Archiv 2005 - 2006

Auf welcher Rechtgrundlage können Salons die Erwähnung im ST verbieten?

Ich sehe einfach nicht, wie ein salon der sexy-tipseite verbieten kann über ihn zu schreiben. Das ist einfach nicht möglich. So lange man nicht gegen irgendwelche Strafrechtartikeln (Beschimpfung/verleumdung/usw) verstösst, darf man sagen und denken, was man möchte. Diese Studios, sind so anonym, dass auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden können. Der Staat kann somit dem Sexytip nicht verbieten berichte über solche Studios zu veröffentlichen. Das Studio kann versuchen es verbieten zu lassen. wird aber nicht fruchten, da es dafür keinen Grund gibt. Keinne Persönlichkeitsverletzungen oder Immaterialgüterrechtliche Ansprüche. Diese verdamte Zensur ohne Grund zu zulassen widerspricht dem Prinzip von Sexytip und der Meinungsäusserungsfreiheit.

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Wenn ein Salonbetreiber nun doch findet, eine Aussage sei verleumderisch oder geschäftsschädigend? Dann kann er klagen.

Und wenn jemand klagt, dann nicht gegen den ST, sondern gegen den Verfasser des Beitrags. Und der ST und evtl. der Provider
müssen dann mithelfen die Person hinter dem Nick zu identifizieren.

Erst danach, im Verfahren gegen den identifizierten Verfasser, ginge es darum, ob die Ausssage wirklich verleumderisch
oder geschäftsschädigend war.

Ich denke, der ST handelt pragmatisch, wenn er solchen Spielereien gleich die Grundlage entzieht, indem er Berichte zu
gewissen Salons nicht zulässt.

Der ST ist völlig frei in der Entscheidung, welche Beiträge er veröffentlichen will. Damit ist meine Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt.
Ich kann meine Meinung jederzeit frei äussern - ausserhalb des ST - und muss wenn nötig die Konsequenzen meiner Meinungsäusserung tragen.

Ich denke, der ST ist nicht dazu da, die Meinungsäusserungsfreiheit seiner anonymen User gegenüber Salonbetreibern zu vertreten.

Es steht übrigens jedem frei, selber ein Forum oder eine ähnliche Plattform zu eröffnen, um über im ST gesperrte Salons zu schreiben.

