Archiv 2005 - 2006

@alle

Vor ein paar Wochen hat eine Schweizer Tageszeitung sinngemäss folgendes berichtet: Ein homosexueller Mann ist ziemlich happig gebüsst worden, weil er ein Nacktbild von sich mit erigiertem Penis ins Internet gestellt hat. Entdeckt wurde das letzlich ziemlich alltägliche Pornoföteli von der Polizei eines Schweizer Kantons, die im Internet Jagd auf Pädophilen-Ringe machte.

Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, gerade dank des Internets konnten schon viele Kinderschänder aus dem Verkehr gezogen werden. Der Zeitung war aber zu entnehmen, dass der schwule Mann keineswegs Kinder im Visier hatte, sondern mit seinem Foto einen oder mehrere erwachsene Sexpartner anlocken wollte.

Das Gericht hat denn auch die Verurteilung nicht mit Pädophilie begründet, sondern damit, dass dieser Mann bewusst in Kauf genommen habe, dass auch Kinder diese Internetseite anschauen können.

Irgendwie lässt mich diese Meldung nicht los: Wir alle wissen, dass Kinder jederzeit pornografisches Material im Internet abrufen können (sofern sie denn auch wollen und wissen, wonach suchen). Was also bedeutet dieses Urteil?

In letzter Konsequenz müssten alle Anbieter von Pornografie, egal, ob privat oder gewerblich, aufgespürt und gebüsst werden, weil auch sie in Kauf nehmen, dass Kinder ihre Seite besuchen können.

Ich bekenne offen, dass auch mir nicht wohl ist beim Gedanke, dass Kinder Zugang zu (gelegentlich härtester) Pornografie haben. Andererseits ist das Internet das demokratischste Medium überhaupt. Praktisch jeder hat Zugang und bislang hat sich das Internet allen staatlichen Gelüsten nach Zensur widersetzt.

Eigentlich müssten wir alle, die dieses Forum, zum Gedankenaustausch benutzen, sich mit dieser Problematik ein wenig auseinandersetzen. Und deshalb würde mich sehr interessieren, was Ihr von dieser Sache haltet.

® posting verschoben, admin sexy-tipp ¬

@Jeremy

Warum sollen Kinder keinen Zugang zu Pornographie haben? Ich meine diese Frage ganz ernst, jedenfalls soweit sie gewaltfreie Pornographie betrifft.

Es ist problemlos straffrei möglich, im Internet und anderswo Kindern Bilder zugängig zu machen auf denen Menschen mit Gewalt verletzt und getötet werden. Ist das weniger schlimm, als gewaltfreier Sex?

Ich denke, unser Verständnis zum Thema Kinder und Sexualität spiegelt eher das kranke Verhältnis unserer (christlichen) Kultur zum Thema Sexualität allgemein, als das es im Wohl der Kinder begründet wäre.

Pamlover

@pamlover
Merci für Dein Feeback. Aber entweder habe ich mich nicht klar ausgedrückt oder Du bist ein bisschen am Thema vorbei geschlittelt.

Fact ist: Ein Mann ist von einem Schweizer Gericht gebüsst worden, weil er ein Foto, auf dem er mit erigiertem Penis zu sehen ist, ins Internet gestellt hat. Er habe bewusst in Kauf genommen, dass Kinder dieses Bild sehen könnten.

Nun frage ich mich: Ist dies ein Präzendezfall und lässt er erwarten, dass künftig mit dieser Begründung Jagd auf alle gemacht wird, die pronografisches Material ins Netz stellen? (Strafbar ist in den meisten Ländern Europa nur harte Pornografie, zum Beispiel mit Tieren, mit Gewaltanwendung und natürlich, wenn Kinder mit im Spiel sind).

Mit Deinem Posting hast Du etwas anderes angesprochen und ich muss gestehen, dass es mir überhaupt nicht gefällt.

Zunächst einmal gebe ich Dir recht, dass Bilder, die Gewalt, Mord, Hinrichtungen etc. zeigen, auch in meinem Verständnis schlimmer sind als Pornografie. Nur: Was spielt denn das für eine Rolle? Genau so gut hättest Du fragen können, ist es schlimmer ein Kind zu verprügeln als ihm Sexbildli zu zeigen?

Selbstverständlich haben auch Kinder eine eigene Sexualität, nur ist sie anders als die von Erwachsenen. Und hier liegt das Problem.

