ich schick dir ein PM. diese woche ist etwas ungünstig, aber nächste woche sollte es mal klappen.
gruss
Urs
ich schick dir ein PM. diese woche ist etwas ungünstig, aber nächste woche sollte es mal klappen.
gruss
Urs
News aus der Innerschweiz:
Quelle: NLZ vom 10.8.2004:
News Regional 09.08.2004 22:48
31 Monate Zuchthaus für «Don Remo»
LUZERN - Der ehemalige Wirt des Restaurants Krienbrüggli, der in diesem Lokal in der Luzerner Altstadt ein Bordell führte, muss definitiv für 31 Monate ins Zuchthaus. Das Bundesgericht hat das Urteil des Luzerner Obergerichts bestätigt.
«Don Remo», wie der Angeklagte sich von seinen Angestellten nennen liess, war im Mai 2003 vom Kriminalgericht wegen Förderung der Prostitution, Bestechung, Vorteilsgewährung sowie Verstosses gegen ausländerrechtliche Bestimmungen zu 31 Monaten Zuchthaus, zu einer Busse von 15’000 Franken und zur Ablieferung von 180’000 Franken illegalem Gewinn an den Staat verurteilt worden. Nach dem Luzerner Obergericht bestätigte jetzt auch das Bundesgericht diese Strafe.
Aus rein finanziellen Motiven
«Don Remo» hatte in Lausanne sowohl die Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und wegen Vorteilsgewährung als auch die Höhe der verhängten Strafe angefochten. Letztere erachtet das Bundesgericht für angemessen, weil «Don Remo» während Jahren eine grosse Anzahl von Frauen geschädigt und aus rein finanziellen Motiven gehandelt habe.
Um Liebesdienste gepokert
Im «Krienbrüggli» arbeiteten jeweils 15 bis 20 meist aus Osteuropa und Südamerika stammende Prostituierte. Die illegal arbeitenden Frauen hatten monatlich rund 6’600 Franken für Kostgeld und für die ihnen zugewiesenen Zimmer aufzubringen. Zudem mussten sie sich ab 17 Uhr für Kunden bereithalten. Wenn sie ihre Miete nicht zahlen konnten, vergrösserte sich ihre Abhängigkeit, da sie auf Weisung von «Don Remo» Gratis-Sex erbringen mussten. Zum Teil wurde um die Liebesdienste der Frauen gepokert.
Wer Prostituierten einen Ort zur Ausübung ihres Gewerbes zu Verfügung stelle und ihnen im Übrigen ihre Freiheit belasse, könne nicht wegen Förderung der Prostitution bestraft werden, räumt das Bundesgericht ein. In diesem Fall waren die Frauen aber wegen ihrer ausländerrechtlichen Stellung und teilweise fehlender Sprachkenntnisse wirtschaftlichem und sozialem Druck ausgesetzt.
Beeinflussung der Polizei
Auch den Schuldspruch der Vorteilsgewährung schützt das Bundesgericht. «Don Remo» hatte während des Verfahrens bei der Kantonspolizei Luzern vorgesprochen und dem in seiner Sache ermittelnden Polizeibeamten in bar 2500 Franken als Spende zugunsten des Polizeivereins oder einer wohltätigen Institution überreichen wollen. Der Beamte lehnte dankend ab, worauf «Don Remo» das Geld auf dem Schalter liegen liess. Das wertete die Luzerner Justiz laut Bundesgericht zu Recht als Beeinflussung der Polizei und Einwirkung auf die Amtsführung.
upi.
zitatende
das oasis ist ja nahe beim grosshof …
PS: ich habe darauf verzichtet, das ganze zu verschlüsseln.