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Gruss

shorty

Nun ja, im strengen Sinne verbieten kann kein Salonbetreiber die Erwähnung seines Salons. Natürlich müssen dabei die Regeln des Strafrechts beachtet werden, es dürfen also keine Verleumdungen, üblen Nachreden u. dgl. verbreitet werden. Beschimpfung kommt ohnehin kaum in Frage, beschimpfen kann man eigentlich nur jemand direkt, also keinen Abwesenden.
Wenn ein Geschäft betrieben wird, das in einem Wettbewerbsverhältnis zu andern Anbietern steht, kommen auch die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltung. Diese treffen aber vornehmlich die Mitbewerber. Es kann aber auch unerlaubt sein, dass ein Dritter, der kein Mitbewerber ist, geschäftsschädigende Äusserungen verbreitet. Wenn aber etwa über zweifelhafte oder sogar selbst unlautere Methoden berichtet wird, kann es sein, dass ein Vorgehen dagegen einen selbst trifft, weil diese Methoden dann eventuell selbst unlauteren Wettbewerb darstellen.
Schliesslich kommt der allgemeine Persönlichkeitsschutz zum Zug. Dieser steht grundsätzlich auch einer juristischen Person zu, also etwa einer AG, die einen Salon betreibt. Bei gemischten Körperschaften, die zwischen den blossen Zusammenschlüssen ohne eigene Rechtsperönlichkeit und eigentlich juristischen Personen stehen, ist es im einzelnen fraglich, ob ein Persönlichkeitsrecht der Firma als solcher oder nur den einzelnen Teilhabern zukommt. Das Recht der Persönlichkeit steht natürlich auch den beteiligten Damen zu, die es aber in der Regel selbst geltend machen müssen.
Kaum eine Rolle spielen dürften die übrigen Schutzrechte, etwa das Patentrecht (was gibt es an sexuellen Patenten?), der Marken-, Muster- und Modellschutz, das Urheberrecht an Texten und Bildern u. dgl. Damit kann man nur gegen einzelne Missbräuche etwa durch weiterverbreiten eines Bildes einschreiten, aber nicht gegen eine Diskussion an sich.
Das war bisher aber die „reine juristische Lehre“.
In der Praxis gibt es Methoden, die an und für sich nicht dazu gedacht sind, einen andern zu hindern, aber gleichwohl dazu dienen. Oftmals finden sich solche Ansätze in den Prozessordnungen. Um den Persönlichkeitsschutz schnell und effizient zu machen, kann eine Prozessordnung vorsehen, dass auf Antrag des Berechtigten ein Verbot erlassen wird; der angebliche Verletzer muss dann erst dagegen Einspruch erheben, bevor es in einer Verhandlung aufgehoben wird. Auch systematisches Betreiben, sofern man es sich leisten kann, mag für die Betroffenen sehr unangenehm sein, vor allem wenn Kreditgesuche laufen und man erklären muss, warum man zehn mal Rechtsvorschlag in einem Monat erheben musste.
Der Betreiber einer deutschen Porno-Bilder-Seite hat sich einen andern Trick ausgedacht: Er droht an, dass bei „widerrechtlicher“ Verwendung seiner Bilder ein Streitwert von 1 Million eingeklagt werde. (Dies kann aber auch zum Rohrkrepierer werden: Evl. wird der Kläger dann verpflichtet, eine Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe abzuliefern, oder das Gericht weist die Klage als querulatorisch ab, wenn offensichtlich erscheint, dass der Streitwert völlig überrissen ist.) Ähnlich wird auch gemunkelt, dass manche Leute gegen Planungs- oder Bauvorhaben nur deswegen Einsprachen einreichen, weil sie damit eine Verzögerung der Projekte erreichen können; weil Verzögerungen kosten, werden sie sich dann die Einsprache von der Antragstellerin „abkaufen“ lassen können, dies unter dem Vorwand des Ausgleichs für irgendwelche (nicht nachgewiesene) Beeinträchtigungen.
Abgesehen von der „reinen juristischen Lehre“ gibt es also in der Praxis Methoden, die an und für sich wohl Missbräuche darstellen, aber kaum abzustellen sind und im Einzelfall auch den gewünschten Erfolg herbeiführen, obwohl dieser mit Rechtsmitteln eigentlich nicht erreichbar wäre - bloss weil die Gegenpartei die Kosten, Umtriebe oder Verzögerungen scheut oder sich nicht leisten kann.

Hallo allerseits,

also wenn ich kurz hier meine Meinung äussern darf:

  • Das ST forum wird wahrscheinlich sich selber diese Zensur auferlegen, wenn von den Salon Betreibern darum gebeten wird, ich glaube nicht dass es sich hierbei um eine staatliche Zensur handelt. Ich denke eher, dass man in solchen Fällen einer Konfrontation schon im Anfagsstadium aus dem Weg gehen möchte, also gar nicht erst aufkommen lassen möchte.
  • Des weitern kann ich mir gut vorstellen, dass auch ein gewisser Druck seitens einiger Salon-beteiber beim ST gemacht wird, da dieselben hier vielleicht auch Werbung für gutes Geld schalten und dann wohl keine , möglicherweise kritischen Postings über Ihren Club lesen möchten.
  • Oder es sind möglicherweise ganz private Frauen, welche einen 1-Frau-Betrieb führen und nicht unbedingt an Publizität bei ihren Nachbarn, Steuerbehörden u.s.w. interessiert sind !

Wie gesagt, das sind meine privaten Vermutungen. Ich für meinen Teil checke immer die Liste, bevor ich über einen mir neuen Betrieb poste.