Wir Erwachsenen (sofern wir über ein Minimum an Intelligenz und Reife verfügen) können zwischen Fantasie und Realität unterscheiden. Wir wissen, dass Frauen nicht die allzeit bereiten, bumsgeilen Fickstuten sind, als die sie in Pornos und pornografischen Bildern gezeigt werden. Wir können sexuelle Fantasien von Gewalt und Unterwerfung haben, ohne dass wir je einer Fliege was zuleide getan hätten.

Kinder können dies nicht. Sogar ein Märchen der Gebrüder Grimm kann sie um den Schlaf bringen. Also hat die Pornografie der Erwachsenen in der Welt der Kinder nicht zu suchen.

Was wir als Eltern tun können, ist vor allem: Alle Fragen offen und kindgerecht zu beantworten. Kindern eine Privatsphäre zu lassen und kein Aufheben um Doktorspielchen oder Selbstbefriedung zu machen. Pornografie richtet erst dann keinen Schaden an, wenn der Betrachter oder die Betrachterin zwischen Realität und Fantasie unterscheiden kann.

@jeremy

Eigentliche Präzedenzfälle gibt es im schweizerischen Rechtssystem nicht. Nicht einmal die untergeordneten Gerichte sind an die Urteile oberer Gerichte in vergleichbaren Fällen gebunden.

Ich kenne das angesprochene Urteil nicht, habe aber keine Angst, dass dieses zur juristischen Praxis wird. Andernfalls wäre tatsächlich jede pornographische Darstellung im Internet strafbar, weil jeder realistischerweise damit rechnen muss, dass Kinder sich diese Darstellungen ansehen (Ausweg würde hier nur ein altersabhängiges Zutrittssystem sein). Grosse juristische Schwierigkeiten bietet in jedem Fall die Internationalität des Internets über die ganz verschiedenen nationalen Rechtsordnungen im sexuellen Bereich hinweg.

Trotzdem liege ich mit meiner Antwort nicht neben dem Thema. Ich denke, dass man Kindern mehr zumuten darf, als Du annimmst. Ein erigierter Penis soll kindergefährdende Pornographie sein? Was denkst Du, was Kinder zu sehen bekommen, die auf dem Land aufwachsen (GV von Tieren live)? Menschen sind eben auch Teil der Natur mit ihrer Sexualität. OK, wirst Du einwenden, aber zwischen Pornographie und natürlichem Sex besteht ein Unterschied. Nicht unbedingt, solange auch die Darstellung eines ganz normalen GV als Pornographie eingstuft wird wie z.B. Amateuraufnahmen von Leuten, die auch privat miteinander Sex haben. Warum dürfen Kinder das nicht sehen, Gewalt (ob echt oder dargestellt) aber doch? Es ist doch eigenartig, dass gegen die angeblich schädlichen Einflüsse der Medien „Gewalt und Sex“ als Vorwurf in einem Satz genannt werden, obwohl zwischen diesen Bereichen meines Erachtens nicht der geringste logische oder wertende Zusammenhang besteht.

Pamlover

@pamlover: der Zusammenhang zwischen Gewaltdarstellungen und Sexdarstellungen besteht in diesem Kontext darin, dass Kinder durch beides überfordert sind, weil diese Darstellungen für Erwachsene gemacht sind und von Kindern nicht verstanden werden können. Jeremy hat es bereits sehr gut gesagt. Warum sollten Amateuraufnahmen von Leuten, die auch privat miteinander Sex haben, da besser sein? Der Amateurfilmer hat diese sicher nicht für ein kindliches Publikum zugeschnitten. Es gibt für Kinder natürlich geeignete Darstellungen von Sexualität und Gewalt (Aufklärungs-/Präventionsbücher z.B.), aber die sind eben für Kinder gemacht, von Leuten, die etwas davon verstehen (sollten). Man kann Kinder nicht von Gewalt und Sex fernhalten, aber die Konfrontation damit muss kindgerecht erfolgen.

Cock

fedpol.ch


quote:

Neue Polizei-Aktion gegen Kinderpornografie im Internet

Schweizweit 109 Verdächtige überprüft

Die Strafverfolgungsbehörden aus 19 Kantonen sowie den Städten Bern und Zürich sind mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei (BKP) erneut gegen Personen vorgegangen, die im Verdacht stehen, im Internet kinderpornografisches Material beschafft oder in Verkehr gebracht zu haben. Schweizweit wurden in den letzten Wochen und Monaten 109 Verdächtige überprüft.

