Gericht
Wirt eines Gasthofes nahe Herzogenbuchsee.
Der Wirt und seine «Hotelgäste»
Er beschäftigte ausländische Prostituierte ohne Bewilligung und bedrohte Polizisten – jetzt stand der Wirt vor dem Richter.
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«Ich habe geschlafen und war besoffen», rechtfertigte sich der Angeschuldigte vor dem Einzelgericht in Aarwangen. Einsicht in sein Unrecht zeigte der 49-Jährige nicht. Angezeigt worden war er wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte und Beschimpfung» sowie wegen Verstosses gegen das «Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern» (Anag), weil er Prostituierten ohne Arbeitsbewilligung in seinem Gasthof nahe Herzogenbuchsee das Arbeiten ermöglicht hatte.
«Nur Hotelgäste»
Der Angeschuldigte ist Wirt eines Gasthofes nahe Herzogenbuchsee. Er betrieb dort auch die Kontaktbar «Club 69», in der sich regelmässig einige Prostituierte aufhielten, um mit Kunden ins Geschäft zu kommen. Dazu hatten sie im Gasthof des Angeschuldigten Zimmer gemietet, wo sie ihre Dienste anboten.
Im Juni 2005 hatte die Polizei eine Razzia durchgeführt und dabei mehrere Brasilianerinnen erwischt, die ohne Bewilligung der Prostitution nachgingen. Sie seien «nur ringhörig» bekleidet gewesen, wie ein Beamter vor Gericht aussagte.
Das Gericht verwarf denn auch die Version des Angeschuldigten, die Frauen seien lediglich «Hotelgäste» gewesen. Was sie sonst getan hätten, sei ihn jedoch nichts angegangen.
Sieben Zeugen vorgeladen
Der Verteidiger des Angeschuldigten ging kaum auf die Vorwürfe ein, sondern beschränkte sich im Wesentlichen darauf, den Überweisungsbeschluss als «ungenügend» zu rügen, was von Einzelrichter Fritz Aebi in der späteren Urteilsbegründung aber zurückgewiesen und umfassend begründet wurde.
Eine Frau, die in der Kontaktbar angeschafft hatte, mehrere Polizisten und einige Kunden der Frauen wurden als Zeugen gehört. Deren Aussagen stimmten in allen wesentlichen Punkten überein, sodass der Angeschuldigte mit seiner Sicht der Dinge alleine stand.
Glimpflich davongekommen
So endete die Verhandlung schliesslich mit einem Schuldspruch. Der Wirt kassierte eine Geldstrafe von 120 Tagessätze zu 60 Franken bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von 9000 Franken. Ausserdem hat der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
«Damit kommen Sie mit einem blauen Auge davon», sagte Einzelrichter Fritz Aebi zum Angeschuldigten.Eduard Nacht
[29.06.07]