Beste Grüsse
Andy

@Shorty, @Rainer Fleiss, @Flying Andy

Ihr habt mich überzeugt, dass es sich nicht um eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit handelt, sondern dass der ST sich und die Poster einfach aus unangenehmem juristischem Geplänkel heraushalten will, was ich akzeptiere.

Danke

@Andy. Finde ich sehr vernünftig. Es scheint mir richtig zu sein, gewisse Regeln zu akzeptieren und es ist schön, wenn man solche Wünsche respektiert, bevor der Kläger mit dem Anwalt droht. Das spart Nerven und Geld und verschafft einem zudem auch noch Respekt. Ein zivilisierter Umgang erleichtert das Leben ungemein. Ich selber habe mir übrigens zur Regel gemacht, keine Dinge zu sagen, die mir peinlich wären, wenn mein Pseudonym gelüftet würde. Und ich bin bisher gut damit gefahren.

@alle
besten Dank für die 5 Herzen!

@Sigmund Freud
Ja Du hast vollkommen Recht mit dem „peinlich sein“, wenn unsere Indentität gelüftet würde, in einem Fall, wo es um eine Sache ginge, die wir sonst wahrscheinlich nie erzählen zu wagen würden ! Ich halte mich wie Du im Zweifelsfalle auch absolut zurück. Stellen wir uns doch nur folgende Situation vor:

  • Wir berichten hier im Forum über ein negatives Erlebniss in allen Details, sicher mit der entsprechenden Wirkung für das WG. Nun gehen wir wieder in den selben Club und begegnen genau dieser Dame oder vielleicht Ihrer besten Freundin !!! Ihr könnt Euch sicher vorstellen wie das dann wohl laufen würde ?!?
    Ich auf jedenfall…

beste Grüsse
Andy

Ich finde es recht blauäugig zu glauben, die Zensurwünsche gewisser Salons würden durch die Betreiber dieses Forums nur darum respektiert, um juristische Schritte zu vermeiden. Das würde bedeuten, dass die „Sexy Tipp Media Group“ keine anderen Interessen verfolgt, als eben ein Forum zu betreiben. Hier wird aber nicht bloss ein Forum betrieben sondern auch viel Geld verdient. Und man will sich doch das Geschäft nicht verderben indem man sich Feinde schafft in einer Branche, die ihre eigenen Gesetze kennt.

Natürlich muss sich ein Forum-Betreiber nicht an den Wunsch halten, einen Salon nicht hier benoten zu lassen. Die Salons werben in vielen Medien für ihre Dienstleistungen und sind wie andere Produkte, die etwa in Tests für Konsumenten benotet werden, in der Oeffentlichkeit. Anders wäre es bei Hobby-Girls, die heimlich und diskret arbeiten.
Es hat aber keinen Sinn, mit Betreibern zu streiten. In der Branche sind die Feinde, wie man weiss, auch nicht zimperlich. Wesentliche Betriebe haben ihren Wunsch rückgängig gemacht und die Salons wurden in den Jahreswahlen hoch benotet. Ein Betreiber, der hier nicht genannt wird, verliert viel Kundschaft über die Jahre. Eine grosse Kette, die hier nicht genannt wird, ist fast in Vergessenheit geraten und hätte es nicht nötig, sich hier zu verstecken. Diese Kette jedoch hat viele Schweizer Girls und ev. ist es auch der Wunsch der Mädchen, hier nicht direkt und indirekt genannt zu werden.

@affidavid

bezüglich der verleumdung oder dem anspruchs wegen unlauteren wettbewerbs kann aber auch anders argumentiert werden:

der vollzug eines aktes mit einer prostituierten, unabhängig vom standort stellt einerseits einen vertrag gemäss zgb dar „gegenseitige übereinstimmende willensäusserung“. allerdings enthält dieser vertrag nach heutiger rechtsprechung einen unsittlichen vertragsgegenstand und ist somit widerrechtlich, d.h. rechtlich nicht zustandegekommen, nicht anfechtbar oder einklagbar.

somit wiederum ist eine bewertung der (unsittlichen) dienstleistung als auch die rahmenbedingungen welche zu abschluss dieses vertrages beigetragen haben unsittlich.