An der Aktion beteiligt sind die Polizeikräfte und Justizbehörden der Kantone AG, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS und ZH sowie der Städte Bern und Zürich. Sie führten bei den Verdächtigen, unter denen sich auch Minderjährige befinden, Befragungen und Hausdurchsuchungen durch. Das sichergestellte Material muss nun noch im Detail analysiert werden.

Konkret sollen die Verdächtigen in Tauschbörsen, die in erster Linie zum Austausch von Musik- und Filmdateien genutzt werden, kinderpornografisches Material beschafft oder verbreitet haben. Tauschbörsen basieren auf so genannten File-Sharing-Programmen, mit denen einzelne Computer zu einem weltweiten Netzwerk (Peer-to-Peer- bzw. P2P-Netzwerk) verbunden werden, über das Dateien ausgetauscht werden können.

Die aktuellen Ermittlungen hatten ihren Ursprung in Norwegen und Italien. Die dortigen Behörden stiessen bei der Überwachung des Internet auf verdächtige Aktivitäten von mehreren Tausend Personen weltweit. Die BKP konnte diese Informationen beschaffen, analysieren und zu Handen der Kantone aufbereiten.

Kampf gegen Kinderpornografie im Internet
Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet haben die Polizeikräfte der Schweiz in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrmals umfangreiche Aktionen durchgeführt, zuletzt im September 2004 bei der Operation «Falcon». Damals wurden rund 400 Personen überprüft. Gemäss den Rückmeldungen der Kantone an fedpol konnten bisher 56 Fälle erstinstanzlich beurteilt werden. Erfahrungsgemäss sind unter den ersten Urteilen Einstellungen anteilmässig leicht übervertreten. Deren 26 wurden verfügt. Daneben wurden aber bereits auch 18 Gefängnisstrafen von bis zu 90 Ta-gen bedingt und 12 Bussen von bis zu 15’000 Franken ausgesprochen.

Die Behandlung der gut 350 übrigen «Falcon»-Fälle dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dies vor allem deshalb, weil die Menge der sichergestellten und zu analysierenden Daten deutlich grösser ist als jene aus der Operation Genesis, in der gut 1000 Verdächtige überprüft werden mussten.

Nationale Präventions-Kampagne
Mit dem Thema «Kinderpornografie im Internet» hat sich in den letzten Monaten auch eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten von Bund, Kantonen und Nichtregierungsorganisationen vertieft auseinandergesetzt. Unter Federführung der Schweizerischen Kriminalprävention, einer Fachstelle der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), bereitet die Arbeitsgruppe eine nationale Präventions-Kampagne vor, mit welcher der laufende Kampf gegen Kinderpornografie im Internet weiter verstärkt werden soll. Zentrale Botschaft der Kampagne: «Kinderpornografie ist kein Delikt ohne Opfer; es geht nicht bloss um Bilder.»

BUNDESAMT FÜR POLIZEI
Mediendienst

Die Informationshoheit in kantonalen Belangen liegt bei den zuständigen Behörden der einzelnen Kantone.

Bern, 10.02.05<!-/quote-!>


hallo zusammen

finde es sehr gut, dass gegen kinderporno etc. vorgegangen wird, jedoch bin ich letzthin in verlegenheit geraten…

weiss nicht genau ob das hier der richtige ort ist, aber ich muss es einfach loswerden

ich suche junge girls zum fotografieren, das heisst ich mache fötelis von ihnen in kleidung, sexy kleidung, auch in unterwäsche oder bikinis etc… wenn mehr möglich ist, neben den fotos, sage ich auch nicht nein und ich mag sehr junge girls. normalerweise sind meine girls gwundrige schülerinnen, kv-stifte, studentinnen etc zwischen 18 und 24. ich würde sagen in einem von 5 dates gibt es mehr als fotos, nicht zwingend ficken, jedoch streicheln und gegenseitiges berühren, küssen kommt schon mal schnell vor…

letzthin hat mich ein girl auf meine anzeige hin angefragt ob es auch mitmachen könne, natürlich habe ich positiv darauf reagiert und mit ihr etwas hin und her gechatet, fotos haben wir ausgetauscht und dann wollte ich von ihr wissen, was sie denn dafür bekommen wolle und was für sie machbar sei und was nicht…

darauf hin schrieb sie:
fotos in sexy outfit, keine nacktfotos, ev in unterwäsche

routinemässig frage ich, ob sie etwas mehr taschengeld möchte und auch mehr zulassen würde, als nur diese fotos, jedoch ohne fotos…

dann schrieb sie
ja, kann sein, aber keinen sex…

ich
was denn dann

sie
du darfst mich anfassen und ich blase dir einen…

darauf hin war ich begeisetert, was kann einem mann besseres passieren, sodann machten wir ein date ab und quatschten noch ein bisschen, da stellt sich heraus, dass sie erst 15 ist!!!

