Archiv bis und mit 05. Februar, 2005

Es gibt im Bezug auf Minderjährigkeit eine klare Grenze. Wer sich täuschen lässt und sich im Recht glaubt, kann sich an die Justiz wenden. Es geht um den Schutz der Minderjährigen, ob diese Schweizerinnen sind oder nicht darf keine Rolle spielen.

Gewiss, Prostitution ist nicht immer Zwangsprostitution, es mag Prostution in vielen Schattierungen geben, aber heisst das, dass kriminelle Machenschaften im Dunkeln bleiben müssen? Müssen sie im Dunkeln bleiben, weil das letzte Glied in dieser Kette der Ausbeutung ganz ungestört seiner Lust frönen will? Ein Subjekt, dessen sexuelle Potenz vom Grad seiner sozialen Überlegenheit abhängt? Dessen Wohlgeborenheit ihm eine Fassade verleiht, hinter dem sich ein Elend, eine Verwahrlosung verbirgt, die sich in der kleinen Sklavin spiegelt, die er sich gekauft hat.