fazit: aus rechtlichen gesichtspunkten ist also die bewertung, verleumdung etc. kongruent dem vertrag aus rechtlicher sicht nicht zustandegekommen und de facto rechtlich auch nicht anfechtbar.

cu.
madboy69ch

Also, die Definition des Vertrages steht in OR 1, nicht im ZGB (obwohl streng genommen das OR nur als Teil des ZGB gilt).
Die Problematik der „unsittlichen“ Verträge ist m. W. nicht ein für alle Mal geklärt. Die Rechtsprechung scheint da durchaus ein wenig zu schwanken, auch die Auffassung darüber, was denn nun als sittenwidrig zu gelten habe, dürfte heute auch nicht mehr ganz dieselbe sein wie anno 1907. Ob ferner das berühmte „gesunde Volksempfinden“ noch dasselbe ist wie das juristische, weiss ich nicht. Ich denke, dass heute doch schon viele Leute der Meinung sind, eine klare Absprache gegen Geld sei doch immer noch „sauberer“ als etwa Liebe zu heucheln, nur um Madame ins Bett zu kriegen. Was lange genug „dissenting opinion“ war, kann morgen schon offizielle Rechtsauffassung sein.

Es stellt sich ja aber gar nicht die Frage, ob Absprachen sexuellen Inhaltes Verträge im Rechtssinne darstellten oder nicht. Faktisch gibt es heute schon Bereiche, die zivilrechtlich nicht geschützt sind, in denen es aber faktisch ein blühendes Gewerbe gibt, bspw. das ganze Wett- und Spielgeschäft. Das sexuelle Geschäft funktioniert ja ebenso blühend, auch wenn rechtlich gesehen kein Vertrag zustande gekommen sein mag.
Darum geht es ja nicht, sondern um die Berichte in diesem Forum: Dies steht nun auf einem anderen Blatt. Strafrechtlich geschützt vor übler Nachrede, Beleidigung, Beschimpfung etc. ist ja nicht die Ehre, die jemand auf Grund besonderen Verdienstes, eines Amtes o. dgl. zukommt. Das wird zwar immer wieder etwa behauptet und entsprechend auch gerichtlich durchzusetzen versucht, aber grundsätzlich geschützt ist die Ehre eines Menschen als Mensch, und zwar davon ausgehend, dass es sich um einen ehrbaren (anständigen) Menschen handelt.
Gewisse Äusserungen sind daher grundsätzliche im Hinblick auf die Ehre problematisch. So wird man im allgemeinen kein allgemeines, öffentliches Interesse daran ausmachen können, von jemand zu erfahren, dass er bspw. gerne an der grossen Zehe seiner Frau nuckelt. Wenn es sich um einen Mann handelt, der im Berufsleben oder in der Öffentlichkeit eine bedeutende Position einnimmt, werden Berichte über solche Einzelheiten seines Intimlebens im allgemeinen dazu gedacht und auch dienlich erscheinen, sein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit zu demontieren. Vielleicht mag sich manch einer hier noch an jenen Zeitungsbericht über ein Mitglied der Zirkus-Familie Knie und eine fürstliche Tochter erinnern, bei dem es u. a. um eine Abbildung mit Elefantenrüssel-Unterhose ging. Das war wohl vergleichsweise eine harmlose Sache, und zwar beiderseits. Der Schuldspruch war aber zwangsläufig, trotz der zahlreichen Windungen und Hakenschläge der Chefredaktion.
Nun, es geht bei den Berichten hier in diesem Forum eben gerade um diesen Bereich. Und dieser ist an sich heikel. Zudem ist es sehr leicht möglich, in verletzende Gefilde abzugleiten, etwa mit Äusserungen wie „XY macht einen gelangweilten Eindruck, geht nur oberflächlich mit, scheint es nur des Geldes wegen zu machen, ist nach dem Service abweisend und will einen schnell verscheuchen, Abzockermentalität“. Das kann schon als verunglimpfende Charakterisierung, die die betreffende Person als Mensch herabsetzt, aufgefasst werden. Und eine Ehre als Mensch haben nun nach unserer Rechtsordnung auch Prostituierte, aber etwa auch Schwerverbrecher, die im Zuchthaus sitzen.
Allerdings können Clubbetreiber damit nicht viel anfangen, denn das betrifft grundsätzlich das Verhältnis zu den einzelnen Damen. Hingegen betreiben solche Clubbetreiber meist eine ganze Reihe völlig legaler Geschäfte: Sie unterhalten Gebäude, stellen eine Infrastruktur bereit, tätigen Einkäufe, bieten Getränke an, schalten Werbung usw. Ja, viele kennen auch den einfachen Trick, dass sie die Frauen gar nicht für sich arbeiten lassen, sondern dass sie diesen „nur die Infrastruktur zur Verfügung stellen“. (Was die Damen dann auf den Zimmern machen, ist angeblich nicht ihre Sache.) Es ist davon auszugehen, dass der grösste Teil dieser Tätigkeiten legal ist und auch im Sinne des Vertragsrechtes gültig. In diesem Bereich, wie immer es sich mit den eigentlichen prostitutiven Handlungen verhält, sind sie dann aber ebenso geschützt wie andere Geschäftsleute. Auch wenn einem dies vielleicht nicht gefallen mag, so sind doch etwa auch Waffenhersteller und -händler, Bestattungsunternehmer oder Schuldeneintreiber rechtlich geschützt und können sich gegen Geschäftsschädigung oder unlauteren Wettbewerb wehren. Mindestens in dem Teil ihrer Geschäfte, der nicht Prostitution im engeren Sinne darstellt, dürften die Salonbetreiber genau dieselben Rechte geniessen.
Und wie bereits gesagt: Es gibt natürlich auch andere, nicht im engeren Sinne rechtliche Mittel, jemand, der missliebiges über einen verbreitet, das Leben schwer zu machen. Aus nachvollziehbaren Gründen will ich diese Mittel hier aber nicht aufzählen oder näher spezifizieren.