wie kommt ein 15j girl dazu?

darauf hin habe ich ihr abgesagt und seither nichts mehr von ihr gehört, natürlich bin ich kein held deswegen, aber nun bin ich sehr sehr froh, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe.

aber nun meine frage…

wenn die kinder nun schon selbst aktiv werden und sex mit männern suchen (blasen ist für mich besser als sex, nur so wegenden definitionen) und dieses girl mir nicht gesagt hätte dass sie erst 15 ist… wäre ziemlich dumm gelaufen und auf 5 jahre zuchthaus habe ich dann wirklich keine lust. natürlich, wenn ich es nicht wissen kann und auch nicht vermuten muss dass sie noch keine 16 ist, könnte es glimpflich ausgehen, aber davor rate ich dringend ab, nun verlange ich sogar einen ausweis von so jungen girls, wo man nicht genau sagen kann ob sie nun 15, 16, 17 oder älter ist, sicher ist sicher, denn ich suche nur spass und möchte nichts tun, wofür ich mich dann mal schämen oder eben gar in den knast muss…

und bitte, es soll ja keiner wagen mich nach der email adresse der kleinen zu fragen, dies würde implizieren dass er mit ihr das vorhat, was ich nicht getan habe und könnte mich veranlassen, denjenigen zu melden. Danke

@heinz, kann sein dass die kleine
ein getarnter polizist war.

@heinz

Mit 15 ist man natürlich schon sehr weit entwickelt und auch neugierig. Denke sie soll das auch ausleben, aber mit Gleichaltrigen. Für die „heutige Jugend“ ist ein Blowjob etwas normales, wie als ich noch zur „heutigen Jugend“ gehört habe Sachen normal waren die die Älteren daneben fanden.
Lass die Finger (und Anderes) davon und du fährst besser. Kannst ihr ja in 2 Jahren nochmals ein Mail schicken und sie wird immer noch „jung & knackig“ sein.

GiorgioB

Auch im Ausgang kann es in Trendlokalen durchaus passieren, dass sich 14 oder 15 jährige plötzlich ganz willig zeigen. Am Besten immer zuerst plaudern und fragen, ob sie eine Lehre machen oder studieren. Wenn sie dann bei Detailfragen ins Stocken geraten, können sie noch lange behaupten, sie seien bereits 18 oder älter, ich glaubs denen nicht und lass die Finger davon. Ein wenig weiterplaudern im Lokal kann aber durchaus amüsant sein, und manchen tut es gut, wenn man ihnen ob ihrer sexuellen Anmache ein wenig ins Gewissen redet.

Netzflüge hat vermutlich recht. Typisches Vorgehen für „Webcops“. Wenn der „Teenager“ real gewesen wäre und wirklich neugierig gewesen wäre, dann wäre die Alterangabe sicher über 15 gelegen!
Tucson

@heinz
Ich hatte schon ähnliche Gespräche im Chat, so nach dem Motto, ich werde in 2 Monaten 16 usw.
Das sind 100% Polizisten, das schlimme ist Sie provozieren einem und einem so erwischen

Ja die chance ist sehr gross, das es Polizisten sind oder Chatadministratoren…
Es reicht schon, es kann schon zu einer Anklage kommen, obwohl Mann auch kein treffen vereinbart hat…angabe der E-mailadresse reicht. Sind im moment sehr hartnäckig was solche Sachen anbelangt, was eigentlich gut so ist, nur das provozieren sollte nicht sein.
Einfach nicht zum Spass bei so einem Chat mitspielen, obwohl Mann gemerkt hat das es ein Fake ( Verarschung) ist und nur noch ein wenig verarschen kann. Das kann sehr Übel enden…

Danke für Eure Rückmeldungen, welche mich und meinen kleinen Verdacht auch bestätigen. Werde Sauber bleiben, danke


quote:

Hallo Forummaster

Beim Durchsehen der Links bin ich auf ein Link gestossen mit sehr jungen Mädchen…. (oder Kinder)

www.**.com

Gruss<!-/quote-!>


link weitergeleitet, danke


quote:

Kinderpornos: 424 Verurteilte Drei Jahre nach dem Start der Operation Genesis und Falcon gegen Kinderpornografie im Internet sind in der Schweiz bisher 424 Leute verurteilt worden.

