dabei). alle machen mit aber keiner will die verantwortung tragen…

aber ich kann dir auch sagen, dass du ohne hr eintrag bei einigen der agenturen mit relativ wenig aufwand vieles zu wissen bekommst über die betreiber… vermutlich nicht absichtlich sondern eher aus unachtsamkeit hinterlassen auch diese diverse angaben im netz.

@titilus

Grundsätzlich muss jedes „nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe“ im Handelsregister eingetragen werden

Das stimmt so nicht, erst als juristische Person (GmbH / AG usw.) oder mit mehr als 100’000.- Fr. Jahresumsatz muss man sich eintragen lassen!
Da stellt sich die Frage was „Umsatz“ bei Escortagenturen ist? Nur die % Abgabe der Begleiterin oder der ganze Betrag der der Kunde zu bezahlen hat? Mal abgesehen von der MwSt.!

Expert-zum-600.-mit-Fachchinesisch

Expert
Ja, so ist es mit der HR-Eintragungspflicht.

Die Folgerung, dass es sich bei einer eingetragenen Agentur um eine seriösere Agentur handelt, ist nach meiner Erfahrung nicht zutreffend. Mann kann dort ebenso abgezockt werden wie bei einer nichteingetragenen, und die Fotos können mindestens fünf Jahre alt sein. (Ich beziehe mich ausdrücklich nicht auf Surprise Escort.)

@Expert

Agenten sind unabhängig von Rechtsform oder Umsatz immer zur Eintragung ins Handelsregister vepflichtet.

@peterc

So?
Das wusste ich nicht! Die Bezeichnzung „Agent“ ist doch nicht rechtlich geschützt?
Agent, Vermittler, Impressario, Provider usw. wo ist der Unterschied?

Ich würde mich wohl am ehesten „Entertainment-Consultant“ betiteln dann könnten sich die Juristen jahrelang streiten darüber ob und wo ich mich einzutragen habe!

Gruss zur späten Stunde

Die Bezeichnzung „Agent“ ist doch nicht rechtlich geschützt?
Agent, Vermittler, Impressario, Provider usw. wo ist der Unterschied?

Mit „Agent“ in Art. 53 HRegV ist folgendes gemeint (Art. 418a Abs. 2. OR):
Agent ist, wer die Verpflichtung übernimmt, dauernd für einen oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln oder in ihrem Namen und für ihre Rechnung abzuschliessen, ohne zu den Auftraggebern in einem Arbeitsverhältnis zu stehen.

Hallo an alle!

Nach längerer Abwesenheit melde ich mich auch mal wieder. Nicht um über ein Girl zu posten (habe ja bei meinem „Abschied“ mitgeteilt, dass ich dies nur mehr privat tue), sondern um -man glaubt es kaum - Peter Carey zu loben.

Ich finde du hast dich bezüglich deiner Beiträge toll entwickelt und bist heute einer der wenigen kritischen Stimmen hier, die noch die Stellung halten.
Kompliment dazu Peter. Daddy ist stolz auf dich!!
Meine ich jetzt nicht ironisch, sondern total aufrichtig.

Mach weiter so Peter.

Anfügen möchte ich auch, dass die rechtliche Situation von Call-us mir schon lange bekannt war und ich deshalb der Agentur eine geringe Lebensdauer einräume. Es gibt da aus rechtlicher Sicht noch zahlreiche andere interessante Sachen im Bezug auf Call-us.

Was titus und peter schreiben stimmt absolut und jeder Agent (wie von Peter aus dem OR zitiert untrliegt einer Eintragungspflicht ohne Wenn und Aber.
Alles andere ist widerrechtlich, da gibt es keine Diskussion.
So, hoffe damit ist alles klar Beat
Ansonsten melde dich bei mir persönlich, meine E-Mail hast du ja

@peterc

Mein Versicherungs-Agent ist bei der „Zürich“ angestellt. Ich frage ihn mal ob er persönlich im HR steht!
Ob der Agent eines Geheimdienstes auch im HR zu stehen hat bezweifle ich sehr;-)

Um dem leidigen Thema HR zu entfliehen kann man sich ja „Escort-Service-Company“ nennen und „Agent“ wird sich sowieso keiner der Betreiber betiteln!
Das mit den Steuern ist schon so ne Sache vor allem MwSt. die auch die Salons und Clubs zu entrichten hätten.
Vielleicht hat schon mal jemand eine Quittung mit MwSt.Nr. verlangt?

Expert-heute-an-der-Steuererklärung-büffelnd

@expert

  1. Wie man sich nennt ist irrelevant, entscheidend ist, was man tut.
  2. Dein „Agent“ steht in einem Arbeitsverhältnis zur Zürich, ist also kein Agent gemäss Art. 418a Abs. 2. OR.

@mrcheckitout
Daddy ist stolz auf dich!!
Das finde ich jetzt etwas paternalistisch von Dir! Ich könnte immerhin Dein Vater sein.

@expert

Ich habe diselben Verständnisprobleme wie du!
Aber, … vielleicht ist der „Agent“ ja bei den „Auftraggeberinnen“ als Telefonist oder Chaffeur angestellt, und dann steht er in einem Arbeitsverhältnis und ist kein „Agent“ (im rechtlichen Sinne) mehr.

@ron

Das wäre noch eine gute Idee!!!
Und zu Weihnachten bekommt er von den „Auftraggeberinnen“ die Gratifikation in Naturalien!

Gruss

@peterc
ich glaube mit deinem letzten posting hast du das entscheidende gesagt. wie auch bei weiteren sachverhalten im schweizerischen recht, ist nicht entscheidend wie man sich nennt oder wie man ein rechtsgeschäft bezeichnet, sondern was man tut, respektive was man beabsichtigt zu regeln.

somit hat sich die ganze diskussion über die benennung der (ich nenne sie nun mal) dienstleistungsanbieter erübrigt. wir könnten uns nun lange über die rechtliche betrachtung des ganzen geschäfts unterhalten. schlussendlich müssten wir aber immer berücksichtigen, dass es in dieser angelegenheit (mit bezug auf dieses gewerbe) noch keinen „leading case“ des BGer gibt und wir nicht sagen können wie die praxis ist. von diesem standpunkt aus beträchtet wäre es sicherlich interessant einen prozess anzustrengen (wobei sich dann die presse darauf stürzen würde…). oder wir veranstalten eine juristische fachtagung zum erotikgewerbe. gäbe sicherlich einige ausgewiesene fachspezialisten… das BGer hat sich ja auch schon darüber ausgelassen, was der durchschnittsschweizer (m/w) im bereich erotik als normal empfindet (ob die wohl eine umfrage in der kantine gemacht haben?).

@expert
bei den steuern gilt grundsätzlich das gleiche. es wird nicht so besteuert wie man es angibt, sondern so wie es die steuerverwaltung auffasst. d.h. bei natürlichen personen wird grundsätzlich einkommen und vermögen besteuert, bei juristischen kapital und ertrag. ich lasse nun die anderen steuern weg. bei der mwst könnte man ja versuchen einen sondersatz auszuhandeln, insbesondere bei hotelbesuchen könnt man ja sagen es falle unter den sondersatz;-)

nur nehme ich nicht an, dass der grossteil der damen und der betreiber das ganze feinsäuberlich ausweisen (Lohnausweis, AHV, ALV, etc.). es handelt sich ja darüber hinaus auch nicht um einen anerkannten beruf… könnte man ja einführen, mit berufsmatura und so;-)

Bei der ausgabe von wertpapieren würde dann auch noch die emissionsabgabe, Vst, ect. anfallen… wer weiss, vieleicht wird das ganze dann noch auf SWX gehandelt;-)

@ron
beim arbeitsvertrag würden dann noch die einschlägigen arbeitsrechtlichen vorschriften zu beachten sein (kündigungsschutz, mutterschaftsurlaub, ect.) wobei auch zu beachten wäre, dass ein solcher arbeitsvertrag in der praxis eventuell am gesetzt (gute sitten) scheitern könnte.

womit wir wieder mal bei der gesellschaftspolitik wären…
erdo: es ist zu komplex um es vollkommen legal zu machen, also wird es in der grauzone gemacht. und solange alle auf anonymität angewiesen sind, wird sich niemand darum bemühen es zu ändern. so bleibt es rechtlich heikel, teilweise aber auch rechtswidrig

Unter „Sex-news.ch“ inseriert eine Heisse Maus. Sie nennt sich Sonja.
Die Frau sieht, wie Ihr dem Link entnehmen könnt sehr gut aus und Ihr Angebot tönt sehr verlockend.
Ihre telefonisch erfragte Preisvorstellung lag auch im üblichen Rahmen für Escorts.
Meine Frage, bevor ich das Risiko eingehe die Sonja zu mir einzuladen ist, hat jemand Erfahrungen mit dem Girl. Hält es ein, was es im Inserat verspricht?
Danke für die Antwort
Otto