Hallo Reiner,

Ich habe mit sehr grossem Interesse Dein Posting gelesen. Mir fiel dabei auf, dass Du Äusserungen wie folgend nochmals aus Deinem Posting zittiert :

„XY macht einen gelangweilten Eindruck, geht nur oberflächlich mit, scheint es nur des Geldes wegen zu machen, ist nach dem Service abweisend und will einen schnell verscheuchen, Abzockermentalität“.

als ehrverletzend anprangerst.

Beim nochmaligem Durchlesen habe ich eigentlich schon bergriffen, wie es gemeint ist, aber dann könnten wir, glaube ich, nur noch Positives hier im Forum schreiben. Änliche Aussagen wie Dein obiges Zittat, werden ja eigentlich jeweils bezüglich des Service gepostet, und nicht bezüglich der betroffenen Person, so hab ich die meissten negativen Postings jedenfalls verstanden.

Mir stellt sich nun die Frage, wie man eben oben beschriebene „Servicequlität“ anders schreiben könnte, um nicht wieder in die selbe Falle zu laufen.

Ideen sind gefragt !

Anyway, Beste Grüsse und schöne Feiertage
Andy

P.S. Ich habe meine negativen Erfahrungen bis heute einfach für mich behalten, aber das ist ja nicht gerade der Sinn dieses Forums !

andy…man müsste es dann gleich wie bei den Arbeitszeugnissen machen…z:B. „sie zeigte grossen Fleiss“…

gruss

fritzthcat

ich habe auch schon in einen Salon hineingeschaut der hier nicht
erwähnt wird und weiss seither auch warum das so ist. Wenn man nähmlich die betreffenden Kommentare hier läse, so würde man dort
gar nieh hineingehen.
Frohe Weihnachten an alle

@fritzthcat

gute Idee, ui ui da gehen dem Delphi gleich die Pferde durch, das gäbe auch wieder eine geile Liste

  • sie bemühte sich (handgreiflich) meistens erfolgreich um einen Abschuss (wenig Lust, gelangweiltes Blasen, (zuviel Handeinsatz))

  • Ihre kommunikative Art liess die Zeit wie im Fluge vorbeigehen (statt geblasen, hat sie im Zimmer geschwatzt, um die Zeit rumzukriegen)

  • Ihre sportlichen Leistungen waren recht ansprechend (ausser Missionar war nichts drin)

  • Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäss erledigt (0815 Service, Zeit gekürzt)

  • …Sie wusste sich gut zu verkaufen (hat kaltlächelnd ein anderes Girl aus dem Rennen geworfen)

  • sie blies mich im Rahmen ihrer Fähigkeiten (allein der gute Wille reicht nicht)

  • war mit Interesse bei der Sache (0815+ Service)

  • …trug durch ihre Geselligkeit zum guten Gesprächsklima bei… (hat andauernd weitere Cüpli angefordert)

  • …im gegenseitigen Einverständnis haben wir uns auf eine Beendigung geeinigt (ich hab die Session im Zimmer abgebrochen, weil der Service unzumutbar war)

  • …im gegenseitigen Einverständnis haben wir uns auf ein Ende nach 1/2 Stunde geeinigt (ich hab die aufgrund ihrer Versprechungen länger geplante Session im Zimmer zum frühestmöglichen Termin abgebrochen > das Girl hält sich nicht an die Abmachungen & Versprechungen)

  • … machte häufig Vorschläge zu bequemeren Positionen… (Das deutet auf ein eher faules und bequemes Girl hin, dem es an ausreichendem Einsatz mangelt)

  • Eine völlig andere Aussage entsteht bei Verwendung des Zusatzes …wodurch ich viel besser auf meine Kosten kam. Dann hat das Girl nämlich einen Blick für die Kundenbedürfnisse

  • …verließ das Zimmer rechtzeitig (ist dem Abbruch zuvorgekommen)

  • …ich bedauerte das Ende unserer gemeinsamen Zeit sehr und ich wünsche meinen Girls nur das beste … (ich hätte sie am liebsten mitgenommen)

  • Die abgemachten Services erfüllte mein Girl teilweise selbstständig, gewissenhaft und stets zu meiner vollen Zufriedenheit. (ich musste bei allem mithelfen, ein anstrengendes Erlebnis)

  • …ich danke Dir… Kein Freier ist verpflichtet, sich beim Girl zu bedanken, schliess hat er bezahlt dafür. Tut er das doch, kann man davon ausgehen, dass er das ernst meint.

  • …stets zur Verbesserung des Barklimas beigetragen… (lässt sich viel spendieren und erzählt über die anderen Girls und Gäste)

  • …war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut… (sie hat mir bei der Äusserungen meiner Wünsche dauernd dreingeschwatzt > besserwisserisch)

  • Bedauert der Poster das Ende des Erlebnisses, kann man das grundsätzlich ernst nehmen. Denn schließlich ist er ja nicht gezwungen, ein „Bedauern“ ohne Not zu äußern.

-…bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Kunden (hat sich an jeden rangeschmissen und rumgetratscht)

  • …die Zimmerstunde verlief einvernehmlich (start mit 0815 Service, so so la la, das Erreichen der 30min hat das Girl vor dem Abbruch Szenario bewahrt)

-…war sehr pünktlich (der Service taugt nichts, das Girl hat aber immerhin die Zeit im Griff)

  • …war überaus pünktlich… (das Girl hat keine Minute verschenkt)

-…sie machte während dem Service einen Haufen Serviceverbesserungsvorschläge (sie weiss alles besser, will laufend noch was verkaufen, abtörnend)

  • Die Zimmerstunde wurde im gegenseitigen Einvernehmen beendet (das Girl hat das (vorzeitige) Ende vorgeschlagen, um einer Beschwerde des Kunden beim Empfang zuvorzukommen)

  • Wir beendeten den Zimmeraufenthalt ohne weitere Diskussionen (es war das allerletzte)

Benoten ohne Noten zu vergeben:

Note 1: „…erledigte alle gewünschten Dienstleistungen stets zur vollsten Zufriedenheit“
Note 2: „… stets zur vollen Zufriedenheit“
Note 3: „… stets zur Zufriedenheit“
Note 4: „… zur Zufriedenheit“

Fehlt eine entsprechende Benotungsbemerkung, steckt dahinter die Ansicht des Posters, dass die Leistungen des Girls mangelhaft oder gar ungenügend waren.

Delphi mal die schwarze Seite aulebend…

Welches Girl macht die Negativliste für uns Freier?

Ein paar Hinweise, wie man „sichere“ Berichte abfassen kann, gibt es schon:
Zuallererst: Fakten berichten. Sodann: Klar zwischen eigenen Wertungen, Eindrücken, Folgerungen, Mutmassungen usw. und den Fakten unterscheiden. Auf persönliche Wertungen nach Möglichkeit verzichten, Eindrücke als subjektiv kennzeichnen und auch so ausdrücken, etwa: „Mir schien …“, „Ich empfand …“, „Meine Stimmung war …“ usw.
Bei Kritikpunkten sollte stets darauf geachtet werden, diese als Fakten auszudrücken und eine Zuschreibung als persönliche Eigenschaft der Betreffenden zu vermeiden, also nicht: „Sie war schlecht“, sondern: „Das und das hat sie gemacht, mir hat es nicht gefallen/es vermochte mich nicht anzuregen“; „Laut HP misst sie 180cm, in natura ist sie kleiner als ich (178cm)“; „Wir machten AB aus, gemacht hat sie XY“ usw.
Grundsätzlich gilt: Jeder darf eine Meinung haben und sie auch sagen. Wenn also eine Kritik eine Meinung ist (meine persönlichen Empfindungen, Gefühle, Eindrücke) oder wenn sie sich klar durch Fakten belegen lässt, dann handelt es sich in der Regel auch nicht um eine Verunglimpfung eines Menschen als Mensch. Auch Kritik darf öffentlich geäussert werden, solange diese Kritik sachbezogen und nicht gegen den Menschen als solchen gerichtet ist. Wobei es allerdings manchmal in der Tat schwer fällt, die Kritik von der Person abzulösen, was bei einem psychopathischen Amoktäter, der ein paar Menschen umgebracht hat, bspw. der Fall sein kann, ist es doch gerade seine Persönlichkeit, die wesentlich mit seinen Taten verbunden ist und davon schwer getrennt werden kann.
Im übrigen denke ich, dass Berichte, die nach den genannten Kriterien erstellt sind, auch allgemein informativer sein werden.

Hallo Delphi und Fritz,

jedem 5 Sterne von mir, finde ich eine coole Idee; wir müssen dann nur noch die „Arbeitszeugnisse“ richtig lesen lernen, kann ja auch im „normalen“ Berufsleben weiterhelfen !

Hallo Reiner,

Auch Dir 5 Sterne, ich bin eigentlich ganz Deiner Meinung; es ist wirklich eine Sache des Denkens bevor man etwas in der Öffentlichkeit so hin schreibt. Ich für meinen Teil werde, sollte es mal nötig sein negativ zu schreiben, Deine Anregungen sicherlich beachten.

Beste Grüsse und schöne Festtage
Andy

@ delphi
Bravo, eine Meisterleistung die Du da ablieferst, daher 5 Sterne auch von mir. Dein Arbeitszeugnis wird bei den Wahlen berücksichtigt werden. Du musst ein genialer Mensch sein - nur weiter so.
Mary christmas at all

Was solls. Wenn ein Studio hier nicht erwähnt werden will, wird es dafür schon Gründe geben. Ich denke mir dabei einfach meins. Solange es genügend Studios und Girls gibt, die hier erwähnt sind, halte ich mich daran.
Es ist klar, dass nicht jeder Eintrag hier positiv ist, schliesslich ist das ganze eine Sympathiefrage und unsere Interessen sind auch verschieden. Aber man kann sich ein Bild machen, was einen erwartet.