Bei der Operation Genesis wurden im September 2002 1092 Häuser durchsucht und gegen 2000 Computer und 35’000 Datenträger sichergestellt. Von den 893 Strafentscheiden führten 47 Prozent zu einer Verurteilung, wobei Freiheitsstrafen von bis zu acht Monaten und Bussen bis zu 25’000 Franken ausgesprochen wurden.

Hauptgrund für die hohe Anzahl an eingestellten Verfahren bei Genesis war fehlendes Beweismaterial. Aufgrund der damaligen Rechtssprechung konnte illegales Material, das in den temporären Files abgespeichert war, nicht als Beweismittel für den strafbaren Besitz von Kinderpornografie verwertet werden.

In den temporären Files werden alle Bilder von besuchten Webseiten und geöffneten Dokumenten abgespeichert. Dies ermöglicht den Ermittlern eine chronologische Rekonstruktion der Computer-Aktivitäten.

Falcon: 68 Prozent der Verdächtigen verurteilt

Bei der Operation Falcon, die im September 2004 vollzogen wurde, konnten 68 Prozent aller Verdächtigen verurteilt werden. Insgesamt haben in den letzten drei Jahren koordinierte Polizeiaktionen gegen Kinderpornografie zur Überprüfung von über 1550 Verdächtigten geführt.

Am 8. September orientiert die Fachstelle «Schweizerische Kriminalprävention» an einer Pressekonferenz in Bern über den Start einer nationalen Präventionskampagne gegen Kinderpornografie im Internet. Dies teilte das Bundesamt für Polizei (fedpol) heute mit. (rom/sda/ap)<!-/quote-!>


quelle: 01.09.2005 – Tages-Anzeiger Online

Heute im Online - Blick:

Schweizer Anwalt in Südafrika verhaftet
Sex mit Buben!

VON PIERRE A. GRAENICHER

JOHANNESBURG – Der Herr Doktor iur. aus dem Baselbiet entpuppte sich als übler Sex-Unhold. Am Sonntag wurde Peter Z.* (46) bei unzüchtigen Spielen mit einem 14-Jährigen verhaftet. Jetzt drohen ihm mehrere Jahre Gefängnis.
Polizisten drangen in die Suite im Johannesburger Luxushotel «Sandton» ein und überraschten den Rechtsanwalt aus Oberwil BL in voller Aktion mit seinem Opfer. Ein Hotelgast hatte den Hinweis geliefert.

Am 17. Oktober wird dem Schweizer der Prozess gemacht. Bis dahin bleibt er in Haft. Sein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde gestern abgelehnt.

Der Jurist ging mit der bei diesen Leuten üblichen, gemeinen Tour vor: «Er lockte Buben in sein Zimmer und machte sie mit Geschenken gefügig. Dort haben wir auch pornografisches Material beschlagnahmt», erfuhr BLICK von Polizeisprecherin Mary Martins-Engelbrecht. «Wir hoffen, dass diese Verhaftung den Ausländern klar macht, dass Sexualtourismus in Südafrika nicht toleriert wird.»

Die Gesetze dieses Landes sehen für Sexualverbrecher harte Strafen vor – und diese werden auch konsequent durchgesetzt.

Der Prozess, der für gestern vorgesehen war, wurde verschoben, um die Hintergründe dieses gravierenden Falles gründlich abzuklären. Erst dann wird der Beschuldigte vom Untersuchungsrichter einvernommen.

Peter Z. war am Donnerstag in Johannesburg eingetroffen und wollte gestern zurückfliegen. Daraus wird wohl nichts für die nächsten Jahre.

Mary Martins-Engelbrecht. «Wir hoffen, dass diese Verhaftung den Ausländern klar macht, dass Sexualtourismus in Südafrika nicht toleriert wird.»

Wieder so eine dummdreiste Männerhasserin, die versucht den Sexualtourismus zu diskretitieren, indem sie ihn mit Kindersex gleichsetzt. Der Grossteil der Sexualtouristen verhält sich absolut legal.

Du hast schon Recht, Nationalrat; ich finde ihre Aussage auch nicht gerade gut; aber dass an dem Typen ein Exempel statuiert wird (denk mal, der Junge im Bett war gerade mal 14 !! Jahre alt) finde ich richtig. Ich möchte auf jeden Fall nicht in der Haut des Anwalts stecken. Sein Leben ist +/- im Eimer…

akte.ch/pages/ge/0_home/fs_0/ge_fs.html

Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus.